Allein bei Diebstahlsverdacht schon Leibesvisitation möglich

vom 03.12.2012, 14:59 Uhr

Ich habe am Samstag mitbekommen, wie ein Ladenhausdetektiv eine vermeintliche Diebin geschnappt hat und eine Kollegin geholt hat, die die Taschen der Frau leerte und das alles im Kaufhaus. Auch fühlte die weibliche Ladenhausdetektivin die vermeintliche Diebin ab indem die Frau die Arme heben musste und die Detektivin eine Leibesvisitation vornahm. Dies geschah zwar in einer Ecke im Laden, aber dennoch war das schon ein wenig kurios, zumal die Frau dann gehen konnte, weil der Verdacht sich nicht bestätigt.

Berechtigt denn schon alleine der Verdacht auf Diebstahl, dass man als Ladendetektiv einen vermeintlichen Dieb derart betatschen darf? Ich könnte mir vorstellen, dass man das vielleicht im stillen Hinterraum machen kann, obwohl ich auch da meine Bedenken hätte, wenn ich nur im Verdacht stehe.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ein Verdacht reicht schon aus, um die Person festzuhalten. Wir selber hatten das früher bei uns im Laden auch und ich musste mit einer Kundin in die Umkleidekabine, damit sie alles ausziehen und zeigen kann. Diese hatte damals aber wirklich geklaut und dann wurde die Polizei gerufen. Diese kommt dann immer, wenn ein Ladendiebstahl vorliegt.

Ladendetektive machen nicht einfach so eine Leibesvisitation, da steckt immer etwas hinter. Die Kunden werden lange beobachtet und ein Verdacht ist oft auch schon fast ein Diebstahl. Der Detektiv wird nicht nach frei Schnauze jemanden anhalten und dann darum bitten, die Taschen zu leeren.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Natürlich hat ein Kaufhausdetektiv keine Befugnisse, einen Kunden "abzutasten". Wenn tatsächlich ein Verdacht auf einen Ladendiebstahl besteht, dann ist die Polizei zu rufen und die könnte hier eine "Durchsuchung" einleiten. Aber auch da kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an und wenn jemand glaubt, für einen Warenwert von vielleicht fünf Euro müsse man sich von der Polizei alles gefallen lassen, dem sei gesagt, dass man sich hier (auch nachträglich) wehren kann. Wichtig ist in so einem Fall aber immer, eine offizielle Beschwerde (schriftlich) an das zuständige Polizeirevier zu schicken. Übrigens immer mit der Aufforderung einer Stellungnahme.

Wenn der Kaufhausdetektiv hier "massiv" unter Einsatz von Drohungen zu der Durchsuchung "gedrängt" hat, dann kann man sich auch hier entsprechende Schritte überlegen! Man darf nicht vergessen, was sonst passieren kann, wenn man selbst solche Vorkommnisse ignoriert, nur weil es letztlich "nicht so schlimm" war. Es gab Fälle in welchen der Kaufhausdetektiv seine vermeintliche Macht auch gegenüber minderjährigen Diebinnen missbraucht hat und auf deren Angst bauen konnte. So was ist dann nur deshalb herausgekommen, weil er einmal an eine junge Frau geraten war, die eben trotz der Peinlichkeit eine Diebin zu sein, Anzeige erstattet hat - und sich dann weitere Opfer gemeldet hatten.

Man kann dem Detektiven gegenüber natürlich Kooperationswillen zeigen. Aber wie weit man gehen will, muss man mit sich selbst ausmachen. Alles, wozu man nicht bereit ist, sollte man klar und unabhängig von den Drohungen ignorieren bzw. ablehnen!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ein Kaufhausdetektiv darf weder eine Tasche öffnen noch ausleeren, noch jemanden abtasten, wenn derjenige das ablehnt. Er darf den Verdächtigen nur festhalten und die Polizei hinzu ziehen, welche dann die genannten Maßnahmen ergreifen kann. Diese wird das aber sicherlich nicht in aller Öffentlichkeit durchziehen, was ich für eine große Frechheit halte. Bei mir hat das mal eine ganz wichtige Verkäuferin versucht, die meinte ich könnte ganze Schuhkästen in meiner Handtasche verschwinden lassen. Der habe ich dann vorgeschlagen, sie könne die Polizei ja holen, aber wenn sich danach herausstellte, dass ich nichts eingesackt habe, dann würde ich Anzeige erstatten. Da kam ganz schnell ihr Vorgesetzter und hat sie aus dem Laden verbannt.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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