Unter Umständen ein Aufschub beim Haftantritt möglich?

vom 03.12.2012, 14:46 Uhr

Nehmen wir mal an, dass ein Mann eine Haftstrafe bekommen hat. Wegen Körperverletzung muss er für einige Jahre einfahren. Nun habe ich im Fernsehen gesehen, dass man auch unter Umständen einen Aufschub der Haft bekommen kann und nicht sofort nach der Verhandlung eingesperrt wird. Kann man sich tatsächlich aussuchen, wann man die Haft antreten darf? Unter welchen Umständen kann man einen Aufschub beim Haftantritt möglich machen oder war das völliger Quatsch, was da gesagt wurde? Es war übrigens keine Reality Show, sondern es ging um einen Bericht von Straftätern in Deutschland.

Benutzeravatar

» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Da dass, was du da gesehen hast, eine Reportage über Straftäter in Deutschland war und die so etwas gezeigt haben, dass es wohl möglich ist einen Aufschub des Haftantrittes zu bekommen, denke ich, dass so etwas schon möglich ist.

Es muss bestimmt besondere Umstände geben bei dem Verurteiltem, bevor er einen Aufschub bekommt für seinen Haftantritt. Zum Beispiel, wenn er körperlich oder geistig nicht in der Lage ist die Haft anzutreten. Was ich auch gehört habe ist, dass man den Haftantritt aufschieben kann, wenn man in kurzer Zeit ein Baby erwartet, egal ob man Mama oder Papa wird. Oder wenn man familiär in der Not ist. Das heißt, dass man nicht weiß, wo man die Kinder in der schnelle unter bringen soll, wenn man eine Haftstrafe antreten soll. Immer hin können die Kinder ja nicht alleine bleiben für die Dauer der Haftstrafe.

Und ich denke auch, dass es auf die Strafe an kommt, die der Verurteilte begangen hat. Ich denke nicht, dass ein Mörder oder Vergewaltiger ein Anrecht auf einen Aufschub der Haftstrafe hat.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^