Strafbar, wenn man unaufgefordert ein Tagebuch liest?

vom 02.12.2012, 15:39 Uhr

Wenn beispielsweise jemand das Tagebuch offen in seinem Zimmer liegen hat und man gerade dort auf Besuch ist und im Tagebuch herumblättert, macht man sich da eigentlich strafbar? Ich frage, weil ich neulich mal bei einer Gerichtssendung gesehen habe, dass die Richterin gesagt hat, dass man das Tagebuch nicht lesen darf und der Verfasser des Tagebuchs damit einverstanden sein muss. Nicht mal vor Gericht darf man das vorlesen, wenn der Verfasser es nicht möchte.

Welche Strafen können einem denn da erwarten, wenn man das Tagebuch liest? Welche Straftat ist das? Ist das so eine Art Verletzung des Briefgeheimnis?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Wenn das Tagebuch nicht "verschlossen" war, dann kann hier keine strafbare Handlung vorliegen. Selbst Briefe sind nur geschützt, wenn sie in einem Umschlag sind. Offene Briefe hingegen unterliegen nicht dem Briefgeheimnis! Daher ist es natürlich nicht strafbar, wenn man ein Buch (in dem Fall Tagebuch) ließt, solange man sich vorher nicht schon strafbar gemacht hat und z.B. einen Tresor aufbrechen muss, um an das Tagebuch zu gelangen. Wenn jedenfalls das Schriftstück offen herumliegt und die Person, welche das Schriftstück ließt, sich berechtigt Zugang zum Gebäude verschaffen kann, sehe ich nichts was für eine Straftat sprechen würde. Auch wenn es im Einzelfall sicher so ist, dass der Tagebuchschreiber sich unangenehm berührt fühlt, wenn er davon mitbekommt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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