Berechnung und Höhe einer Erwerbsminderungsrente

vom 01.12.2012, 23:25 Uhr

Herr A ist schon seit über einem Jahr Krankgeschrieben und wie es zur Zeit aussieht wird er seinen Beruf wohl nicht mehr in vollem Umfang ausüben können. Man riet ihm zu einer 4-stündigen täglichen Arbeitszeit und zur Beantragung einer Erwerbsminderungsrente. Etwas verunsichert, resultierend aus möglichen nicht unerheblichen finanziellen Einbußen, zögert Herr A noch. Von daher möchte ich mal in die Runde der Rentenexperten fragen, wie sich denn eine Erwerbsminderungsrente überhaupt berechnet. Was wird denn als Berechnungsgrundlage einer Erwerbsminderungsrente herangezogen und gilt dieser Feststellungsbescheid dann befristet oder dauerhaft?

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Als Berechnungsgrundlage werden, wie bei allen anderen Rentenformen auch, die bisherigen einbezahlten Rentenbeiträge genommen. Den Betrag den man momentan bekommen würde, kann man ganz einfach bei der zuständigen Rentenversicherung erfragen. Einfach um eine Kontenklärung bitten. Dazu müssen natürlich die Einzahlungszeiten lückenlos sein.

Herr A. würde dann keine volle Erwerbsminderungsrente bekommen, sondern nur einen teilweise Erwerbsminderungsrente. Bei vier Stunden täglich gehe ich mal von einer halben Erwerbsminderungsrente aus. Wenn man also laut Kontenklärung für eine volle Erwerbsminderungsrente 1000 Euro brutto bekommen würde, sind es dann nur 500 Euro brutto.

Eine Erwerbsminderungsrente, gerade eine teilweise Erwerbsminderungsrente, wird in der Regel erst mal nur befristet bewilligt. Wobei die kürzeste Befristung ein Jahr sein dürfte.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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