Hat man Anrecht auf Schülerförderung in Form von Nachhilfe?

vom 30.11.2012, 22:36 Uhr

Mein Bruder braucht sehr wahrscheinlich Nachhilfe. Nun ist es aber so, dass meine Eltern keine Hilfe vom Amt bekommen, aber dennoch nicht unbedingt eine Nachhilfe so ohne weiteres bezahlen können. Hat eigentlich jeder Schüler ein Anrecht auf Schülerförderung in Form von Nachhilfe oder muss man erst Hilfe vom Amt bekommen, damit man auch Nachhilfe bezahlt bekommt? An wen muss man sich wenden, wenn man die Nachhilfe nicht zahlen kann, aber ein Schüler Nachhilfe braucht?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Wieso sollte ein Schüler, der die Leistungen aus eigenem Antrieb offensichtlich nicht erbringen kann oder will, auch noch Nachhilfe nachgeschoben bekommen? Falls ein Schüler kurzfristig Nachhilfe braucht, sehe ich die Eltern in der Verantwortung. Das Geld für einige wenige Nachhilfestunden wird doch sicher vorhanden sein, gerade wenn die Familie nicht von Hartz IV lebt, oder? Da wäre doch zu vermuten, dass das Einkommen etwas höher liegt als der Hartz-IV-Regelsatz. Da sollten dann auch mal ein paar Euro für einzelne Nachhilfestunden drin sein.

Falls der Junge aber noch mehr Nachhilfe benötigt, sollte man sich fragen, ob er nicht grundsätzlich überfordert ist auf der Schule, die er besucht. In dem Fall wäre ein Schulwechsel denkbar, zum Beispiel vom Gymnasium auf die Realschule oder von dieser auf die Hauptschule. Die Nachhilfe wird wohl nicht gefördert werden.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Wenn das Einkommen deiner Eltern gerade so viel ist, wie der Hartz 4 Satz oder etwas drüber ist, dann kann es sein, dass deine Eltern eine Förderung bekommen für deinen Bruder. Deine Eltern sollen einfach mal mit der Schule reden und nachfragen. Denn es ist ja nicht gesagt, dass dein Bruder überfordert ist, nur weil er Nachhilfe braucht. Es gibt Menschen, die haben ihre komplette Schullaufbahn mit Nachhilfe gemacht und haben ein 1 A Abi hingelegt. Deswegen würde ich auch nicht an Schulwechsel denken.

Es kann wirklich sein, dass entweder Gelder aus einem Fördertopf der Schule dafür genommen werden oder dass ihr auch zum Amt deswegen einfach mal gehen könnt und nachfragen könnt. Denn warum sollen Hartz 4 berechtigte, die genauso viel Einkommen haben wie ihr etwas in den Rachen geworfen bekommen, wenn es auch bedürftige Schüler gibt, die eben Eltern haben, die nicht so viel verdienen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Zwangsläufig richtig ist das nicht, was Cologneboy2009 da schreibt. Leistungen aus dem Bildungspaket werden zum Beispiel nicht nur Empfängern von Hartz4 gezahlt, sondern zum Beispiel auch, wenn die Eltern Wohngeld beziehen oder Kinderzuschlag bekommen. Diese beiden Zusatzleistungen kann man ja auch mal überprüfen, vielleicht ist man ja dafür berechtigt. Das würde dann wieder ein paar Euro in die Kasse bringen.

Manchmal hilft auch ein Gespräch mit dem Kinderarzt. Unter bestimmten Umständen ist nämlich eine Nachhilfe medizinisch notwendig, zum Beispiel wenn das Kind durch das Schulversagen schon nachweislich psychische Probleme entwickelt hat. Dann kann in solchen Fällen manchmal das Jugendamt Gelder bereit stellen. Einfach sind solche Anträge aber nicht zu stellen.

Ich würde mich auch an den Klassenlehrer wenden. Manche Schulen bieten auch kostenlose Nachhilfemöglichkeiten an, die ihre Schüler in Anspruch nehmen können. Aber dazu muss man sich eben erst mal anmelden. Manchmal bringt es auch was, wenn man für das Kind ein zweite einlädt, das besser in der Schule ist. Dann lässt man die Kinder den Stoff gemeinsam lernen und das bessere Kind helfen. Manchmal bringt das auch schon den entscheidenden Durchbruch, wenn die Nachhilfe nur wegen kleinerer Lücken im Stoff entstanden sind.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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