Schlüssel verloren - Schloss selbst austauschen?

vom 26.11.2012, 17:30 Uhr

Herr und Frau B. wohnen in einem Haus zur Miete. Zur Mietsache gibt es auch eine Garage, die aber einen getrennten Mietvertrag hat. Eigentümer ist in beiden Fällen derselbe Vermieter.

Im Frühjahr verlor das Ehepaar leider den Garagenschlüssel. Ein Ersatzschlüssel ist leider nicht vorhanden. Daraufhin informierten sie den Vermieter. Sie sagten auch gleich, sie würden den Austausch des Schloss und die neuen Schlüssel bezahlen. Der Vermieter lehnte das zwar ab, versprach dann aber sich um einen Handwerker und den Austausch des Schloss zu kümmern. Das passierte dann aber leider nicht. Sowohl Herr B., wie auch seine Ehefrau versuchten mehrfach den Vermieter zu kontaktieren. Der war entweder nicht erreichbar oder vertröstete die Beiden.

Da das Ehepaar die Garage aber gerne nutzen würde, teilten sie dem Vermieter schriftlich mit einer Frist mit, dass der Mangel beseitigt werden soll, damit sie das Mietobjekt auch nutzen können. Auch daraufhin passierte nichts. Daraufhin kürzten Herr und Frau B. die Miete für die Garage. Die Miete für das Haus wurde in voller Höhe geleistet.

Seit kurzem hinterlässt der Vermieter nun auf der Facebookseite des Ehepaars Hinweise, dass die Eheleute Mietpreller seien und die Miete nicht bezahlen würden. Das Ehepaar hat die Einträge gelöscht, weiß aber nicht, was der Vermieter sonst noch getan hat, um sie zu verleumden. Die Eheleute wissen auch nicht, wie sie sich nun verhalten sollen. In der Garage stehen noch Dinge von ihnen und sie haben Sorge, wenn sie den Garagenmietvertrag kündigen, dass der Vermieter ihnen keinen Zutritt mehr gewährt. Sie sind ja weiterhin bereit den Austausch des Schlosses zu bezahlen. Sie sind auch bereit, die einbehaltenen Mietzahlungen nach dem Austausch zu begleichen.

Was können Herr und Frau B. nun unternehmen, um einmal Zutritt zur Garage zu bekommen? Das Schloss austauschen können sie ohne Einverständnis des Vermieters ja nicht, weil das einer Veränderung an der Mietsache gleich käme. Und wie können sie gegen die öffentlichen Vorwürfe des Vermieters vorgehen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ein Schloss aus zu tauschen ändert doch nichts an der Mietsache. Ich habe bisher in jeder Wohnung, die ich gemietet hatte, das Schloss zur Wohnungstür ausgetauscht. Das bisherige Schloss habe ich aufgehoben und beim Auszug wieder eingebaut. So habe ich mein eigenes, gutes Schloss immer mitgenommen und brauchte auch nie die Schlüssel bei anderen einsammeln und neue verteilen. Ich hatte allerdings auch keine Schließanlage, aber selbst da könnte man das Schloss wechseln, hat dann aber eben einen zusätzlichen Schlüssel.

Bei der Garage Deiner Bekannten sehe ich da gar kein Problem, Sie können sie nicht benutzen, weil sie keinen Zugang haben, also können sie sich auf eigene Kosten doch ein neues Schloss einbauen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Es weiß hier natürlich niemand, wie der Kontakt zwischen dem Vermieter und dem Mieter ist. Aber ich wundere mich doch immer wieder, wie kindisch manche Verhaltensweisen sind. Via Facebook mit seinen Mietern oder Vermietern zu kommunizieren finde ich eher unpassend. Wenn mein Vermieter bei mir irgendwas posten würde, würde ich ihn einfach sperren für meine Seite und gut ist.

Die Miete zu kürzen, weil man selbst den Schlüssel verbummelt hat, ist aber auch nicht gerade die beste Idee. Keine Ahnung, ob man damit rechtlich durchkäme. Dazu müsste man im Zweifel einen Anwalt befragen. Aber so wie ich es verstanden habe, liegt auch nichts Schriftliches vor aus dem hervorgeht, dass der Vermieter sich um den Schlossaustausch kümmern wird?

Ich hätte es direkt selbst gemacht, dafür braucht man doch in der Regel nicht einmal einen Handwerker. Ich wüsste nicht, warum ein ausgetauschtes Schloss eine Veränderung der Mietsache darstellen sollte. Würde man das Garagentor austauschen wollen dann wäre das wohl so. Aber ein Schloss? Wie hier auch schon jemand geschrieben hat, machen es durchaus viele Mieter mit ihrem Wohnungstürschloss so.

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» Trisa » Beiträge: 3273 » Talkpoints: 21,86 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Nachdem der Schlüssel ja durch die Mieter verloren gegangen ist, sind auch die Mieter für den Zugang zuständig. Um also wieder in die Garage zu kommen, ohne das Schloss zu beschädigen, wird wohl ein Schlüsseldienst zu beauftragen sein! Hier kann man vielleicht darauf achten, dass man mit dem Schlüsseldienst vereinbart, dass die dann kommen, wenn es denen passt und so evtl. einen individuellen Preis vereinbaren. Zusätzlich kann man dem Schlüsseldienst ja anbieten, bei der Gelegenheit das Schloss tauschen zu lassen. Da entstehen dann auch zusätzliche Kosten, weil man ein Schloss im Baumarkt billiger bekommen könnte und der Austausch auch selbst zu bewerkstelligen wäre. So aber hätte man alles aus einer Hand und kann die Sache als erledigt ansehen.

Die Kürzung der Miete für die Garage ist natürlich ein Mittel. Aber das ist dann schon wirklich das letzte Mittel zu dem man greifen sollte. Daher hätte man vorher tatsächlich lieber selbst die Sache beauftragt und wenn der Vermieter später das Schloss auch wieder tauschen mag, dann ist dies seine Sache! Ein Austausch des Schlosses (insbesondere zu dem KEIN weiterer Schlüssel mehr vorhanden ist), ist keine Änderung der Mietsache. Der Vermieter hat so oder so keinen Zutritt zur Garage (zumal er ja auch gesagt hat, dass er keinen Schlüssel hat!).

Die Verleumdungen des Vermieters sind dann natürlich auch noch eine Sache für sich und wenn das Verhältnis zuwischen den Parteien nicht noch länger bestehen bleiben müsste, sollte man hier auch rechtlich vorgehen. Denn das ist kein einfacher Streich, den der Vermieter gespielt hat. Solche Behauptungen zu veröffentlichen ist tatsächlich eine Verleumdung und wird in Deutschland auch mit Freiheitsentzug bestraft. Siehe dazu z.B. den Paragrafen 187 im Strafgesetzbuch.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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