Aufforderung zur Ablegung von Arbeitswerkzeug beim Einkauf
Herr A ist in der verarbeitenden Industrie tätig und bekommt dort Werkzeug gestellt, welches Herr A als auch seine Kollegen selbst pflegen und mit nach Hause nehmen sollen. Dieses Werkzeug wird an einem Gürtel oder direkt an der Hosenschlaufe in einer Tasche getragen, da Herr A während der Arbeitszeit immer darauf zurückgreifen kann und muss. Herr A ist schon öfter nach der Arbeit mitsamt seiner Werkzeugtasche und den darin befindlichen Werkzeugen einkaufen gegangen, bislang wurde auch noch nichts gesagt. Neulich jedoch wurde Herr A angesprochen, ob er mit den Sachen denn den Laden betreten müsse.
Die Frage, die sich mir hier stellt, ist, ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn man von einem Mitarbeiter eines Supermarktes gebeten wird, die Werkzeuge abzulegen oder ob sich Herr A davon gar nicht weiter beeinflussen lassen muss? Ich kann mir nur vorstellen, dass besagte Person Angst hatte, man könne dieses Werkzeug als Tatwaffe oder so gebrauchen. Würde es Euch auch so gehen?
Es ist so, dass der Inhaber des Supermarktes bzw. dessen Vertretungsbevollmächtigte Hausrecht haben. Das heißt, sie können theoretisch jedem beliebigen Kunden das Betreten des Geschäftes untersagen. Das kann auch ohne Angabe von Gründen geschehen. So wäre es auch denkbar, dass Herrn A das Betreten (mit dem Werkzeug) untersagt wird.
Soviel ich weiß muss man sich also an die Bitte des Personals halten. Mir persönlich wäre es egal, ob ein Kunde derartiges Werkzeug dabei hat. Hat Herr A denn die Möglichkeit, das Werkzeug im Auto oder in einem mitgeführten Rucksack während des Einkaufs zu verstauen? Das wäre wohl die einfachste Lösung.
Der Leiter eines Supermarkt hat sehr wohl das Recht, jemanden darum zu bitten, wenn er Gefahr wittert. Wenn ihm die grüne Jacke einer Person nicht gefällt, dann geht das nicht, aber wenn jemand mit Werkzeug in einen Laden kommt, dann kann das schon eine Bedrohung darstellen und demnach kann man den Herrn durchaus bitten, das Werkzeug abzulegen.
Niemand kennt den Mann und weiß daher, ob er nun nicht doch gefährlich ist oder nicht. Und da man Werkzeug wunderbar als Waffe einsetzen kann ist es schon besser, wenn man da vorsichtig ist. Sollte was passieren, trägt ein Ladenbesitzer Mitverantwortung wenn heraus kommt, dass er gesehen hat, wie ein Mann mit Werkzeug "bewaffnet" den Laden betritt und nichts unternommen hat. Da sagt man dann immer, dass die Gefahr hätte abgewendet werden können, wenn jemand nur aufmerksam genug gewesen wäre.
Und ich weiß nicht, ob mir so wohl dabei wäre. wenn jemand mit Werkzeugen am Gürtel herum läuft, der dann vielleicht noch ein Schrank von einem Mann ist und finster guckt. Es laufen ja wirklich genug merkwürdige Menschen herum, dass muss man ja einfach mal so sagen, wie es ist. Und anders herum: würdet ihr nicht auch jemanden bitten, seine Messer abzulegen, wenn einer mit sichtbaren Messern am Gürtel herein kommt? Ich denke doch.
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