Besteht ein Anspruch auf eine Einladung zur Weihnachtsfeier?

vom 21.11.2012, 15:53 Uhr

Frau A ist in einem Kleinunternehmen beschäftigt und derzeit schwanger. Ihr Mutterschutzurlaub beginnt erst später, würde aber noch zum Zeitpunkt der Weihnachtsfeier im Betrieb tätig sein. Während all die anderen Kollegen bereits eingeladen wurde, ist Frau A nicht eingeladen worden. Ihr Chef begründet dies damit, dass sie bald sowieso nicht mehr für die Firma als Arbeitskraft zur Verfügung stehen würde und könnte. Dabei hatte Frau A eigentlich angedacht, etwa drei Monate nach der Geburt wieder im Betrieb anzufangen.

Der Chef lässt sich nicht darauf ein, die Kollegen werden sich hüten, sich da einzumischen, aber das Arbeitsklima ist aktuell wirklich sehr unschön. Besteht in dem Fall überhaupt ein Anspruch darauf, bei einer Weihnachtsfeier eingeladen zu werden? Irgendwie denke ich in dem Fall, dass es falsch ist, darauf zu bestehen, an der Weihnachtsfeier teilzunehmen, denn es ist ja offensichtlich, dass man Frau A nicht dabei haben möchte.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Frau A hat das Recht, bei der Weihnachtsfeier dabei zu sein, wenn sie es möchte. Der Chef darf nur niemanden zwingen dabei zu sein, muss aber dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter eingeladen werden.

Wenn der Chef entscheidet, dass gar keine Weihnachtsfeier besteht, dann kann niemand etwas machen. Aber wenn eine Weihnachtsfeier stattfindet, dann muss jeder im Betrieb eingeladen werden und darf nicht ausgeschlossen werden. Das ist sogar festgelegt worden, sodass der Chef sich nicht heraus reden kann.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Im Rahmen des sogenannten arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes gibt es tatsächlich das Recht, eingeladen zu werden. Der Arbeitgeber muss zwar keine Weihnachtsfeier organisieren, darf aber im Fall das eine Weihnachtsfeier organisiert wird keine Mitarbeiter Willkürlich ausschließen. Er kann auch nicht darauf bestehen, dass bestimmte Mitarbeiter kommen - außer die Feier findet während der Arbeitszeit statt. Um dann der Feier zu entgehen, müsste man wohl Urlaub nehmen. Wenn Frau A also tatsächlich teilnehmen will, so sollte sie das ihrem Chef auch mitteilen. Das Ganze hat dann nichts damit zu tun, ob sie "bald nicht mehr als Arbeitskraft" zur Verfügung steht oder nicht.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Es ist schon ein starkes Stück, dass der Chef eine Mitarbeiterin ausschließt von der Weihnachtsfeier. Wenn es eine kleine Firma ist, werden sie auch keinen Betriebsrat haben. Wie ich das verstehe, will die schwangere Mitarbeiterin doch drei Monate nach der Entbindung wieder weiter arbeiten. Gekündigt hat sie nicht. Lehnt der Chef die Weiterarbeit ab und wird ihr dann im nächsten Jahr die Kündigung schicken?

Da sie offensichtlich unerwünscht ist auf der Feier, würde ich an Frau A's Stelle auch nicht darauf bestehen, obwohl sie das Recht hätte. Falls es allerdings zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber nach der Entbindung kommt, würde ich mich an die Gewerkschaft wenden und dem Noch-Chef eine entsprechende Mitteilung bezüglich der Weihnachtsfeier zukommen lassen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Wow. Da würde ich mal ernsthaft darüber nachdenken, ob ich wirklich weiterhin dort überhaupt noch meine Arbeitskraft anbieten möchte, oder ob ein anderes Unternehmen das nicht mehr wertschätzen würde. Die Frau ist weiterhin bei der Firma angestellt und vor allem ist sie da auch noch offiziell nicht im Mutterschutz, wenn die Weihnachtsfeier ist. Selbstverständlich darf sie anwesend sein.

Die Frage ist aber, ob sie wirklich dahin gehen will, wenn sie keine offizielle Einladung hat, auch wenn sie Anspruch darauf hätte. Wer möchte schon gerne auf eine Feier gehen, wo er eigentlich nicht erwünscht ist? Und im Grunde ist das ja leider offensichtlich der Fall. Schließlich haben alle anderen eine Einladung bekommen und was könnte besser signalisieren, dass man jemanden nicht dabei haben will, als eine fehlende Einladung? Ich würde wirklich überlegen, ob mir das Arbeitsklima gefällt. Man kann den Mutterschutz und die Elternzeit ja auch dafür nutzen, um sich mal anderswo umzuhören nach einer freien Stelle.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


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