Führerschein nachträglich bei der Polizei vorzeigen?
In einem Thread, in dem es um das Nichtmitführen der Fahrerlaubnis geht, wurde nun bereits mehrfach von verschiedenen Usern darauf verwiesen, dass man den Führerschein nachträglich bei der Polizei vorzeigen müsse. Scheinbar schreibt aber niemand dort aus eigener Erfahrung. Und mir ist diese Verfahrensweise nicht bekannt.
Dies macht meiner Meinung nach auch keinen Sinn, da bei einer deutschen Fahrerlaubnis die Beamten diese direkt vor Ort abfragen können, anhand des Personalausweises, bzw. auch der persönlichen Daten. Letzteres wird allerdings wohl kaum gemacht, da natürlich die Identität geprüft werden muss. Wer also gar nichts vorlegen kann, wird wohl kaum einfach weiterfahren dürfen und nachträglich den Führerschein vorzeigen dürfen.
Wenn ein Verwarngeld für das Nichtmitführen der Fahrerlaubnis erhoben wird, muss dieses gezahlt werden, aber mit dem nachträglichen Vorzeigen hat das nichts zu tun, da ja wie gesagt die Gültigkeit vor Ort geprüft wird. Anders mag es bei ausländischen Fahrerlaubnissen gehandhabt werden, da diese vermutlich nicht alle sofort innerhalb Deutschlands abgefragt werden können. In diesem Fall mag es eine Kontrollaufforderung geben, wie es auch bei abgelaufenen TÜV und ähnlichem üblich ist. Wobei man auch bei Kontrollaufforderungen meiner Meinung nach nicht persönlich zur Wache muss, sondern nur die entsprechenden Dokumente zum vereinbarten Zeitpunkt einreichen muss.
Woher kommen die Gerüchte, dass man seinen Führerschein nachträglich zur Wache tragen soll? Gibt es dort eventuell doch ein Gesetz, was mir nicht bekannt ist? Oder sind es schlichte Vermutungen, bzw. Gerüchte und Halbwissen was übernommen wurde? Ich stelle es mir auch recht eigenartig vor, wenn man in irgendeine Polizeiwache spaziert und seinen Führerschein vorzeigt.
Es macht Sinn, denn Du bist als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, Deinen Ausweis und den Fahrzeugschein mit Dir zu führen. Wenn Du das nicht machst, dann musst Du oft zehn Euro zahlen. Manche Polizisten erwarten dann, dass Du den Führerschein nachträglich vorzeigst.
Stelle Dir vor, Du bist gestern betrunken mit dem Auto gefahren und Dein Führerschein wurde eingezogen. Leider ist das aber noch nicht vermerkt, sodass Du jederzeit ohne Führerschein fährst. Heute allerdings hast Du wieder eine Kontrolle. Woher sollen die Polizisten denn wissen, ob Du deinen Führerschein gestern schon abgeben musstest.
Es ist eben Pflicht und er muss vorgezeigt werden. Kannst Du das bei der Kontrolle nicht, musst Du das eben nachträglich machen. Ein Ausweis ist nur ein Dokument, dass Du existierst. Ein Fahrzeugschein zeigt, ob das Fahrzeug Dir gehört oder nicht und ob Du ein Fahrzeug fahren darfst oder nicht.
Ich musste meinen Führerschein auch einmal nachträglich vorweisen. Ich denke, dass es daran liegt, um Dir ins Gewissen zu reden und das Du nicht noch einmal den Fahrzeugschein vergisst. Es ist also kein Gerücht, es passiert tatsächlich. Es kommt sicher auf den Polizisten an, denn ich glaube nicht, dass jeder das machen muss, sondern je nach Wahl ausgesucht wird.
davinca hat geschrieben:Stelle Dir vor, Du bist gestern betrunken mit dem Auto gefahren und Dein Führerschein wurde eingezogen. Leider ist das aber noch nicht vermerkt, sodass Du jederzeit ohne Führerschein fährst.
So ein Einzug durch die Polizei wird sehr wohl zeitnah vermerkt. Das geschieht dann übrigens noch bevor der Blutalkoholwert des Delinquenten so weit normalisiert ist, dass dieser wieder fahren kann. Dennoch macht das nachträgliche zeigen insofern einen Sinn, als das verhindert werden soll, dass der Schein (oder die Karte) physisch nicht verschwinden darf. So wäre es ja für einen Führerscheininhaber kein Problem, wenn der Führerschein verloren gehen würde. Bei einer Kontrolle (und wie oft kommt man schon in den Genuss einer "allgemeinen Verkehrskontrolle"?) bekommt man die Verwarnung von 10 Euro und muss mehr nicht befürchten. Mit dem nachträglichen zeigen wird jeder gezwungen, das Papier auch wirklich in Besitz zu haben.
Richtig ist aber, dass nach einer Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins das Führen eines Kraftfahrzeugs nicht mehr gestattet ist! Das wäre einem "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gleichzusetzen und wird entsprechend hart geahndet. Nur muss so eine Beschlagnahme wirklich schnell durch einen Richter geprüft werden - daher die zeitnahe Verarbeitung des Vorgangs.
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