Kosten für einen Privatdetektiv?

vom 22.11.2012, 20:44 Uhr

Frau A hat einige Anzeichen bemerkt, dass ihr Mann, Herr B sie betrügt. Allerdings streitet Herr B die Vorwürfe seiner Frau ab. Bis diese Anzeichen auftauchten, war zwischen dem Ehepaar A und B alles in Ordnung. Inzwischen ist Frau A schon recht verzweifelt und möchte nun einen Privatdetektiv engagieren, der eine mögliche Affäre aufdecken soll. Ob das nun so sinnig ist, bleibt dahin gestellt, darüber soll auch nicht diskutiert werden. Es geht ausschließlich um die Kosten, die Frau A dann zu tragen hätte.

Mit welchen Kosten muss Frau A rechnen? Wird man einen Pauschalpreis aushandeln können oder wird eher nach Stunden berechnet? Welche Zahlungsmethoden bietet ein Privatdetektiv generell an, zum Beispiel auch Ratenzahlung? Wird Frau A eine Rechnung ausgestellt bekommen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Wenn Frau A eine Dienstleistung eines seriösen Anbieters bzw. Gewerbebetreibenden in Anspruch nimmt, ist dieser auch verpflichtet eine Rechnung auszustellen. Also andere wäre potentiell strafbar im Sinne der Steuerhinterziehung, Sozialbetrug, u.ä.

Privatdetektive, wie auch entsprechende Agenturen die solchen Service anbieten sind selbstständige Unternehmen und dürfen ihre Preise frei gestalten. Was Frau A zahlen muss, richtet sich natürlich nach dem Aufwand. Geht es darum Herrn B nur einmal hinterherzufahren ins Nachbardorf oder geht es darum eine mehrwöchige Geschäftsreise durch die Welt zu begleiten?

Welche "Beweise" wünscht bzw. erhofft sich Frau A? Soll nur herausgefunden werden, ob der Ehemann abends oder am freien Tag in ein fremdes Haus geht oder wünscht Frau A ein detailliertes Bewegungsprofil, Beweisfotos oder ähnliches? Wobei sich dabei ab einem gewissen Punkt auch die Frage nach der Legalität stellt sowie zusätzlich die Frage, wie überhaupt Beweise erbracht werden könnten. Denn auch der beste Privatdetektiv wird sich wohl kaum illegalerweise im Hotelzimmer im Schrank verstecken und daraus das Liebesspiel zwischen Herrn B und einer Geliebten filmen.

Bezahlt werden müssen in jedem Fall die Ausgaben, die durch den Service entstehen. Ob dabei nach Stunden abgerechnet wird oder Frau A eine Summe X für vereinbarte Leistungen zahlt, ist natürlich Verhandlungssache. Ratenzahlung wird vermutlich niemand akzeptieren und Frau A sollte davon ausgehen, dass eine Bezahlung zumindest aber eine größere Anzahlung vor dem Einsatz gezahlt werden müssen. Und eine Erfolgsgarantie wird es natürlich nicht geben.

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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