Wie lang darf Probezeit bei dreijähriger Ausbildung sein?
B wird voraussichtlich im Jahr 2013 die Schule mit einem Schulabschluss des Fachabiturs verlassen. Schon jetzt hat B einen Ausbildungsvertrag in der Tasche, den er bereits unterschrieben hat. Allerdings ist B nun erst aufgefallen, dass seine Probezeit sechs Monate geht. Irgendwo hat B davon gelesen, dass seine Probezeit als Auszubildender in einem Betrieb nicht länger als drei Monate gehen darf.
Stimmt es, dass die Probezeit bei Ausbildungen nur drei Monate dauert? Wenn ja, kann B den Vertrag neu aushandeln beziehungsweise darauf bestehen, dass der Arbeitsvertrag mit der Probezeit verändert wird? Sollte sich B an die Agentur für Arbeit oder die Industrie- und Handelskammer wenden?
Die gesetzliche Probezeit darf in einer Ausbildung mindestens einen Monat und maximal vier Monate betragen.
Es gibt jedoch eine mir bekannte Ausnahme. In der Krankenpflege und einigen weiteren Pflegeberufen darf die Probezeit sechs Monate betragen. Wenn der Ausbildungsberuf zum Beispiel nicht unter dem Krankenpflegegesetz laufen sollte, dann ist die Angabe von sechs Monaten im Regelfall nichtig und der Auszubildende darf während der Probezeit dann nicht mehr gekündigt werden.
Ich wusste gar nicht, dass es eine gesetzliche Regelung für eine Probezeit in der Ausbildung überhaupt gibt. Mir ist schon klar, dass die Ausbildungsbetriebe nun auch kein ein Jahr Probezeit veranschlagen dürfen, aber das es eine gesetzliche Regelung gibt, wie lange eine Probezeit in der Ausbildung gehen darf, davon weiß ich persönlich jetzt nichts. Ich dachte eigentlich immer, dass die Ausbildungsbetriebe die Probezeit so handhaben, wie es ihnen gefällt und man halt auch aus Kulanz die Probezeit gering hält. Ich höre von Bekannten und Freunden nämlich auch immer eine unterschiedliche Probezeit.
Wenn B es genau wissen möchte, sollte er sich schon definitiv an die Industrie- und Handelskammer wenden oder an das Arbeitsamt oder halt an die Agentur für Arbeit. Diese Anlaufstellen sollten oder müssten es schon genau wissen, wie lange eine Probezeit in der Ausbildung höchstens gehen darf. Wenn der Ausbildungsbetrieb im Unrecht ist und eine zu lange Probezeit in B´s Ausbildung veranschlagt hat, dann sollte B schon den Ausbildungsvertrag neu aushandeln und schauen, was er dort machen kann.
Dann solltest du vielleicht mal das Berufsbildungsgesetz hervorkramen und dich dort belesen. In §20 steht nämlich beschrieben wie lange eine Probezeit im Normalfall dauert. Ausnahmen wie das Krankenpflegegesetz, welches für die Pflegeberufe gilt, bestätigen die Regel.
Merkwürdig. Bei uns gehen die Probezeiten nämlich überall 6 Monate bei 3 jähriger Ausbildung und ich geh mal nicht davon aus, dass die gegen irgendein Gesetz verstoßen werden. Bei uns gab es nach 6 Monaten sogar eine "Probezeitprüfung", welche bestanden werden musste. Andernfalls wäre das ein Kündigungsgrund gewesen, wenn ich das richtig verstanden habe. 6 Monate gehen allerdings schnell rum und so dramatisch finde ich das nicht.
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