Wie und wann muss man eine Wohnungskündigung begründen?
Frau A. und Herr A. haben zurzeit zwei Mietwohnungen. In einer der Wohnungen lebt ein naher Angehöriger, der quasi an die beiden Miete zahlt. Nun zieht dieser aber aus und Frau A. und Herr A. wollen diese Wohnung nun kündigen. Nun überlegen sie, ob sie die Kündigung begründen müssen. Ich bin ja der Meinung, ein einfaches Schriftstück mit so Sätzen wie: Wir kündigen die Mietwohnung fristgerecht bis dann und dann, würde ausreichen. Aber wie sieht die rechtliche Lage aus? Muss man einen Grund für die Kündigung einer Mietwohnung angeben? Wenn ja warum?
Solange es eine ordentliche Kündigung ist, welche eben nicht auf extremen Mängeln beruht, dann muss man auch keine Gründe angeben. Wichtig sind halt die Terminnennungen, wie man erreichbar ist wegen der Übergabe und die Bitte um schriftliche Bestätigung.
Wenn man als Mieter ein Mietverhältnis kündigen möchte, bedarf dieser Vorgang in der Regel zwar der Schriftform, eine Begründung muss man aber nicht vorbringen.
Es reicht im Prinzip, zu schreiben "Ich/Wir kündigen das Mietverhältnis fristgerecht zum xx.xx.xxxx". Dass der Vermeiter vielleicht wissen möchte, warum denn gekündigt wird, mag vorkommen, es geht ihn aber schlicht und ergreifend nichts an.
Ich hatte bisher immer ein recht gutes Verhältnis zu meinen Vermietern (bis auf eine Ausnahme) und habe stets frühzeitig mündlich bekannt gegeben, dass ich ausziehen werde und auch immer einen Grund genannt. Die schriftliche Kündigung habe ich dann immer kurz und schmerzlos gehalten.
Wenn man fristgerecht zu einem bestimmten Termin kündigen will, bedarf es keinerlei Angabe von Gründen. Es reicht völlig aus zu schreiben, dass man den Mietvertrag fristgerecht zum Datum x kündigt. Gleichzeitig bittet man um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Auszugstermines und bittet um die Vereinbarung eines Termines zur Wohnungsübergabe. Damit ist eigentlich alles erledigt und man braucht nichts weiter beachten.
Wenn man ein gutes Verhältnis zum Vermieter hat, dann kann es schon passieren, dass dieser anruft und nachfragt, warum man kündigt, aber in die schriftliche Kündigung muss kein Grund genannt werden.
Bei einer Wohnungskündigung muss kein extra Grund angegeben werden. Es sei denn, man möchte früher aus der Wohnung ausziehen. Dann kommt es darauf an, ob man einen Nachmieter hat und der auch dem Vermieter genehm ist. So kann man also fristgerecht kündigen ohne Angabe der Gründe. Hat man all die Jahre ein gutes Verhältnis zum Vermieter gehabt, wird man schon alleine deswegen vorab ein Gespräch mit dem Vermieter suchen.
Eine Begründung der Kündigung ist nicht notwendig, geht den Vermieter auch nichts an und würde den Schluss nahe legen, dass der Vermieter die angegebene Begründung nicht akzeptieren muss. Was natürlich lächerlich wäre und man so einen Hebel hätte, Mieter bis ans Ende der Zeit (oder zumindest bis an das Lebensende einer Vertragspartei) an den Vertrag zu binden.
Wichtig ist einfach, die Fristen zu beachten und entsprechend zu kündigen! Das ist alles, was man als Mieter zu beachten hat. Und, was gerne vergessen wird, alle die den Mietvertrag unterschrieben haben müssen auch die Kündigung unterschreiben.
Solange die Kündigung ordentlich ist, also innerhalb der Fristen liegt, braucht man dafür keine Begründung abzugeben. Da genügt ein einfacher Satz, dass man die Wohnung kündigen möchte und zu welchem Datum. Handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung, dann muss man sie begründen, anders geht das dann gar nicht.
So lange die Kündigung fristgerecht und ordentlich ist, brauch man keine Begründung angeben. Da reicht tatsächlich dieser eine Satz und die Unterschrift, den Rest hat den Vermieter nichts an zu gehen. Immer hin steht in den Mietverträgen ja nur, dass man fristgerecht und außerordentlich kündigen muss und nicht, dass man da auch eine Begründung angeben muss.
Eine Begründung bei einer Kündigung einer Wohnung muss man nur dann angeben, wenn man zum Beispiel fristlos das Wohnverhältnis kündigt. Da man sich dann nicht an die Regeln des Mietvertrages hält, muss man begründen können, weshalb man dies nicht tut und ob es einen wichtigen Grund dafür gibt. Ansonsten reicht ein normales Schriftstück ohne Begründung aus.
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