Muss man immer zum 1. eines Monats einziehen?
Meine Freundin will uns ja ihre Wohnung nachvermieten, allerdings wird ihre neue erst Mitte eines Monats fertig und dann kann sie auch erst umziehen. Sie will aber dass wir gleich 2 Tage später einziehen, damit sie die Kündigungsfrist verkürzen kann. Nun frage ich mich, ob dies einfach so geht, das man Mitte eines Monats einziehen tut? Was ist mit der Miete? Muss man dann die volle Miete zahlen?
Natürlich muss man nicht zum 1. eines Monats in eine neue Wohnung einziehen. Bei uns war es vor knapp 4 Jahren ebenfalls so, dass wir zum 15. des Monats eingezogen sind. Die Wohnung war kurzfristig frei, allerdings hat der Vermieter die Wohnung noch streichen lassen und es wurde auch der Boden in einem der Zimmer erneuert. Das hat dann eine Weile gedauert. Da wir es aber auch nicht sonderlich eilig hatten, war das in Ordnung. Wir haben damals natürlich auch nur die Hälfte der Monatsmiete zahlen müssen, da wir ja auch nur den halben Monat darin gewohnt haben. Es wäre ja echt dreist, wenn man den vollen Monat zahlen müsste. So etwas habe ich echt noch nie gehört, aber ich kenne einige Leute, die nicht zum 1. des Monats in die neue Wohnung eingezogen sind. So selten ist das also nicht!
Man kann auch einen Mietvertrag zum 15. des Monats machen und zahlt dann auch nur den halben Monat Miete und Nebenkosten. Mein Man und ich haben das bereits so praktiziert und das funktioniert einwandfrei, so lange der Vermieter da auch einverstanden ist. Daher würde ich das auf jeden Fall abklären und dann seid ihr auf der sicheren Seite.
Selbstverständlich muss man nicht zum ersten eines Monats eine neue Wohnung beziehen. Man kann die neue Wohnung auch zum zehnten oder zum fünfzehnten eines Monats beziehen. Natürlich muss man dann nicht die volle Miete für die Wohnung bezahlen. Es wäre ja auch Quatsch, wenn man gerade mal einen halben Monat die Wohnung bewohnt und trotzdem für einen ganzen Monat bezahlen müsste. Aber ich würde an deiner Stelle, um hundert Prozentig sicher zu gehen, den Vermieter kontaktieren und ihn die Sachlage schildern. Und ihn dann mal fragen, ob du nun die volle Miete oder nur die halbe Miete für den halben Monat bezahlen musst.
Hier würde ich erst einmal (dringend) klären, ob das für den Vermieter in Ordnung geht. Denn deine Freundin kann gar keine Wohnung vermieten - sie hat schließlich keine. Und den Vertrag hat sie mit dem Vermieter wohl schon gekündigt! Daher steht es allein dem Vermieter zu, einen Vertrag für die Wohnung auszuhandeln. Ich denke, dass der Freundin noch nicht mal die Höhe der künftigen Miete klar ist. Und auch was die "Verkürzung" der Kündigungsfrist ist es eben auch nicht so einfach.
Was den Einzugtermin angeht, so ist so was ja IMMER Verhandlungsache. Natürlich kann man zu jedem beliebigen Zeitpunkt in die Wohnung einziehen (wenn sie eben frei ist). Und wie dann die Mietzahlung geregelt wird, hängt ja vom Vermieter ab. So kann der auf die erste Miete verzichten, wenn die Mieter am 29ten eines Monats einziehen. Er kann aber auch Anteilig Miete verlangen. In aller Regel ist es so, dass natürlich auch zur Monatsmitte jemand einziehen kann und dann wird die Hälfte der Miete fällig. Aber diese Details arbeiten die Vertragsparteien miteinander aus: Vermieter und Mieter. Der ehemalige Mieter (also Vormieter) kommt hier nicht vor und der hat keinen Einfluss zu nehmen auf Miethöhe, Mietbeginn und vor allem auch nicht auf die Auswahl der Mieter.
Ich kenne einige Fälle, in denen sich Vormieter und Nachmieter eigentlich in allen Punkten einig waren, es aber weder für den Vormieter noch für den Nachmieter nach Wunsch geklappt hat, weil der Vermieter auf Vertragserfüllung (inkl. der vollen Kündigungsfrist) bestanden hat und den Nachmieter über Makler hat aussuchen lassen. Auch sind solche Vorhaben daran gescheitert, dass der Vermieter zwar mit allem einverstanden war, aber beim neuen Mietvertrag eine "angepasste" Miete haben wollte, die der potentielle Nachmieter aber nicht hat aufbringen wollen/können.
Natürlich kann man auch mitten in einem Monat umziehen. Es wird dann nur meistens der Erste eines Monats genommen und so vertraglich festgehalten. Aber es sind auch andere Umzugstermine möglich. Dazu sollte man dann allerdings alles mit dem Vermieter absprechen.
Wir sind aus unserer Wohnung auch ca. 1 Woche früher ausgezogen, damit die Nachmieterin so schnell wie möglich dort einziehen konnte. Das hatten wir dann auch so mit dem Vermieter besprochen. Meistens ist dieser auch damit einverstanden, weil ihm ja eigentlich keine Nachteile dadurch entstehen.
Nein, man muss nicht zwangsläufig zum ersten eines Monats einziehen, man kann auch je nach Vermieter auch zum zehnten oder zum fünfzehnten einziehen und so den Mietvertrag ab dahin laufen lassen. Aber ob der Vermieter da mitmacht, ist eine ganz andere Frage, und somit müsste man erst an ihn herantreten. Er ist da einfach der erste Ansprechpartner, aber ich denke, dass es ihm egal ist, ob nun Deine Freundin noch für den Mietmonat aufkommt oder Ihr. Ihr könntet auch einfach der Freundin die Hälfte der Monatsmiete geben, sodass es dann auch fair ist, aber eben immer unter der Voraussicht, dass der Vermieter da mitspielt.
Wir haben unsere erste Wohnung nach Absprache auch zum fünfzehnten eines Monats frei gegeben und wurden dann gefragt/ gebeten, ob wir auch zum zehnten die Wohnung bereits übergeben könnten. Das war auch für unseren Nachmieter kein Problem, aber wir haben eben erst mit dem Vermieter gesprochen und dann mit dem Nachmieter. Unsere Wohnung, die wir dann bezogen hatten, haben wir zwei Tage eher schon beziehen können, wofür wir aber keinerlei Kosten zu tragen hatten. Ist aber wohl auch eher ein Spezialfall gewesen und würde es nicht grundsätzlich so machen.
Wir hatten vor 2 1/2 Jahren einen Mietvertrag der zum 01.05. begann und wir zogen erst zum 11.05. ein, da es organisatorisch aufgrund der Renovierungsarbeiten nicht anders ging. Wir haben da natürlich auch gezahlt, obwohl wir noch nicht ganz drin wohnten. Aber das fand ich nicht weiter problematisch.
Ich würde es auch immer so machen, dass ich entweder den Mietvertrag zum 01. eines Monats anfangen lasse und dann eben später einziehe, oder aber wenn es nicht anders geht, zur Mitte des Monats und dann zahlt man im Normalfall auch nur die Hälfte. Das müsst ihr eigentlich mit dem Vermieter besprechen, der wird euch dann schon sagen, wie man es machen könnte oder womit er nicht einverstanden wäre.
Man muss gar nicht in eine Wohnung einziehen, wenn man sie gemietet hat. Solange man die Miete pünktlich bezahlt, ist es dem Vermieter herzlich egal, ob man wirklich in der Wohnung wohnt oder nicht. Allerdings muss ich hier derpunkt Recht geben, dass deine Freundin in dem Sinne gar nichts zu sagen hat. Sie hat die Wohnung gekündigt oder hat dies vor. Sie will die Kündigungsfrist verkürzen, weil sie einen Nachmieter präsentiert.
Nur muss der Vermieter eben den vorgestellten Nachmieter gar nicht akzeptieren. Das sollte euch bei der ganzen Umzugsplanung auch bewusst sein. Nicht das du am Ende mit Sack und Pack in der Wohnung bist und der Vermieter euch einfach wieder vor die Tür setzt.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-201792.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1078mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 3015mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1863mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1358mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?