Geblitzt als Fahrer für andere Person - Wer zahlt?

vom 24.10.2012, 15:55 Uhr

Auch in meinen bescheidenen Augen ist es die Schuld des Fahrers, also Fahrzeugführers, wenn er bei einer Kontrolle oder einer festinstallierten Radarfalle geblitzt wird. Der Fahrzeugbesitzer - sollte sich dieser vom Fahrzeugführer unterscheiden - sollte zwar selbst so schlau sein, den Fahrzeugführer nicht unnötig unter Druck zu setzen und damit zu einer Geschwindigkeitsübertretung zu verleiten - oder gar zu nötigen. Im Endeffekt und letzten Endes geschieht all das aber trotzdem noch auf die Eigenverantwortung des Fahrzeugführers.

Natürlich wäre es nett, wenn man - wie in einem solchen Fall - als Fahrzeugbesitzer sagt, man trägt einen Teil zum Strafbegleich bei oder übernimmt ihn sogar direkt. Meiner Meinung nach könnte man dem Fahrzeugbesitzer aber auch keinen Vorwurf machen, wenn er das nicht machen möchte - so er denn den Fahrer nicht zur Geschwindigkeitsübertretung gedrängt oder gar gezwungen hat. Ist dies ohnehin nicht gegeben, würde ich auch dazu tendieren, den Fahrer die Strafgebühr alleine begleichen zu lassen.

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» Paul Smith » Beiträge: 416 » Talkpoints: 2,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich bin etwas verwundert über deine Formulierung, der Fahrer wäre "zum Teil" auch selbst Schuld daran, wenn er beim Rasen erwischt wird. Ich unterstelle dem Fahrer eine gewisse Intelligenz und auch eine gewisse Eigenständigkeit. Der einzige Weg, in so einem Fall die Schuld nicht beim Fahrer zu suchen, wäre, wenn der Beifahrer mit der Waffe in der Hand den Fahrer zwingt, sich über die gegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen hinwegzusetzen. In allen anderen Fällen trägt der Fahrer nicht "zum Teil" die Verantwortung, sondern zu 100% und ohne Ausrede. Denn jede Ausrede würde noch den Verdacht des Vorsatzes schüren, was eine Verdoppelung der Strafe nach sich ziehen würde.

Es mag vom Beifahrer dann nett sein, die Strafe zur Hälfte zu übernehmen. Aber hierzu wäre er nicht "moralisch" verpflichtet. Auch wenn der Fahrer nur seinetwegen überhaupt unterwegs war. Schließlich hat das nichts damit zu tun, ob der sich an Regeln hält oder nicht. Es mag eine freundschaftliche Geste sein. Mehr aber auch nicht.

damomo hat geschrieben:wenn ein guter Freund euretwegen geblitzt wurde?

Wenn ich einen Freund darum bitte, mich zu fahren, dann beinhaltet diese Bitte nicht die Aufforderung, die Verkehrsregeln zu missachten. Er kann also gar nicht "meinetwegen" geblitzt werden. Wenn ich hingegen mich als Freund bereit erkläre, jemanden zu fahren, dann bin ich für die Fahrt natürlich vollumfänglich selbst verantwortlich. Ein Rotlichtverstoß oder eine Verletzung der Höchstgeschwindigkeit kann ich keinem Dritten anlasten. Wenn dem so wäre, müsste ich mir den Vorwurf gefallen lassen, nicht geeignet zu sein, ein Fahrzeug zu führen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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