Ärztliches Attest bereits am ersten Tag vorlegbar

vom 15.11.2012, 08:16 Uhr

In meiner Ausbildung war es üblich, dass man schon für den ersten Krankheitstag ein Attest einreichen musste. Das musste nicht direkt am ersten Tag vorliegen, was auch gar nicht möglich gewesen wäre. Ich wohnte knapp 70 Kilometer von meiner Ausbildungsstelle entfernt und wäre im Fall einer Erkrankung natürlich nicht erst dorthin gefahren. So habe ich das Attest dann mit der Post geschickt, was auch in Ordnung war. Aber es musste eben direkt auf den ersten Fehltag datiert sein.

An der Uni ist es auch so, dass man ein ärztliches Attest benötigt, sofern man bei einer Pflichtveranstaltung fehlt. In den normalen Vorlesungen ohne Anwesenheitspflicht achtet natürlich niemand darauf, aber sonst muss man dieses Attest eben für jeden Tag vorlegen und bekommt auch nur dann die Möglichkeit, den einen Fehltag nachzuholen, ohne den gesamten Kurs erneut besuchen zu müssen.

Für mich ist es also mehr oder weniger selbstverständlich, bereits für den ersten Fehltag ein Attest vorzulegen. Auch wenn das in den anderen Jobs bisher nicht unbedingt gefordert wurde, fand ich es dennoch normal, zum Arzt zu gehen und mich krankschreiben zu lassen, sofern ich nicht arbeiten gehen konnte. Ich finde es daher auch nicht schlimm, wenn Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag ein Attest verlangen. Dies schadet dem Arbeitnehmer nicht und es ist auch nicht gesagt, dass alle Arbeitgeber dieses Urteil für ihren Betrieb nun sofort umsetzen. Es wird sich praktisch nichts ändern, denke ich. Manche werden das Attest ab dem ersten Tag fordern, während anderen ein Attest ab dem dritten Fehltag reicht.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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