Grundstück zu klein - Beanstanden?
Der Nachbar von A. macht diesen im Moment ziemlich bekloppt, da dieser ständig mit neuen Ideen daher kommt und der Meinung ist, dass sein Grundstück etwas zu klein wäre, als es eigentlich im Grundbuch steht. A. weiß nicht, was dort genau eingetragen ist und wie groß das Grundstück unseres Nachbarn laut Papier genau sein soll, aber auf jeden Fall meint dieser, dass sein Grundstück viel zu klein sei. Der Nachbar von A. ist in diesem Haus groß geworden, wohnte aber zwischenzeitlich woanders. Als die Eltern von A.'s Nachbar gestorben sind, zog dieser darauf in das Haus seiner verstorbenen Eltern.
Die Woche waren sogar öffentlich bestellte Vermesser im Garten von A. und haben dort auf Wunsch des Nachbarn alles ausgemessen und diese sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das Grundstück von A. tatsächlich sage und schreibe drei Quadratmeter zu groß sei. Dieses Grundstück sei ohne Einwilligung in A.'s Besitz übergegangen. Jetzt besteht der Nachbar von A. darauf, dass die Familie von A. entweder eine finanzielle Entschädigung aufbringt, oder aber das Grundstück wieder abtritt.
A. findet dieses Verhalten ehrlich gesagt einfach nur lächerlich und versteht nicht so ganz, was das ganze eigentlich soll. Es geht hier seiner Ansicht nach nur um drei Quadratmeter, eine Fläche, die wirklich lächerlich gering ist, wenn man sich diese mal vor Augen führt. Ich selbst kann es auch irgendwie nachvollziehen und glaube nicht, dass ich mich für drei Quadratmeter so ins Zeug legen würde, um mein Recht zu bekommen. Jeder „vernünftige“ Mensch würde doch hier einfach klein bei geben und drüber hinweg sehen, oder nicht? Es geht hier ja nicht um ein gigantisches Grundstück, sondern um drei Quadratmeter. Wie bewertet ihr diese Situation? Würdet auch ihr euch hier so anstellen oder würdet ihr lieber weiterhin harmonisch mit euren Nachbarn leben wollen, ohne etwas zu beanstanden?
Was bitte ist daran lächerlich? Familie A nutzt drei Quadratmeter ohne dafür Kosten zu haben. Denn die Grundsteuer zahlt Nachbar B dafür. Außerdem ist auch eine finanzielle Entschädigung nicht von der Hand zu weisen. Wenn man mal annimmt, dass sich das Grundstück in München befindet, ginge es hier um mehr als 3.000 Euro.
Das ist nicht gerade wenig und selbst in ländlichen Bereichen in den neuen Bundesländern sind wir im Schnitt noch bei mehreren hundert Euro. Dazu eben die jährlichen Kosten, welche eben unter anderem durch die Grundsteuer anfallen. Daher sind die Ansprüche von Nachbar B schon berechtigt.
Lächerlich ist es in keinem Fall, wenn man auch mal davon ausgeht, dass Nachbar A und B nicht ewig dort wohnen werden, sondern dass dort auch mal andere Parteien einziehen. Und das kann dann schnell in einen heftigen Streit um die 3 "lächerlichen" Quadratmeter gehen. Nicht nur, dass Nachbar das Grundstück seit längerem nutzt, ohne dass B etwas davon hat, B muss auch dafür die Gebühren zahlen.
Wir hatten einen ähnlichen Fall im Elternhaus meines Mannes. Dort wurde vor Jahren mal ausgemacht, dass seine Großeltern einen Teil des Grundstückes des oberen Nachbarn nutzen durften, da sonst größere Autos oder gar kleine LKW´s keine Chance hätten zum Umdrehen. Dazu muss man sagen, dass es das letzte Haus in einer Senke war, also Sackgasse. Die Autos hätten alle rückwärts 3km den Berg hinauf fahren müssen, um wieder auf eine geteerte Straße zu gelangen.
Als mein Mann nun das Haus mit dem Grundstück geerbt hat, haben wir auch mit den Nachbarn gesprochen, ob wir ihnen das Stück nicht abkaufen können. Wir wollten verkaufen und hatten Angst, dass wir keinen Käufer finden, wenn das Stück eben nicht dazu gehört. Anfangs haben sie sich gesträubt und wir merkten auch bei den Besichtigungen, dass die Interessenten ziemlich schroff reagiert haben, wenn wir erwähnt haben, dass die Grenze eigentlich anders verläuft, als man so sehen kann.
Nach und nach haben die Nachbarn dann eingelenkt und dann haben wir uns so geeinigt, dass das mit dem Stück geregelt wird, wenn wir verkauft haben, dann brauchten wir nicht erst mit zum Notar, und dann der neue Besitzer noch mal, es wurde dann direkt ohne uns geregelt, was mir auch durchaus lieber war. Wir hatten noch andere Probleme zu bewältigen, die das Grundstück anging, da war das mit dem Stück Land das kleinste.
Das ist nämlich schon ein Knackpunkt, wenn man verkaufen will, da sollte so etwas sicher geregelt sein. Da gibt es im Allgemeinen 3 Möglichkeiten, das Problem zu lösen. Entweder über einen Eintrag im Grundbuch, dass eben A das Stück nutzt und B dafür etwas bezahlt. Alternativ benutzt A es nicht mehr und B ist zufrieden. Die dritte Variante ist, B verkauft an A, wenn A das Stück eh bisher genutzt hat.
Es ist immer besser, so etwas zu regeln und vor Allem schriftlich festzuhalten. Zwar sind mündliche Absprachen gut und schön und so lange man Nachbarn ist, auch erfüllbar, aber wenn nur einer der beiden wegzieht, verstirbt oder verkauft und jemand anderes einzieht, so entsteht immer Ärger, auch wenn es "lächerliche" 3 Quadratmeter sind. Mir wäre, wenn ich A wäre, sehr daran gelegen, das endgültig und in Ruhe zu regeln, und da spreche ich aus persönlicher Erfahrung.
Drei Quadratmeter sind eine ganze Menge, finde ich. Unser Gartenhaus ist etwas mehr als drei Quadratmeter groß und das ist doch schon eine ganze Menge Platz. Da würde ich natürlich auch gerne dafür sorgen, dass meine Nachbarn mir diese Fläche wiedergeben, und sei es um das Recht.
Wir reden hier schließlich nicht von einer Tafel Schokolade, sondern von einem unbeweglichen Grundstück und da wurde anscheinend eine Grenze etwas verschoben, wie auch immer das so gekommen sein mag. Das ist aber ja auch egal, es geht hier darum, dass jemand drei Quadratmeter mehr zur Verfügung hat als ihm eigentlich zusteht. Dass diese genutzt werden, ohne dem eigentlichen Besitzer eine Gegenleistung zu geben und ohne dass die für diese Fläche anfallenden Kosten getragen werden. So etwas geht einfach nicht und da ist es egal, wie groß die fehlende Fläche ist, sie ist dem Besitzer wieder zur Verfügung zu stellen meiner Meinung nach Oder eben zu erwerben.
Das hat für mich auch nichts mit Kleinlichkeit zu tun oder damit, dass sich hier jetzt jemand zu penibel anstellt. Es ist einfach so, dass man ein Recht auf sein eigenes Eigentum hat und dieses recht würde ich mir nicht streitig machen lassen.
damomo hat geschrieben:Die Woche waren sogar öffentlich bestellte Vermesser im Garten von A. und haben dort auf Wunsch des Nachbarn alles ausgemessen und diese sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das Grundstück von A. tatsächlich sage und schreibe drei Quadratmeter zu groß sei.
Jetzt kann man wenigstens festhalten, dass der Nachbar von A eben nicht "bekloppt" ist und hier mal einfach sein Eigentum richtig ausweisen können möchte. Denn irgendwann muss es ja dazu gekommen sein, dass A (oder deren Vorgänger) sich hier ein Stück Land angeeignet haben, ohne es zu dürfen. A muss übrigens gar nicht wissen, wie groß das Grundstück vom Nachbarn ist und es hat A auch nicht zu interessieren. Wichtig für A aber ist es zu wissen, wie groß das eigene Grundstück sein soll. Und hier hat A eben das Problem, dass das Grundstück zu viel Fläche beansprucht, die A nicht zustehen. Wenn es tatsächlich nur läppische drei Quadratmeter sind, wird A kein Problem haben, diese wieder abzutreten und den Zaun richtig zu setzen.
damomo hat geschrieben:Dieses Grundstück sei ohne Einwilligung in A.'s Besitz übergegangen.
Davon ist auszugehen. Sonst würde es ja einen Kaufvertrag geben bzw. das Grundbuch wäre entsprechend korrigiert worden. Denn in Deutschland wechselt kein Grundstück ohne Notar den Besitzer! Letztlich um genau solche Streitigkeiten zu verhindern.
damomo hat geschrieben:Jetzt besteht der Nachbar von A. darauf, dass die Familie von A. entweder eine finanzielle Entschädigung aufbringt, oder aber das Grundstück wieder abtritt.
Hier ist es dann so, dass der Nachbar von A fair genug ist, auch den offiziellen Erwerb anbietet. Das könnte A annehmen, wobei da natürlich noch Kosten entstehen, was die Änderung des Grundbuchs angeht. Wenn A das Grundstück nicht kaufen will (weil es der Nachbar zu teuer anbietet), dann muss A dafür sorgen, dass der Zaun zurückgebaut wird. Es sollte zwischen den Nachbarn aber so ablaufen, dass es zu keinem Streit kommt (kommen muss). Schließlich ist zumindest die Rechtslage klar.
damomo hat geschrieben:A. findet dieses Verhalten ehrlich gesagt einfach nur lächerlich und versteht nicht so ganz, was das ganze eigentlich soll. Es geht hier seiner Ansicht nach nur um drei Quadratmeter, eine Fläche, die wirklich lächerlich gering ist, wenn man sich diese mal vor Augen führt.
Hier geht es vielleicht um nur drei "lächerliche" Quadratmeter. Aber wenn es um den Verkauf des Grundstücks geht, kann sich dieses Problem leicht auswachsen! Daher ist es verständlich und legitim, wenn hier für klare Verhältnisse gesorgt wird. Und diese klaren Verhältnisse sind im Grundbuch dokumentiert. Es geht dabei auch um den Schutz der Interessen von A. Denn wenn A das Grundstück verkauft, kann der Käufer sich sicher auch als getäuscht sehen, wenn hier mehr verkauft wird, als eigentlich im Besitz von A ist. Warum also solche Probleme riskieren, wenn sie gleich ausgeräumt werden können. Und A sieht darin sowieso nur ein "lächerliches Stück Land", so dass für A das Ganze noch nicht mal einen emotionalen Verlust bedeuten würde.
damomo hat geschrieben:Jeder „vernünftige“ Mensch würde doch hier einfach klein bei geben und drüber hinweg sehen, oder nicht?
Dann bin ich wohl eher "unvernünftig". Noch mal: was heißt "Klein bei geben" im Bezug auf die Eintragung im Grundbuch? Sollte der Nachbar von A freiwillig auf die drei Quadratmeter verzichten und vielleicht auch noch die Änderung im Grundbuch bezahlen? Also dem Nachbarn einfach ein wirklich großzügiges Geschenk machen?
damomo hat geschrieben:oder würdet ihr lieber weiterhin harmonisch mit euren Nachbarn leben wollen, ohne etwas zu beanstanden?
Ich würde helfen den Zaun richtig zu stellen und so ein harmonisches Miteinander ermöglichen. Denn wenn der Zaun richtig gestellt wurde, verliert keine der beteiligten Personen auch nur einen Quadratzentimeter und es wird für Klarheit auch im Bezug auf zukünftige Entwicklungen gesorgt. Das wäre dann eine echte "Win-Win" Situation.
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