Mietvertragsklausel: Duschen und Baden nach 22 Uhr verboten
Ist eine Mietvertragsklausel erlaubt, wo es heißt, dass das Baden und Duschen nach 22 Uhr nicht erlaubt ist? A kommt regelmäßig erst nach 22 Uhr von der Arbeit und möchte dann auch in die Dusche. Aber er traut sich nicht, weil in seinem Mietvertrag diese Klausel steht. Kann er diese Klausel getrost als nichtig erklären oder muss er sich daran halten?
Ich würde schon sagen das man sich daran halten muss, denn bevor man dem Mietvertrag abgeschlossen hat, hat man ja auch die Regeln durchgelesen, und wusste also Beschied das man nach 22 Uhr nicht mehr duschen darf.
Vielleicht kann man sich ja doch irgendwie duschen, z.B. in dem man sich nur wäscht, oder einfach badet, oder mit ganz wenig Wasser duscht. Eine Option wäre es auch einfach mal den Vermieter zu fragen, bevor man sich nur Ärger einhandelt.
So eine Klausel im Mietvertrag ist schon seit Jahren nicht gestattet und man kann diese als nichtig erklären, wenn sie im Mietvertrag steht. Laut Mieterbund kann man duschen und baden wann man will. Allerdings sollte man dann nicht unbedingt eine halbe Stunde duschen. Aber die Zeit, die das Wasser braucht, um eine volle Badewanne zu entleeren ist erlaubt.
A kann getrost unter die Dusche gehen, wenn er von der Arbeit kommt. Ich hatte das "Problem" auch, als ich Spätschicht gearbeitet habe und die Mieter im Haus haben sich damals beim Vermieter beschwert, der aber meinte, dass er es mir nicht verbieten kann. Keiner kann verlangen, dass ich nach einer schmutzigen Arbeit dreckig ins Bett gehe.
Hygiene, und darunter zählt auch das Baden und das Duschen, kann nicht verboten werden. Es ist ein menschliches Grundbedürfnis und da würde jedes Gericht für den Mieter der Wohnung urteilen, dass er baden und duschen kann. Wenn ich von der Spätschicht komme, dann gehe ich doch nicht dreckig ins Bett. Mehr darüber ist unter anderem hier nachzulesen klick.
Das Duschen und Baden darf einem nicht verboten werden, da es zu den Grundbedürfnissen gehört. Ich selbst habe in der alten Wohnung mit den Nachbarn deswegen Diskussionen gehabt, da mein Mann und ich beide in Wechselschicht arbeiten und da auch nach 22 Uhr nach Hause kommen. Da ist es mehr als natürlich, dass man noch duschen geht. Man sollte nicht unbedingt länger als nötig duschen oder baden und schon gar nicht lautstark dabei singen. Das sind unnötige Nebengeräusche, die durchaus verboten sind.
Der Vollständigkeit halber sei aber auch erwähnt, dass sogar das Wäsche waschen in den Ruhezeiten erlaubt ist, weil dies ebenfalls zu den Grundbedürfnissen gehört. Aber was das Wäsche waschen angeht, bin ich eher rücksichtsvoll. Jedoch dusche ich auch weiterhin nach Feierabend zu Hause, hier im Haus hatte ich bisher auch noch keine "Beschwerden" deswegen.
Ich frage mich, ob das tatsächlich noch in einem aktuellen Mietvertrag steht und wenn ja bin ich schon mal gespannt was der Richter dazu sagt. Denn es kann einem gar nicht verboten werden nicht nach 22 Uhr duschen zu dürfen. Dies war schon Gegenstand umfangreicher Rechtsprechung, welche im Internet gefunden werden kann.
Von daher rate ich dir falls das wirklich in dem Mietvertrag von dir oder eines Bekannten steht auf jeden Fall auch noch der Rest geprüft werden sollte. Geht alle Klauseln noch einmal durch, denn wenn da so etwas drin steht kannst du davon ausgehen, dass das lange noch nicht alles ist und es weitere Klauseln solcher Art gibt.
Duschen und Baden ist auch 22 Uhr erlaubt, selbst wenn es im Mietvertrag steht. Es wird so geurteilt, dass man das keinem Mieter verbieten kann. Auf der anderen Seite sind aber die Wohnungen nicht so abgedämmt, dass die Fließgeräusche des Wasser nicht wahrgenommen werden. So kann es sehr unangenehm sein, wenn in der Wohnung über der eigenen stets jemand nachts duscht, oder in der Wohnung nebenan gebadet wird. Richtigen festen Schlaf hat dann niemand.
Um ein eher angenehmes Nachbarschaftsverhältnis zu haben, wird man von ganz alleine Rücksicht nehmen, wenn es geht. Natürlich geht das nicht, wenn jemand Spätschicht hat und verschwitzt oder verdreckt ist. Allerdings gibt es da meistens auch Duschen für die Arbeitnehmer in der Firma, die sie benutzen können, bevor sie nach Hause gehen. A könnte also auch in der Firma duschen, wenn seine Arbeit erledigt ist.
Ich habe bisher auch noch nicht gehört, dass ein Vermieter mit so einer Klausel durchgekommen ist, dass man eben nach 22 Uhr nicht mehr baden und duschen darf. Meiner Meinung nach kann es nicht verboten werden, weil niemand erwarten kann, dass man eben schmutzig ins Bett geht. Die anderen Mieter könnten sich natürlich beschweren, aber ich denke nicht, dass das wirklich von Erfolg gekrönt ist. Daher würde ich A auch sagen, dass er duschen kann wann er eben möchte bzw. es muss.
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