Rechtsformen und Haftungsfragen bei Einzelunternehmen

vom 10.11.2012, 01:24 Uhr

Herr A möchte den Schritt in die Selbständigkeit wagen und tüftelt bisher noch ein wenig an einer geeigneten und sinnvollen Rechtsform herum. GbR scheidet ja wohl aus, da diese wohl mindestens 2 Gesellschafter voraussetzt und Herr A jedoch allein an den Start gehen möchte. Außer dem eingetragen Kaufmann (e.K.) fällt Herrn A nichts großartiges ein, was da noch in Frage käme. Was kennt ihr denn noch für Rechtsformen für ein Einzelunternehmen und ganz wichtig wäre, welche Möglichkeiten hat denn eine Einzelunternehmung das Haftungsrisiko so gering wie möglich zu halten?

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» diskutant » Beiträge: 239 » Talkpoints: 51,94 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Als Einzelunternehmer haftet man eigentlich mit seinem Privatvermögen. Man könnte zwar eine GmbH oder eine UG gründen, die Haftungbeschränkt sind, doch auch da haftet der Unternehmer selbst. Die Haftungsbeschränkung bezieht sich nur auf Mitarbeiter. Also braucht man, egal, was man macht, eine Berufshaftpflicht. In meinem Fall kostet die etwa 130 EUR im Jahr – geht also.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 10.11.2012, 07:34, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Soviel ich weiß, haftet bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und bei einer Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt die Unternehmer nicht mit ihrem Privatvermögen. Vielmehr erstreckt sich die Haftung nur auf die eingezahlte Stammeinlage und auf das Firmenvermögen.

Es ist auch als Einzelperson möglich, eine UG zu gründen. Dann hält man eben 100% der Gesellschaftsanteile selber. Dies würde ich in deinem Fall auch empfehlen. Man muss jedoch die jeweiligen Rechtsvorschriften bei einer UG-Gründung und die buchhalterischen Pflichten genau beachten.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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