Selbstjustiz nach Erpressung des Sohnes

vom 13.02.2008, 18:52 Uhr

Ok ich gebe mich jetzt geschlagen ;). Argumente sind angekommen hab sicherlich zuwenig Ahnung vom Rechtssystem aber betrachte das halt mehr von der emotionalen Seite und ich denke jeder hat mal was gemacht,weil die Emotionen mit einem durchgegangen sind ,was man dann später vielleicht bereut.
Es steht ja er hat dem Jungen in den Hintern getretten und ich denke mal er hatte nie vor den Jungen ernsthaft zuverletzen sondern nur einen kleinen Denkzettel mit auf den Weg zugeben Recht oder Unrecht lassen wir jetzt mal bitte aussen vor. ;)

Aber ich lasse mich ja gerne belehren von jemanden der mehr Ahnung hat vom Rechtssystem als ich und lasse deine Argumente nochmal auf mich wirken.

Gruss
Tim

» marbury33 » Beiträge: 24 » Talkpoints: 0,16 »



Mir ist das schon bewusst dass das ganze emotional betrachtet wird - nur so kann man kein objektives und gerechtes Urteil fällen, sondern nur ein stark subjektives.Daher muss man das ganze versuchen objektiv zu betrachten, egal welche Tat.

Nur er hat den Jungen als Erwachsener in den Hintern getreten! Das allein zählt - und nicht ob er ihn ernsthaft verletzen möchte oder nicht. Im Grunde kann man hier noch Rache als Motiv als verschärfend anrechnen, vor allem wegen dem Beweggrund "Denkzettel". Na egal man kann es drehen wie man es will, das Gericht wird vor allem das von Rache bestimmte Handeln als schwerwiegend anrechnen, da wäre er noch besser damit weggekommen, wenn er einfach so jemanden auf der Straße in den Hintern getreten hätte.

Und so blöd es klingt: psychische Gewalt (Erpressung / Nötigung) ist nicht "so schlimm" wie physische (Körperverletzung) - wahrscheinlich weil man es nicht sieht.

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