Wer ist schuld, wenn Paket wegkommt?
Das Problem ist folgendes: A hat bei Facebook eine Gruppe eröffnet mit dem Namen einer Wanderpaketgruppe. Es geht darum, dass eine Person, A, ein Paket losschickt mit mehreren Sachen zum Thema Reitsport. Dann wird das Paket an die erste Person verschickt und diese darf sich dann was rausnehmen und muss etwas in dem gleichen Wert wieder reinlegen und schickt es wiederum weiter.
Jetzt hat jedoch eine der Leute, die an dem Paket teilgenommen hat,B , das Paket nicht versichert verschickt. Da A ausversehen die alte Adresse rausgegeben hat, ging das Paket wieder zurück, aber es ist jetzt "weg". Angeblich ist es bei B nicht wieder angekommen und A hat jetzt den Verdacht, dass B es behalten hat.
Gäbe es eine Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten? Schließlich hat B sich ja nicht an die Bedingungen gehalten, welche von vorneherein klar waren, und jetzt ist das Paket wegen B weg. A möchte natürlich wieder die Sachen zurück haben. Was könnte A tun, damit das Paket wieder ankommt oder A wenigstens die Sachen ersetzt bekommt? B sollte bereits einen Nachforschungsantrag ausfüllen, hat dies aber nicht getan.
Wenn ein Paket auf dem Versandweg verschwindet und es unversichert Verschickt wurde, dann Haftet dafür gar keiner. Das einzige was man machen kann und auch tun sollte, ist einen Nachforschungsantrag stellen um zu schauen, wo das Paket als letztes gescannt wurde und sich aufgehalten hat um möglicherweise heraus zu finden, wer das Paket besitzen könnte.
Ob man rechtlich dagegen vorgehen kann, ist eine gute Frage. Ich denke eher nicht, das man dafür jemanden verantwortlich machen kann. Es sei denn, das bei Übergabe des Pakets von der Facebook Gruppe an die Person A ein abkommen geschlossen wurde, dass das Paket versichert an Person B verschickt werden soll, nachdem Person A eine Sache heraus und wieder eine Sache im gleichen Wert herein gelegt hat.
Es gab Regeln für die Teilnahme an diesem "Projekt". Es stand dick und fett in dem Dokument, in den Regeln, dass jeder, der das Paket haben möchte und an der Veranstaltung teilnehmen möchte, das Paket versichert zu verschicken hat und anschließend sollte die Nummer an A weiter geleitet werden. Wenn dies nicht geschieht und das Paket folglich weg ist, dann hat die Person, die das Paket nicht versichert verschickt hat / die Nummer nicht nachweisen kann einen Schaden von 30 Euro (Wert des Paketes) zu tragen. Deswegen ist A am überlegen, ob jetzt Anzeige gemacht wird oder nicht, da B sich ja offensichtlich nicht daran gehalten hat und nicht nachweisen kann, dass das Paket nicht wieder bei B selbst angekommen ist.
Selbst wenn man Regeln aufstellt, wird man diese kaum über eine Anzeige durchsetzen können. Wobei ich mich auch gerade frage wegen welchem Vergehen man nun Person B anzeigen will. Dann müsste man Diebstahl oder Unterschlagung nehmen und es steht am Ende Aussage gegen Aussage.
Übrigens kann man bei unversichertem Versand auch keinen Nachforschungsauftrag machen. Weg ist in diesem Fall auch wirklich weg, wenn es nicht noch verspätet auftauchen sollte, was auch noch passieren kann. Aber ich glaube kaum, dass A wirklich wegen 30 Euro eine Klage gegen B einreichen will.
Zunächst einmal sehe ich das mit der Paketverfolgung so, wie Punktedieb. Wenn das Paket "unversichert" verschickt wird, dann kann zwar ein "Nachverfolgungsantrag" gestellt werden. Hier wird aber nicht gegen eine Paket-Nummer (ID) gesucht. Der Kunde hat letztlich auch keine Nummer, die er als Identifikator des Pakets vorlegen könnte. Vielmehr wird einfach geschaut, ob auf der zu erwartenden Route (man muss wissen, wo und wann das Paket abgegeben wurde und an wen es gehen sollte!) Auffälligkeiten waren. So kann man die Chance haben, dass die Post doch noch was herausfindet.
Ansonsten trägt in so einem Fall derjenige die Verantwortung, der das Paket in Händen hält - bis es beim Empfänger ankommt. Und das ist in dem Fall unzweifelhaft Person B. Denn B hat selbst dafür gesorgt, dass der Aufenthaltsort des Pakets nicht mehr zu ermitteln ist. Daher bleibt es ein Problem von B. Nicht zuletzt auch deswegen, weil B ja noch nicht mal nachweisen kann, dass das Paket letztlich wirklich abgeschickt wurde.
Eine Anzeige gegen B muss hier A nicht aufgeben. Es ist jetzt eher eine Frage des Schadenersatzes, was eine zivilrechtliche Geschichte ist. Hier kann A eben auf Ersatz drängen und dem B eben die Aufforderung zukommen lassen (z.B. über einen gerichtlichen Mahnbescheid), die 30 Euro zu bezahlen. Reagiert B nicht, ist der in Verzug und wird es schwer haben, ab jetzt die Ansprüche abzuwehren. Reagiert B indem die Schuld ausgeschlagen wird bzw. die Forderung nicht anerkannt wird, so bleibt A dann der Klageweg. Wobei hier schon die Gefahr besteht, dass A den Prozess nicht gewinnt.
Eine Anzeige finde ich in diesem Fall auch ein bisschen merkwürdig. Wie soll denn die Anklage lauten? Bei einem Warenwert von 30 Euro finde ich eine Klage auch ziemlich grenzwertig. Natürlich geht es hier vor allem ums Prinzip und an Stelle von A wäre ich auch alles andere als begeistert darüber, dass B sich nicht an die Abmachungen gehalten hat. Dennoch wird eine Klage nicht unbedingt Erfolg haben und der Aufwand ist ein bisschen hoch, da es letztendlich doch „nur“ um 30 Euro geht. Schlimmer als der finanzielle Verlust ist natürlich die Erkenntnis, dass manche Leute solche Systeme unter Umständen ausnutzen oder zumindest durch Schusseligkeit dafür sorgen, dass letztendlich etwas verlorengeht.
An Stelle von A würde ich B zunächst anschreiben und die 30 Euro als Schadenersatz verlangen. B wird das vermutlich ablehnen, nachdem B sich bisher ja schon uneinsichtig gezeigt hat. Dennoch sollte A es noch einmal versuchen und den Brief neutral und sachlich formulieren. Gegebenenfalls kann man einen Satz dazu schreiben, der die drohenden Konsequenzen beinhaltet. A sollte ruhig ein bisschen Druck aufbauen, in der Hoffnung, dass B wenigstens das Geld bezahlt. Die Summe ist nicht so hoch und selbst B wird ja mitbekommen haben, dass das Problem bei ihr/ihm liegt. Damit ist es logisch, dass B in der Verantwortung ist.
Wie das mit dem Nachforschungsantrag geregelt ist, weiß ich nicht. Falls das möglich ist, auch ohne den versicherten Versand, sollte B diesen Antrag natürlich auch ausfüllen. Weigert sich B, spricht das für mich eigentlich schon dafür, dass B gar kein Interesse an der Bereinigung dieses Problems hat und dann vielleicht auch davon auszugehen ist, dass B das Paket womöglich unterschlagen hat.
Bei solchen Wanderpaketen besteht immer die Gefahr, dass ein Paket abgegriffen wird und auch, dass sich nicht an Regeln gehalten wird. Letztendlich ist es einfach nur persönliches Pech, natürlich könnte man eine Anzeige aufgeben, aber ich kann mir schlecht vorstellen, dass aufgrund des Wertes und der aufgestellten Regeln diese Anzeige wirklich verfolgt wird. Letztendlich hat man weder Beweise noch Hinweise, sondern eine Vermutung, dass B das Paket behalten hat. Man kann natürlich versuchen, eine Nachverfolgung zu beantragen, aber sonderliche Hoffnungen sollte man sich dabei definitiv nicht machen.
Es kann im Übrigen auch sein, dass das Paket tatsächlich einfach nur verschwunden ist, was bei den unversicherten Paketsendungen öfter vorkommt, als man denkt. Aus diesem Grund sollte man immer einen versicherten Versand wählen, insbesondere, wenn es darum geht, ein solches Wanderpaket auf die Beine zu stellen. So etwas ist mit viel Vertrauen verbunden, was eben aufgebaut werden muss, aber genauso schnell wieder enttäuscht werden kann.
Ich kenne einen solchen Fall auch, aber es wurde dann auch beraten, wie man bei so etwas agiert und hat eben entschlossen, keine unbekannten Personen mehr teilnehmen zu lassen. Dieses Paket ist in einem Forum gestartet worden, wo man sich wohl nicht untereinander persönlich kennt, aber man sich dennoch vertraut hatte und eine neu angemeldete Person wurde auch dazu aufgenommen, sie hat sich auch in den Threads beteiligt, aber als das Paket an sie gegangen ist, hat sie sich gar nicht mehr gemeldet. Es wurde noch versucht, sie direkt anzuschreiben, auch postalisch, aber darauf kam keine Meldung, was auch nicht mehr verwunderlich war. Man hat es dann in dem Moment als Lehrgeld betrachtet und Regeln aufgestellt, die auch bislang seit diesem Vorfall eingehalten wurden.
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