Welche Rechtswirksamkeit haben mündliche Absprachen?

vom 02.11.2012, 22:54 Uhr

Mich würde mal interessieren, welche Rechtswirksamkeit mündliche Absprachen haben. sind denn mündliche Absprachen auch gleich mündliche Verträge? Wenn man mit jemanden etwas abmacht, von dem man doch ausgeht, dass es eingehalten wird, ist es ja eine mündliche Absprache. Sei es im Arbeitsleben oder auch im Privatleben. Aber wie kann man das rechtlich dann durchsetzen, wenn diese mündliche Absprache nicht eingehalten wird. Muss man auf jeden Fall bei einer mündlichen Absprache dann auch Zeugen haben?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich denke das mündliche Absprachen nicht rechtswirksam sind. Es ist ja nun mal so, das man schriftliche Verträge aus rechtswirksamen Gründen erstellt um etwas in der Hand zu haben, falls sich einer nicht an die Absprachen beziehungsweise dann auf die vertragliche Vereinbarung hält. Mit etwas schriftlichem kann man dann rechtlich vorgehen, aber mit einer mündlichen Absprache denke ich nicht das man weit kommt.

Es gibt ja keine Beweise, es sei denn das es Zeugen dafür gibt. Aber ob das vor Gericht oder auf rechtlichem Wege durchkommt ist fraglich.

» Sowieso12 » Beiträge: 193 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Selbstverständlich sind mündliche Absprachen rechtswirksam. Es gibt zahllose Beispiele, wo das praktiziert wird. Das erlebt jeder von uns in unserem Alltag ständig. Oder unterschreiben Sie beim Bäcker einen Kaufvertrag über zwei Brötchen? Das macht wohl keiner. Es ist, wie in diesem Fall, sogar ein Kaufvertrag zustande gekommen, ohne dass man überhaupt etwas mündlich besprochen hätte. Juristisch nennt man das konkludentes Verhalten.

Der Bäcker reicht einem die Brötchen und nennt den Preis. Im Gegenzug gibt man das Geld dafür als Zeichen, dass man dem Kaufangebot zustimmt. Die Folge ist, dass der Kaufvertrag zustande kommt.

Man kann ebenso auch Arbeitsverträge, Mietverträge und fast alle anderen Verträge auch mündlich schließen. Ich glaube, dass nur wenige Vertragsformen einer schriftlichen Form bedürfen. Ein Kaufvertrag über ein Grundstück, einer Wohnung oder einem Haus muss schriftlich vor einem Notar geschlossen werden.

Das Problem von mündlichen Verträgen oder Absprachen entsteht dann, wenn sich die Vertragspartner nicht über die Konditionen einig sind. Dann muss man im Zweifel vor Gericht beweisen, dass es den Vertrag so und nicht anders überhaupt gibt. Gerade, wenn es dann keine Zeugen und keine schriftliche Fixierung gibt, können immense Probleme entstehen. Daher werden viele nicht triviale Verträge meistens schriftlich festgehalten. Das sichert die Vertragspartner gegenseitig ab und macht auch Sinn.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Sie können je nachdem rechtliche Wirkung entfalten, dabei kommt es darauf an was abgesprochen wird. Zum Beispiel verspricht ein Freund dich zu einem Bewerbungsgespräch zu fahren, kommt aber nicht und sagt auch nicht ab. Hier kann er sich meiner Ansicht nach rechtlichen Ärger einhandeln.

Etwas anderes ist es meiner Ansicht nach, wenn es ein Gefallen ist, welcher für dich keine schweren Auswirkungen hat, wie zum Beispiel:" Ich verspreche dir, dich am Samstag Abend in die Discothek im nächsten Ort zu fahren".

Wenn du da jetzt nicht hinkommst, weil ich keine Lust habe Auto zu fahren, entsteht dir kein nennenswertes Problem, aber bei anderen Situationen kann das ganz anders aussehen und rechtliche Konsequenzen haben, sogar wenn es ein Freund ist!. Mehr kann ich nicht sagen, ich darf keine Rechtsberatung erteilen!!.

» Newsjumper » Beiträge: 598 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Mündliche Absprachen haben genauso eine Rechtsgültigkeit wie schriftliche Absprachen. Nur man kann sie meist nicht beweisen. Besonders dann, wenn beide Parteien allein waren bei der Absprache. Dann steht halt Aussage gegen Aussage. Man wird kaum eine Lösung finden, welche der Partei recht gibt, welche auch recht hat.

Je nach Absprache ist es daher immer besser, wenn man den schriftlichen Weg führt. Aber wenn man allein von einem Arbeitsvertrag ausgeht, so gilt dieser eben auch, wenn der Chef sagt, dass man eingestellt ist und den ersten Arbeitstag dazu sagt. Kommt man an diesem Tag dann zur Arbeit und der Chef widerruft seine Zusage, dann wird man kaum das Gegenteil beweisen können.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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