Pflichten Grundstückseigentümer zu relmäßigem Baumcheck

vom 02.11.2012, 14:16 Uhr

Neben A ist ein größeres Grundstück mit einigen Bäumen. Nach dem letzten Sturm sehen einige Bäume nicht mehr so aus, als ob sie lange stehen werden. Ein Baum ist halb abgeknickt und ein anderer steht sehr schräg und ist halb entwurzelt. Einige andere Bäume knirschen sehr, wenn es windet ständig fliegen dickere Äste durch die Gegend, wenn es mal etwas stärker windet und stürmt.

A fragt sich nun, ob es nicht die Pflicht eines Grundstückseigentümers ist, regelmäßig einen Baumcheck zu machen. Denn es sieht wirklich gefährlich aus und wenn noch einmal ein stärkerer Sturm kommt, werden bestimmt auch Bäume auf das Grundstück von A fallen.

An wen kann A sich da wenden? Soweit A weiß gehört dieses Grundstück nicht der Stadt oder der Gemeinde, sondern es wurde wohl vor einigen Jahren einer Erbengemeinschaft vererbt, weil der damalige Eigentümer verstorben ist. A befürchtet, dass die Bäume, wenn sie dann fallen einen größeren Schaden anrichten als wenn sie gefällt werden. Denn in A´s Garten steht eine Gartenhütte und es ist ein Gartenteich mit Brücke angelegt.

Benutzeravatar

» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich habe gerade ein wenig gegoogelt, da ich jemand kenne, der auch ein ungenutztes Grundstück besitzt, wo ein Baum nach einem Sturm umgefallen war und einen Zaun beschädigt hat. Derjenige hat den Zaun ersetzen müssen. Allgemein findet man Aussagen, dass man seinen Baumbestand etwa zweimal im Jahr prüfen sollte, wenn ein vorgeschädigter Baum umfällt, ist man haftbar/schadenersatzpflichtig. Wenn ein gesunder Baum umfällt, ist es halt Pech bzw. höhere Gewalt. Es finden sich auch einige Urteile, die in diese Richtung gehen, zum Beispiel dieses hier.

Ich würde aber einfach mal versuchen an die Erbengemeinschaft heran zu treten und da vielleicht eine Lösung zu suchen. Derweil sollte man aber vielleicht mal ein paar Fotos vom Status Quo machen, falls wirklich ein Schadensfall eintritt.

Benutzeravatar

» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


@Bellikowskie: Was ist, wenn A nicht weiß, wer die Erbengemeinschaft ist und wie er an sie herantreten kann? An wen kann A sich wenden, dass es seinen Weg geht? A will nicht abwarten, bis sein eigener Garten verwüstet ist, weil die Bäume langsam auf sein Grundstück fallen. Die Äste haben auch so schon Schaden angerichtet, den A selber wieder in Ordnung gebracht hat. Aber wenn die Bäume kippen sieht es nicht so gut aus.

Benutzeravatar

» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Normalerweise kann A mal auf der Stadt nachfragen, ob dort bekannt ist, wem das Grundstück gehört. Ob A allerdings die Daten bekommt, ist fraglich, denn es ist durchaus möglich, dass das unter den Datenschutz fällt.

Aber auf der Stadt oder dem städtischen Bauamt müsste hinterlegt sein, wem das Flurstück gehört, bzw. in wessen Besitz es nach dem Tod des ehemaligen Eigentümers übergegangen ist. Im schlimmsten Fall kann A aber erst etwas unternehmen, wenn wirklich die Bäume oder Äste Schaden auf seinem Grundstück anrichten, da dies dann wohl ein Versicherungsfall sein könnte. Ob es eine allgemeine Pflicht gibt, nach der man ungenutzte Grundstücke regelmäßig überprüfen muss, kann ich nun nicht bestätigen.

Benutzeravatar

» P-P » Beiträge: 3246 » Talkpoints: 1,58 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^