Rechnungsversand generell nur per e-Mail statthaft?

vom 02.11.2012, 14:56 Uhr

A braucht für die Steuern die Rechnungen eines bestimmten Versandhauses. Diese Rechnungen werden dort immer nur per mail verschickt. A hätte sie aber lieber gerne per Post, weil dort dann auch eine Unterschrift drauf ist und ich A auch seine mails nicht immer abruft und es kam auch schon zu Übermittlungsschwierigkeiten per mail, wo es hieß, dass die Rechnung weggeschickt wurde und sie nie angekommen sind.

Ist es eigentlich statthaft, dass Rechnungen nur noch per mail versendet werden? Die Bestellungen über dieses Versandhaus erfolgten immer telefonisch und einmal hat A die e-mail Adresse angegeben, weil sie angegeben werden musste. A hat nun bei dem Versandhaus angerufen und gesagt, dass die e-mail Adresse nicht mehr gilt. Er solle dann eine neue e-mail Adresse angeben, die gültig ist, weil sie keine Rechnungen per Post verschicken. Ist das rechtens so oder kann A dagegen angehen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es kommt auf die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Unternehmens an. Wenn dort geregelt ist, dass der Versand der Rechnung auch per E-Mail stattfinden darf, steht dem nichts im Wege. Mit einer Bestellung stimmt der Kunde normalerweise immer den AGB zu.

Im Übrigen ist für eine ordentliche Rechnung keine Unterschrift erforderlich. Welche Maßstäbe das Finanzamt anlegt, weiß ich allerdings nicht.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich bestelle öfters im Internet und auch telefonisch bei mehreren Versandhäusern und muss dazu sagen, das ich so etwas auch noch nicht gehört habe. Ich bekomme, wenn ich Online bestelle, eine Bestellbestätigung per Email. Die Rechnung ist dann meist mit im Paket drinne. Und wenn ich telefonisch bestelle, bekomme ich die Rechnung auch mit im Paket mitgeliefert.

Ich habe noch nie eine Rechnung per Email erhalten, beziehungsweise ausschließlich nur per Email. Es gibt Händler oder Versandhäuser, da bekommt man die Rechnung per Email und im Paket mitgeliefert.

Aber weshalb ist das denn so ein Problem. A könnte sich die Rechnung doch auch ausdrucken, dann hat er sie auch persönlich in der Hand. Ob A da rechtlich gegen vor gehen kann, bezweifel ich. Da es jedem Versandhaus oder Händler selbst überlassen ist, wie die Rechnung bei dem Kunden ankommt. Wichtig ist nur, das eine Rechnung an den Kunden geht.

» Sowieso12 » Beiträge: 193 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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