Muss man Jugendsünden beim Arbeitgeber angeben?
Herr A. ist 19 Jahre alt und möchte einen Teilzeitjob als Kassierer machen. Mit 12 Jahren hat Herr A. mal eine Kleinigkeit geklaut und wurde auch erwischt. Im Bewerbungsbogen möchte der zukünftige Arbeitgeber über sogenannte Eigentumsdelikte informiert werden. Ist Herr A. verpflichtet die Jugendsünde an zu geben? Immerhin wird die Sache wohl kaum mehr im Führungszeugnis auftauchen? Wie sollte sich Herr A. am besten verhalten? Immerhin besteht ja auch die Chance, dass die Sache durch einen dummen Zufall an den Arbeitgeber ran getragen wird.
Es ist immer eine schwere Sache, inwieweit man ehrlich in einem Bewerbungsgespräch sein sollte, denn es entscheidet über die Zukunft von dem 19 Jährigen. In dem Falle würde ich allerdings nicht sagen, dass Person A den kleinen Delikt in einem Supermarkt mitteilen sollte, weil er eben damit auch genau das Gegenteil erwarten könnte.
Es wäre zwar ehrlich, aber es steht in keiner Akte, sodass der Arbeitgeber davon sowieso nichts mitbekommen würde. Ich wäre in einem Supermarkt somit vorsichtig bei einer Bewerbung, wenn ich dort zugeben müsste, dass ich schon Mal gemopst hätte, denn das könnte den Job gefährden. Es ist zwar eine Jugendsünde, aber muss dennoch nicht so aufgefasst werden, und sobald Mal etwas im Laden fehlt, dann war es auf ein Mal Person A,
weil mit 12 war er ja Mal ein kleiner Dieb. Das muss Person A somit immer beachten!Hier ist also auf jeden Fall Vorsicht geboten!
Die Frage noch Vorstrafen ist eine im Bewerbungsgespräch unzulässige Frage. Trotzdem sollte man diese wahrheitsgemäß beantworten, weil sich eine Lüge auf das spätere Arbeitsverhältnis auswirken und sogar zur Kündigung führen kann. In As Fall hat er mit dem Delikt im Alter von 12 Jahren keine Vorstrafe erhalten, er war sogar noch strafunmündig. Das bedeutet, dass er eigentlich nichts anzugeben bräuchte, wie man moralisch darüber denkt, ist eine andere Sache. Hier kann die Wahrheit sowohl Vor- als auch Nachteile bringen. Sollte der Chef später davon erfahren, kann man ihm ja durchaus erklären, dass dies zu einer Zeit geschah, in der man selbst noch strafunmündig war und nicht verurteilt wurde.
Ich denke auch, dass es besser ist, das nicht zu erwähnen. Wenn dieser Vorfall in keinem Führungszeugnis oder anderswo vermerkt ist, dann braucht man sich doch auch keine Sorgen machen, dass der Arbeitgeber es erfährt. Rein theoretisch besteht zwar das Risiko, dass es jemanden geben könnte, der von der Jugendsünde weiß und es dem Arbeitgeber erzählt, aber wie wahrscheinlich ist es denn, dass dies passiert? Zudem, selbst wenn da jemand petzen würde, dann ist nicht gesagt, dass man demjenigen auch glaubt, denn Beweise dürfte er ja keine haben.
Zwar bin ich eigentlich dafür, dass man die Wahrheit sagt, aber ich denke, dass Ehrlichkeit hier einfach dazu führen würde, dass A den Job nicht bekommt. Der Arbeitgeber stellt diese Frage ja nur deswegen, weil er ausschließen möchte, dass er Leute mit Hang zum Diebstahl einstellt. Und ich denke, dass viele Kinder mal irgendwann im Supermarkt etwas haben mitgehen lassen, das stellt keine generelle Kriminalitäts Neigung dar und somit muss er Chef das meiner Meinung nach auch nicht wissen. Fragen, die nicht zulässig sind, muss man übrigens im Gespräch auch nicht wahrheitsgemäß beantworten, bei diesen kann man lügen und das darf dann später nicht Kündigungsgrund sein.
Ich würde es ehrlich gesagt, auch nicht sagen. Er war 12 Jahre alt und selbst wenn er erwischt wurde, ist man ja erst eingeschränkt strafbar zu machen mit 14. Also kann und wird nirgends etwas auftauchen (also Polizeiliches Führungszeugnis). Wenn er in einem kleinen Dorf wohnt, da spricht sich sowas ja schnell rum, dann würde ich es mir überlegen, aber ansonsten würde ich nichts sagen.
Theoretisch dürfte das nicht im Führungszeugnis stehen, weil derjenige ja erst 12 Jahre alt war. Was hatte das Erwischt werden denn für Konsequenzen für die Person? Sagen müsste er das nicht und ich muss ehrlich sagen, dass ich das auch nicht würde. Gerade von einem Kassierer erwartet man ja, dass er nichts klaut, denn er wird ja täglich in Versuchung geführt.
Und immerhin ist das auch schon ein paar Jahre her und man kann durchaus erwarten,dass derjenige eingesehen hat, dass sein Verhalten falsch war und das ihm das Leid tut. Und warum sollte man ihn dann noch Jahre später bestrafen, nur weil er als Kind etwas falsch gemacht hat? Das gilt natürlich nicht für alle Taten, aber in dem Falle denke ich schon, dass man da mal positiv denken kann.
Wichtig ist eben, ob das irgendwo dokumentiert wurde oder nicht und ob der potentielle Arbeitgeber da was anfordern kann und darauf stößt oder nicht. Ich bin grundsätzlich für Ehrlichkeit, aber hier tut das nur bedingt was zur Sache, finde ich.
Da man mit 12 Jahren noch nicht strafmündig ist, hat es ja auch kein Verfahren gegen ihn gegeben und somit ist die Gefahr, dass der Arbeitgeber irgendwie davon erfahren könnte, doch sehr gering. Es sei denn, A hat irgendwelche missgünstigen Personen im Bekanntenkreis, die das dem Arbeitgeber ganz gezielt erzählen würden.
Ich würde es nicht angeben. Die Sache lieht nun zwar auch erst 7 Jahre zurück, aber mit 12 Jahren ist man noch ein Kind. Anders würde es aussehen, wenn man mit 20 Jahren einen Diebstahl begeht und sich dann mit 27 Jahren irgendwo bewirbt.
TheDutchess hat geschrieben:Die Frage noch Vorstrafen ist eine im Bewerbungsgespräch unzulässige Frage.
Das stimmt nur bedingt, grundsätzlich ist die Frage zwar unzulässig, ABER (ja irgendwie gibt es das immer), ist diese Frage in gewissen Berufen durchaus zulässig, eben, wenn es für den Beruf wichtig ist, hier in dem Beispiel, Diebstahl - Bewerbung auf Stelle Kassierer -> es MUSS angegeben werden, anderes Beispiel: Brandstiftung - Bewerbung auf Stelle als Feuerwehrmann -> es MUSS angegeben werden.
Beispiel: Körperverletzung - Bewerbung als Tischler -> Angabe nicht erforderlich. Also, wenn die Straftat relevant für den Beruf ist, muss es genannt werden. Wie sich das natürlich verhält, da es mit 12 war, hängt wohl davon ab, was es für Gründe gab, um was es sich handelte, wie die "Strafe" aussah. Ich Führungszeugnis selbst dürfte es nicht drin stehen.
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