Wird bei Erbpacht dennoch Grunderwerbsteuer fällig?
A und B wollen sich ein Haus kaufen. Es steht ein Haus zur Debatte, welches auf einem Grundstück steht, dass sie durch Erbpacht pachten können. Nun wurde im Bekanntenkreis darüber diskutiert und einer meinte, dass sie die Grunderwerbssteuer sparen, wenn sie ein Grundstück durch Erbpacht bekommen. Ist das richtig oder wird die Grunderwerbssteuer dennoch fällig? Weiß darüber jemand hier Bescheid?
Auch wenn einem der Grund und Boden nicht wirklich gehört, wenn man sich auf eine Erbbaupacht einlässt, muss man trotzdem Grunderwerbsteuer zahlen. Wer eine verlässliche Auskunft dazu benötigt, kann sich an die örtliche Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung wenden. Die Grunderwerbsteuern sind nämlich je nach Bundesland unterschiedlich hoch angesetzt.
Bevor sich A und B ein Haus kaufen, sollten sie sich erst mal eingehend informieren. Zuerst natürlich über die Vorteile und Nachteile von Erbbaupacht. In diesem Artikel findet der interessierte auch den Hinweis darauf, dass auch die Übernahme eines Erbbaupacht-Grundstückes genauso besteuert wird. Zudem sind noch einige andere Nachteile der Erbbaupacht als Zusatzinfo in dem Artikel enthalten. Es lohnt sich also, da mal etwas genauer nachzulesen und danach genau zu rechnen, ob sich das anvisierte Grundstück für A und B überhaupt rentiert.
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