Kollegen oder Chef beleidigen - Unterschied?

vom 25.10.2012, 03:09 Uhr

Man hört zuletzt ja immer wieder von Leuten, die sich auf Facebook über Kollegen und Chefs lustig machen oder sie verunglimpfen. Zuletzt wurden ja auch Kündigen ausgesprochen für die Bezeichnungen ''Sklaventreiber'' und ''Vollpfosten'', gemeint war in beiden Fällen der Chef.

Gibt es arbeitsrechtliche Unterschiede, wenn man Leute unterschiedlicher Hierarchiestufen beschimpft? Wäre der ''Vollpfosten'' nicht der Vorgesetzte, sondern ein Untergebener oder ein Kollege vom gleichen ''Rang'' gewesen, hätte dann auch gekündigt werden können?

» BlindKanshi » Beiträge: 243 » Talkpoints: 2,11 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn eine Beleidigung des Chefs eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung nach sich zieht, dann hat das meines Erachtens nichts damit zu tun, dass er den Chef beleidigt hat, sondern Tatbestand ist die Beleidigung an sich. Wie auch bei der Beleidigung eines Polizisten ist es "nur" eine Beleidigung, auch wenn viele immer gleich von Beamtenbeleidigung sprechen, was es allerdings nicht gibt.

Ich denke also, dass es keinen Unterschied macht, ob man den Chef, den Kollegen oder die Sekretärin beleidigt, eine Beleidigung ist und bleibt ein Abmahnungs- und Kündigungsgrund, vollkommen egal, wer in einem Betrieb beleidigt wird. Vermutlich wird der Chef bei der Beleidigung unter Kollegen eher die Kontrolle behalten und ein Mediationsgespräch führen lassen, in dem Gründe gesucht und Entschuldigungen oder Sanktionen ausgetauscht und verhängt werden, als wenn ein Mitarbeiter zu ihm kommt und ihm eine wütende Brandrede hält. Beides ist aber nach meiner Ansicht ein Grund entlassen zu werden, nur dass der Chef, persönlich angegriffen, eher handeln wird, als wenn es ihn nicht betrifft.

» benutzer7 » Beiträge: 2116 » Talkpoints: 49,80 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


BlindKanshi hat geschrieben:Gibt es arbeitsrechtliche Unterschiede, wenn man Leute unterschiedlicher Hierarchiestufen beschimpft?

Du willst also wissen, ob es einen Unterschied gibt, ob man nun denjenigen Beleidigt, der die Macht hat, einen vor die Tür zu setzen oder aber jemanden, der gleichrangig ist? Hier würde ich dringend dazu raten, dies nicht erst auszuprobieren. Denn natürlich ist es definitiv ein Entlassungsgrund, wenn du deinen disziplinarischen Vorgesetzten beleidigst. Denn welche Vertrauensform kann nach einer Beleidigung noch vorhanden sein? Oder aber welche Form des Respekts kann der Vorgesetzte von jemandem erwarten, der ihn offenbar folgenlos beleidigen kann - und welche Reputation hätte dies für die Kollegen?

Anders natürlich, wenn nur der Betriebsfrieden gefährdet ist und sich zwei Angestellte beleidigen. Hier kann der Arbeitgeber einen Riegel vorschieben und zunächst "nur" abmahnen - im Wiederholungsfall droht damit die Kündigung. Es muss nicht reichen, einen Kollegen zu beleidigen, um damit tatsächlich die (fristlose) Kündigung zu erhalten. Aber ein Vorgesetzter kann sich dies nicht bieten lassen und da wird die Schmerzgrenze definitiv überschritten worden sein. Ganz gleich, ob von Angesicht zu Angesicht oder aber über sog. soziale Netzwerke.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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