Wie sind beim Erbrecht die Pflichtteile geregelt?

vom 23.10.2012, 21:31 Uhr

Aus aktuellem Anlass würde mich mal interessieren, wie es eigentlich im Erbrecht mit dem Pflichtteil geregelt ist, wenn ein Testament vorhanden ist und ein Kind nicht im Testament vorkommt. Bekommt dieses Kind dann den Pflichtteil? Wie hoch ist der Pflichtteil oder bekommt das Kind so viel, wie die gesetzliche Erbfolge bestimmt?

Nehmen wir mal an, dass ein Vater, nennen wir ihn A, ein Testament gemacht hat und ein Kind ist nicht im Testament vorgesehen. Der Vater hat zu Lebzeiten schon immer gesagt, dass er nichts bekommen würde. Aber nun ist sich das Kind von A nicht sicher, was ihm dennoch zusteht. Kann mir jemand da weiter helfen?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich kann es dir nicht mit hundertprozentiger Sicherheit beantworten, aber ich meine, dass der Pflichtteil nur dann zum Tragen kommt, wenn kein Testament vorliegt. Wenn A also kein Testament gemacht hat, steht dem Ehepartner die Hälfte des Erbes zu und die Kinder teilen sich die anderen Hälfte.

Es gibt aber auch sicherlich Sonderregelungen wenn A ein Testament, aber keinen Ehepartner hat. Bei den vielen verschiedenen Fällen kann vermutlich nur ein Anwalt oder ähnliches helfen.

» musicality » Beiträge: 809 » Talkpoints: 1,77 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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