Kann man seines Pflichtteils beim Erbe enthoben werden?

vom 23.10.2012, 21:33 Uhr

Ist es eigentlich möglich, dass ein Kind bei einem Erbe ganz leer ausgeht, dass die Eltern einen komplett aus dem Testament streichen können? Ich habe gehört, dass es in Extremfällen wirklich sein könnte. Aber was für Extremfälle müssen es sein, dass ein Kind nicht mal den Pflichtteil bekommt.

Wenn jetzt Herr A in einem Testament bestimmt, dass sein Sohn enterbt ist und nichts bekommt, gilt das dann und der Sohn von Herrn A geht dann völlig leer aus? Oder kann man vom Pflichtteil nicht enthoben werden?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Im Normalfall hat man einen Pflichtanteil. Dieser Fall wird aber nur dann ausgeschlossen, wenn der Sohn von Herrn A eine schwere Straftat gegenüber Herrn A begangen hat. Dann kann er ausgeschlossen werden. Ansonsten wird es kaum Gründe geben, dass der Pflichtanteil verfällt.

Nur in schwerwiegenden Fällen, wie eine Straftat, kann der Sohn von Herrn A ausgeschlossen werden. Auch wenn das Testament den Sohn ausschließt, kann er vor Gericht bewirken, dass er seinen Pflichtanteil bekommt.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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