Unfall mit Polizeiwagen, da nur Blaulicht und keine Sirene
Gestern auf dem Weg nach Hause bin ich Zeuge eines Unfalls geworden, wo ich persönlich keine Ahnung habe, wer bei diesem Konflikt rein rechtlich am längeren Hebel sitzt. Am Unfall beteiligt waren nämlich unter anderem zwei Polizeibeamte, die meiner Meinung nach mit ihrem Verhalten überhaupt erst zum Unfall beigetragen haben. Zum Glück ist hierbei neben einem Schock und einem Blechschaden niemandem etwas passiert, aber dennoch konnte auch ich für die ganze Situation irgendwie im Nachhinein so wenig Verständnis aufbringen, wie auch das „Opfer“ des Unfalls.
Ich fuhr direkt hinter dem Unfallopfer, welches genau wie ich an einer Ampel rechts abbiegen wollte. An der Kreuzung stand noch ein Fahrradfahrer, der über die Ampel wollte und als Rechtsabbieger achteten wir beide auf diesen und fuhren langsam heran, damit dieser die Kreuzung noch vor uns überqueren konnte. Von links kam jetzt allerdings über die rote Ampel ein Streifenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht, jedoch ohne Sirene. Ich und der Fahrer vor mir wohl auch, achteten beide auf den Radfahrer und ich persönlich habe den Streifenwagen gar nicht wahrgenommen, da er nicht in meinem Blickfeld war. Plötzlich krachte es vor uns und die Polizisten schauten recht blöde aus der Wäsche.
Ich habe noch nie gesehen, dass ein Polizeiauto zwar mit Blaulicht aber ohne Sirene durch die Stadt gefahren ist. Auch kann man doch so wohl nicht erwarten, einfach über eine rote Kreuzung zu kommen? Ohne ein akustisches Signal ist es doch wohl mehr oder weniger unvermeidlich, dass es irgendwann zu einem Unfall kommt. Ich persönlich gehe eigentlich davon aus, dass die Autos links und rechts stehen bleiben, wenn ich über die Kreuzung will und die Ampel mir grün signalisiert, wie die meisten anderen Menschen wohl auch. Darf ein Polizeiauto nur mit Blaulicht fahren und dann auch noch über rote Ampeln? Wieso macht man nicht auch die Sirene an? Wer ist hier rein rechtlich auf der sicheren Seite? Das Polizeiauto ist dem anderen Wagen übrigens voll herein gefahren und nicht umgekehrt.
Zu betrachten sind hier zwei Paragraphen der Straßenverkehrsordnung. Zum einen § 35 StVO. Der besagt das Fahrzeuge der Polizei von der StVO befreit sind sofern dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben dringend notwendig ist. Die Nutzung von Blaulicht / Sirene ist in § 38 StVO geregelt. Dort steht jedoch lediglich nur, dass andere Verkehrsteilnehmer Platz zu machen haben. Es steht jedoch nirgends das Einsatzfahrzeuge nur mit Blaulicht / Sirene Gebrauch von § 35 StVO machen dürfen. D.h. selbst ohne Blaulicht hätte das Polizeiauto über eine rote Ampel fahren dürfen.
Bei einem Unfall wird es dann natürlich schwierig. Es ist klar das Einsatzfahrzeuge in keinem Fall die öffentliche Sicherheit gefährden dürfen. Deswegen ist innerorts normalerweise stets das Martinshorn eingeschaltet, damit Verkehrsteilnehmer schon im Vorfeld gewarnt sind.
In meinen Augen trägt der Fahrer des Einsatzfahrzeuges die alleinige Schuld. Bei einem Gerichtsverfahren würde sicher zur Sprache kommen inwieweit die Person von der StVO abgewichen ist und ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre und das wäre er meiner Ansicht nach wären die Verkehrsteilnehmer durch die Sirene gewarnt gewesen.
Man muss einem Einsatzfahrzeug nur Platz machen, wenn die Sirene eingeschaltet ist. Auch nur dann darf er bei Rot über die Ampel fahren. Also hat eindeutig das Einsatzfahrzeug einen Fehler gemacht. Das Martinshorn hört man viel deutlicher als die Sirene, die unter anderen Lichtern manchmal untergeht.
Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass es egal ist, ob ein Einsatzfahrzeug Blaulicht und Martinshorn an hat oder nur eines davon. Im Prinzip ist es wie Hupe und Lichthupe. Beides gilt als Warnsignal. Sobald das Blaulicht angeschaltet ist, muss man dem Fahrzeug auch Vorrang gewähren. Mir sind schon einige Fahrzeuge begegnet, die nur Blaulicht an hatten. Vorallem Krankenwagen wenn nicht viel Verkehr ist. Platz mache ich den natürlich trotzdem. Gesehen habe ich bisher auch jeden Einsatzwagen, der nur Blaulicht an hatte. Man muss eben den Verkehr beobachten. Wie mein Fahrlehrer immer sagte: "Das Auto hat vier Ecken und du musst alle im Auge behalten".
Das Blaulicht allein räumt dem Polizeifahrzeug keinerlei Recht ein, einfach in eine Kreuzung einzufahren, wenn die Ampel für dessen Fahrtrichtung rot zeigt. Martinshorn in Verbindung mit dem Blaulicht bedeutet allerdings für alle anderen Verkehrsteilnehmer, dass sie dem Einsatzfahrzeug freie Fahrt verschaffen müssen.
Allerdings bedeutet das wiederum auch nicht, dass mit Blaulicht und Martinshorn über eine Kreuzung gefahren werden darf, ohne sich vorher zu vergewissern, dass man auch wirklich freie Bahn hat. Eine gewisse Sorgfaltspflicht ist auch dem Fahrer eines Einsatzfahrzeuges zuzuschreiben.
Wenn sich der Unfall so zugetragen hat wie geschildert, sieht es für die Polizeibeamten schlecht aus. Denn insbesondere bei solchen Blaulichtfahrten müssen sie besonders vorsichtig und aufmerksam sein, insbesondere gilt das natürlich an Kreuzungen und vor allem dann, wenn sie nur das Blaulicht anhaben und kein Martinshorn. Rein rechtlich gesehen müssten sie beides anmachen, das kann aber manchmal auch unzweckmäßig sein, denn so ein Martinshorn hören schließlich auch die Täter und das will man ja auch nicht unbedingt. Insofern kann ich die Polizeibeamten schon verstehen, dass sie nur das Blaulicht an hatten, allerdings müssen sie in so einem Fall auch besonders vorsichtig sein und dürfen nicht einfach über eine Kreuzung donnern. Das dürften sie übrigens auch nicht in Kombination mit den Martinshorn, auch dort trifft sie oftmals die Schuld, wenn es zu einem Unfall kommt.
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