Arbeitsbescheinigung für den Kindergarten nötig?
Familie A. hat ihr Kind, welches knappe 5 Jahre alt ist, in der örtlichen Kindertagesstätte untergebracht. Laut Vertrag besteht die Möglichkeit, dass die Kinder an den sogenannten Schließtagen, sprich wenn die eigentliche Kindertagesstätte geschlossen ist, einen Ersatzkindergartenplatz für die Zeit zu besorgen, falls man diesen benötigt.
Nun sind Herr und Frau A. beide berufstätig und haben auch niemand, der sich um ihr Kind kümmern kann. Demnächst steht einer dieser Schließtage an und Familie A. hat nun um den vertraglich genannten Ersatzplatz gebeten. Auch andere Eltern wollen das Angebot wohl nutzen.
Nun hat die Kindergartenleitung um Bescheinigungen der Arbeitgeber gebeten, dass Herr und Frau A. an dem Tag wirklich arbeiten. Noch dazu wurde das nur von Familie A. verlangt. Da die Kindergartenbeiträge ja nach dem Einkommen bezahlt werden, ist der Kindergartenleitung doch an sich bekannt, dass beide Elternteile einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen.
Darf die Kindergartenleitung in dem genannten Fall eine solche Bescheinigung verlangen oder spielt sie hier einfach nur ihre Machtposition aus?
Also ich war sehr erschrocken, als ich diesen Beitrag soeben gelesen habe, und frage mich auch langsam, welche Rechte einige Menschen sich heraus nehmen? Ich weiß nicht, ob dies rechtlich überhaupt gestattet ist, denn ich bin niemanden eine Bestätigung schuldig, ob ich wirklich arbeiten gehe oder an diesem bestimmten Tag. Mein Wort zählt und das hat auch für den Kindergarten zu reichen. Ehrlich gesagt finde ich dieses Verhalten auch eher unverschämt und völlig dreist. Ich kann mir auch ehrlich gesagt in keinster Weise vorstellen, dass die Kindergartenleitung solche Unterlagen auch nur annähernd anfordern darf. Dies ist der Polizei, der Staatsanwaltschaft und einem Anwalt gestattet, aber ganz sicher keinem Kindergarten. Ich wäre mir sogar auch fast sicher, dass dies eine Ausnutzung der Machtposition ist.
Die Frage ist doch jetzt ganz einfach, worum es der Kindergartenleitung wirklich geht. Geht es darum hier herauszufinden, welches Elternteil den Ersatz nicht erhalten soll, wie geregelt oder geht es darum einfach Mal willkürlich ein wenig Druck aufzubauen, damit die Eltern gar nicht erst den Ersatz anfordern. Ich denke um mehr geht es hier meiner Meinung nach nicht, denn sonst kann ich mir dieser Verhalten auch gar nicht vorstellen. Nur Person A soll diese Bescheinigung abgeben, aber der Partner nicht? Alleine das ist bereits eine Aussage, die deutliche Worte findet, nämlich willkürlich! Ich würde darauf eher nur reagieren, in dem ich sagen würde „ das ich jetzt Mal in dem Beisein meines Anwaltes nachfragen werde, ob hier alles mit rechten Dingen zu geht „. Das wäre meine einzige Reaktion!
In manchen Ortschaften sind die Kindergartenplätze sehr knapp und da ist es auch klar, dass Eltern, die in Vollzeit arbeiten oder eben generell aufgrund der Arbeit einen Platz in der Kinderbetreuung benötigen. Bei allen Einrichtungen, die ich kennengelernt durfte, war es an sich der Fall, dass eine Bescheinigung vorgelegt werden musste, wenn es darum geht, eine Frühbetreuung oder auch eine Betreuung mit Mittagessen und bis hin zum "Spätdienst" zu erhalten. Hier wurden Eltern, die einer Arbeit nachgegangen sind, immer bevorzugt.
Auch aus dem Bereich der Kindertagespflege ist es so, dass die Kinder nur dann eine staatliche Förderung erhalten, wenn nachgewiesen wird, man arbeitet, studiert oder ist aktiv auf der Suche nach einer Arbeitsstelle. Dort ist es alltäglich, dass eine Arbeitgeberbescheinigung ausgestellt wird. Und hier ist die Krux - ohne Kinderbetreuung keine Arbeit und ohne Arbeit keine Kinderbetreuung.
Ob es so rechtens ist, ja, ich denke schon. Ein Kind mit Eltern, die nur in Teilzeit arbeiten oder gar nicht arbeiten, können auch selbst für die Kinderbetreuung ab einem gewissen Zeitpunkt sorgen. Kinder, die einen besonderen Bedarf haben, fallen und fielen im Übrigen nicht darunter. Und so kommt es aber auch, dass eben zu solchen Tagen eine Bestätigung erforderlich sein kann. Dienlich ist es, um den Betreuungsbedarf generell festzustellen, aber wenn, sollte man eben für alle Eltern, die den Ersatzplatz in Anspruch nehmen wollen, die gleiche Regelung und nicht nur für eine Familie die Regelung anwenden.
Ich kenne es von unserem Kindergarten auch, dass Arbeitsbescheinigungen der Eltern verlangt werden. Mein Sohn hat beispielsweise einen Regelplatz bis 12:30. Es gibt aber auch Tagesplätze bis 18 Uhr, allerdings sind die sehr knapp. Möchte man sein Kind nun den ganzen Tag betreuen lassen, muss man eine Arbeitsbescheinigung vorlegen, damit auch wirklich nur die Eltern einen Tagesplatz bekommen, die ihn aufgrund ihrer Arbeit auch wirklich brauchen. Ich finde das auch ganz okay so, denn die Plätze sind echt Mangelware und es sollten daher Eltern bevorzugt werden, die wirklich Vollzeit arbeiten gehen.
In deinem Fall ist das schon ein wenig anders, aber ich kann mir auch gut vorstellen, dass der Kindergarten eine solche Bescheinigung verlangen darf. Man weiß ja auch nicht, welche Erfahrungen die Erzieher im Kindergarten schon gemacht haben. Es ist ja auch ein größerer Aufwand, die Kinder in anderen Kindergärten unterzubringen und es mag sein, dass in der Vergangenheit viele Eltern ihre Kinder betreuen lassen wollten, obwohl sie diese eigentlich selbst betreuen konnten. Man will eben sicher gehen, dass die Eltern wirklich auf diese Ersatzbetreuung angewiesen sind. Es ist aber schon ein wenig merkwürdig, dass nur von Familie A eine solche Bescheinigung verlangt wird. Wenn, dann müssten ja alle Betroffenen eine solche Bescheinigung vorlegen. Also diese Vorgehensweise verstehe ich jetzt auch nicht so wirklich.
Da ich Erzieherin bin und bis zu meiner Elternzeit im Kindergarten gearbeitet habe, weiß ich dass die Leitung eine Arbeitsbescheinigung verlangen kann, aber nur für den generellen Bedarf eines Kindergartenplatzes. Soweit ich weiß, ist dies für einzelne tage nicht erlaubt. Das ist ja sowas wie Kontrolle. Aber das kann auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
Also ich bin ebenfalls selber Kindergärtnerin und finde die Bestätigung mehr als nur gerechtfertigt. Es entsteht ja ein enormer Aufwand, wenn dort für die Kinder extra wegen dem einen Tag ein Ersatzplatz gesucht werden muss. Und da würde ich es auch nicht einsehen, dass ich da einen Platz für ein Kind besorge, dessen Elternteil an diesem Tag nicht arbeitet. Wenn du arbeiten gehst, kannst du doch guten Gewissens eine Bestätigung abgeben, was ist jetzt daran für ein Problem?
Ich selber wäre froh, wenn bei uns eine solche Regelung überhaupt existieren würde. Wenn der Kindergarten an einem Fenstertag einfach geschlossen hat, dann hat er geschlossen. Bei uns gibt es keine Möglichkeit, die Kinder dann in einem anderen Ort unterzubringen. Da müssen wir uns selber um eine Betreuung kümmern. Und wenn dieses großartige Angebot bei euch schon zur Verfügung steht, dann kannst du dich doch nicht um eine einfache Arbeitsbestätigung derartig aufregen.
Also wir mussten für einen Vollzeitplatz auch Bescheinigungen abgeben, dass wir beide Vollzeit arbeiten, da man sonst keinen Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz hat. Allerdings muss da nur generell die Wochenarbeitszeit nachgewiesen werden und vom Arbeitgeber unterzeichnet werden. Einen Nachweis über einzelne Tage finde ich schon etwas grenzwertig, wobei ich es ja durchaus verständlich finde, dass die Kita gern wissen würde, wieviel Erzieher am eigentlich Schließtag wirklich vorgehalten werden müssen.
Um es genau zu erfahren, ob es nun statthaft ist für einen Tag eine Bescheinigung zu verlangen, müsste man sich den Vertrag mal ansehen, von dem du schriebst. Das sollte daraus hervorgehen. Wenn, dann betrifft es aber alle Eltern, nicht nur die Familie A. Wenn es da nicht drin steht, muss die Kindergartenleitung es aber zeigen können.
Ich vermute mal, dass es hier um einen sogenannten Brückentag geht, wo manche Firmen eben auch nicht arbeiten. Da aber, wie schon gesagt wurde, Kindergartenplätze knapp sind, wird man wohl einen Nachweis einfordern dürfen, ob für diesen einen Tag wirklich der Bedarf besteht.
Warum nun von anderen betroffenen Eltern diese Bescheinigung nicht verlangt wurde, kann recht einfache Gründe haben. Denn dort kann es durchaus bekannt sein, dass sie keine sogenannten Brückentage haben und arbeiten müssen. Außerdem steht es Familie A doch frei mit der Leitung der Einrichtung darüber zu reden, warum man diese Bescheinigung benötigt.
Und dieses Gespräch scheint ja nicht statt gefunden zu haben. Jedenfalls gehe ich nicht davon aus, da man es auch nicht erwähnt hat. Dort kann man doch erst mal in Ruhe die Sache bereden und muss nicht gleich nach gesetzlichen Vorschriften schreien, ob und wie etwas zulässig ist.
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