Was unterscheidet eigentlich Eigentum von Besitz?
Ich habe mich gefragt, was eigentlich die genaue Bedeutung der Wörter Eigentum und Besitz im juristischen Sinne sind. Im normalen Sprachgebrauch gibt es oft keinen Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen. Liest man sich jedoch juristische Texte durch, scheint es einen gravierenden Unterschied zu geben. Im normalen Leben braucht man die juristische Bedeutung nicht unbedingt, deswegen jetzt meine Frage:
Könnt ihr den Unterschied erklären? Was ist Eigentum und was ist Besitz und wie erlangt man diesen?
Vielleicht hilft dir ja ein Beispiel beim Verständnis. Ich kaufe mir ein Fahrrad und stelle es bei mir zu hause ab. Das Fahrrad ist also in meinem Eigentum und in meinem Besitz. Nun kommst du und leihst dir mein Fahrrad, damit besitzt du es zu dem Zeitpunkt, Eigentümer bist du aber trotzdem nicht, da es ja mir gehört.
Der eigentliche Besitz ist "direkt" und unabhängig davon wem dieser Besitz eigentlich gehört (Eigentümer). Wenn du Eigentümer bist, bist du auch dieser unabhängig davon, wer die Sache im Moment besitzt.
Wenn du der Eigentümer einer Sache bist, dann gehört dir die Sache, auch wenn du nicht direkt den Zugriff darauf hast, trotzdem ist rechtlich und gesetzlich gegeben, dass man der Eigentümer ist. Der Besitzer ist dagegen oft nur der Nutzer einer Sache, weil er sie im direkten Zugriff hat. Beispiel wäre das Ausleihen eines Buches von A an B. A bleibt der Eigentümer, B hat das Buch aber (vorübergehend) in seinem Besitz. Allen ist aber klar, das A das Buch zurückfordern kann. Auch eine Mietwohnung wäre ein geeignetes Beispiel.
Das ist eigentlich recht einfach. Der Eigentümer einer Sache ist derjenige mit dem umfassendsten Recht an einer Sache oder einer Immobilie. Bei einem Gebäude ist es etwa derjenige, der im Grundbuch steht. Er hat die größte "Macht", zu bestimmen, was mit dem Gebäude passiert. Er darf es z.B. verkaufen. Oder er darf es total verändern, ohne jemanden um Erlaubnis fragen zu müssen. (Baugenehmigungen bleiben hier mal unberücksichtigt, weil es sich dort um eine andere Art von Vorschriften handelt.)
Ein Besitzer dagegen ist derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft hat. Dort geht es einfach um die faktische Möglichkeit, in dem Moment gerade mit der Sache machen zu können, was man möchte. Dieses kann erlaubter Besitz sein wie z.B. der Mieter einer Wohnung. Es kann aber z.B, auch der Dieb sein, der die geklaute Beute gerade faktisch in Händen hält und damit die Möglichkeit hat, mit der Sache nach seinem Willen zu verfahren.
Im BGB gibt es viele Vorschriften, die das Verhältnis von Eigentümer und Besitzer zueinander regeln. Der Besitzer könnte mit der Sache ja etwas machen, was der Eigentümer nicht will. Oder der Besitzer beschädigt die Sache. Oder welche Folgen es hat, wenn der Besitzer mit der Sache einen Gewinn erzielt.
Nicht alles, was sich in Deinem Besitz befindet, gehört Dir. Eigentum ist etwas, was Du erworben hast, geschenkt bekommen hast oder dergleichen, Besitz ist wiederum, was Dir im Grunde zur Verfügung gestellt wurde. Bei mir ist es zum Beispiel so, dass ich ein medizinisches Gerät trage. Dieses wird von der Krankenkasse bezahlt, aber es befindet sich in meinem Besitz. Jedoch gehört es der Krankenkasse und ist deren Eigentum, sodass ich damit rechnen muss, dass die Krankenkasse dieses Gerät wieder einfordert. Beispiele solcher Arten gibt es einige, aber ich denke, dieses Beispiel verhilft Dir auch weiter.
Eigentum muss man also letztendlich erwerben, aber Besitz kann Dir im Grunde zur Verfügung gestellt werden, wobei dieses dann jemand anderem gehört, eben dem Eigentümer. Wenn man es so will, handelt es sich um eine überlassene Gabe, durch Miete, Kaution, Leihvertrag oder sonstiges.
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