Offene Fragen bei Vertragsunterzeichnung - negativ?
X hatte vorige Woche ein sehr nettes Bewerbungsgespräch - wie sich herausgestellt hat auch absolut erfolgreich! Nun hat er gerade seinen neuen Arbeitsvertrag gelesen und ist über manche Dinge gar nicht so wirklich glücklich. So verteilt sich die Arbeitszeit von x Stunden auf Montag bis Samstag dem gegenüber steht aber eine Urlaubszeit bei der es heißt: der Mindestsatz an Urlaubstagen beträgt 24 Werktage. X findet das ziemlich wenig und kennt so etwas wie er sagt nur von Verträgen mit einer festen Fünf-Tage-Woche. Außerdem wird im Vertrag gar nicht erwähnt, ob es Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt.
Laut seines neuen Chefs ist der vorliegende Vertrag erst einmal nur ein Entwurf somit kann er noch geändert werden. Trotzdem macht X sich natürlich so seine Gedanken ob es ok ist wenn er im Gespräch nach mehr Urlaub fragt beziehungsweise eventuell nach einem dreizehnten Monatsgehalt, solle es kein Urlaubs-, sowie Weihnachtsgeld geben. Noch ist der Vertrag ja nicht unterschrieben, da hat X Angst dass er dem Chef mit diesen Fragen "lästig fällt".
Also ich finde, es ist dein gutes Recht, den Urlaub einzufordern, alleine schon deshalb um klare Voraussetzungen für den Arbeitsbeginn zu schaffen. So schwammige Aussagen wie, dass man noch darüber sprechen kann, würde ich mir nicht gefallen lassen. Außerdem sollte der Arbeitsvertrag kein Entwurf sein. Ist dies vom Chef so gesagt worden, unterschreib diesen Wisch auf gar keinen Fall. So hat er dich in der Hand. Das mit dem dreizehnten Gehalt ist auf jeden Fall auch abzuklären, denn das ist schließlich ein Zahltag, der schon von großer Wichtigkeit ist- bei mir jedenfalls.
Soweit ich weiß, musst du 25 Tage Urlaub im Jahr nehmen dürfen, also 5 Wochen bei jemandem, der Montags- Freitags arbeitet. Wie das natürlich geregelt ist, wenn du Samstags auch arbeitest, weiß ich natürlich nicht. Am Besten informierst du dich hier bei der Einrichtung, die sich um den Arbeiterschutz kümmert. Bei uns heißt das Arbeiterkammer. Da kannst du dann nachfragen und dich informieren.
In Deutschland gilt die Arbeitswoche von Montag bis Samstag. Dass es in vielen Bereichen nur eine Arbeitswoche mit fünf Arbeitstagen gibt, ist eigentlich Kulanz der Betriebe. Genauso wie ein Arbeitnehmer einen Mindesturlaub von 24 Arbeitstagen zusteht. Von daher ist der Vertrag soweit erst mal in Ordnung.
Was nun die Sonderzahlungen angeht, so kann X. natürlich nachfragen bevor der Vertrag unterschrieben wird. Zumal der zukünftige Chef doch wohl schon mitgeteilt hat, dass es sich erst mal um einen Entwurf handelt.
Ich denke, man sollte hier einfach noch ein Mal das Gespräch zum Chef suchen. Immerhin sollte so ein Arbeitsverhältnis positiv auf beiden Seiten anfangen 24 Urlaubstage ist eigentlich nicht sonderlich schlimm und ich denke auch, dass man das nicht anfechten kann, weil es nach meinem Wissensstand im rechtlichen Rahmen liegt. Die Sonderzahlungen sollten aber ebenfalls im Vertrag festgehalten werden, weil stehen sie nicht drin verpflichtet sich der Arbeitgeber auch zu nichts.
Ich finde die Aussage, dass man einen Entwurf unterschreiben soll etwas fragwürdig. Immerhin ist es ja eine Unterschrift unter einen Vertrag und da sollte man dann schon vorsichtig sein.
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