Umschulung - Darf sie wirklich nicht umziehen?

vom 14.10.2012, 19:54 Uhr

Eine Bekannte von mir hat ein Problem und kommt einfach nicht weiter mit ihren Überlegungen. Vielleicht war oder ist jemand in einer halbwegs ähnlichen Situation oder hat zumindest Ideen und kann etwas dazu sagen?

Im Zuge ihrer Arbeitslosigkeit, die sie leider vor etwa einem Jahr überraschte, bekam sie glücklicherweise zumindest eine Umschulung vom Arbeitsamt finanziert. Diese macht sie jetzt seit einigen Monaten, ist engagiert dabei und hat viel Freude an der ganzen Sache. Ihr großes Ziel hierbei ist übrigens die Prüfung zur Bürokauffrau.

Ein Problem das ihre Arbeitslosigkeit so mit sich bringt, besteht darin, dass sie seit einigen Monaten Schwierigkeiten mit der Höhe ihrer Miete hat. Irgendwie fressen die Kosten sie auf und so langsam müsste sie wirklich umziehen. Nun hat sie zwar eine Wohnung, welche sogar sehr günstig wäre (selbst für ihre Finanzen derzeit), nur müsste sie dafür in die Nachbarstadt ziehen.

Kein großes Problem - sollte man meinen. Nur macht jetzt vielleicht das Arbeitsamt Schwierigkeiten, da ihr Bildungsgutschein auf ihren jetzigen Wohnort ausgestellt ist. Und das, obwohl die Schule in der sie den Kurs absolviert weder in der einen noch der anderen Stadt ist.

Für X wäre es ideal: Zwar würde sie etwas weiter fahren (für sie vernachlässigbar von Zeit und Aufwand her), aber ihre Miete würde sich halbieren. Jetzt hat sie heute von ihrer Schulleitung erfahren, es könne sein, dass sie nicht umziehen darf, weil ihr sonst eventuell das Geld für die Umschulung gestrichen würde. Sie fragt sich nun, ob das stimmen kann. Beim Arbeitsamt hat sie noch keine definitive Antwort, ihr nächster Termin ist erst für in drei Wochen anberaumt.

» bellevine » Beiträge: 579 » Talkpoints: 5,50 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Diesen Fall kenne ich selbst nun nicht, aber ich antworte trotzdem, weil ich denke, es wird sonst eh kein anderer machen, da die Frage so speziell ist. Ich würde diesen Fall recht schnell einem Anwalt für Sozialrecht vortragen, denn es hört sich nicht so an, als ob es rechtmäßig ist. Es geht ja offenbar auch nicht darum, dass sie damit den Zuständigkeitsbereich des Arbeitsamtes wechseln würde. Das wäre das einzige, was meiner Meinung nach Probleme machen könnte. Es hört sich mal wieder nach Willkür an, weil man einfach keine Lust hat, in dieser Maßnahme die neue Adresse Deiner Bekannten einzutragen.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Bei einer Umschulung bekommt man ja die Fahrkosten bezahlt. Und daher kann es durchaus sein, dass ihr der Umzug verwehrt wird, weil dann ja höhere Kosten für die Agentur für Arbeit entstehen. Das scheint für mich der Punkt zu sein, wo sich eben die Agentur für Arbeit quer stellen kann.

Allerdings gibt es noch andere Argumente, welche man dann anführen kann. So wäre es sinnvoll, wenn deine Bekannte jetzt mal intensiv nach den Arbeitsangeboten in beiden Orten schaut. Wenn in dem anderen Ort, wo die Wohnung so günstig ist, wesentlich mehr Bürokaufleute gesucht werden, kann sie das im Gespräch natürlich anführen. Oftmals kann man eben damit mehr erreichen. Denn die Chancen auf einen neuen Job würden sich dort eben erhöhen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich denke auch, dass der Grund für die Ablehnung, die Höhe des Fahrtkostenzuschusses ist und nichts anderes. Trotzdem wäre es natürlich wichtig zu wissen, weswegen der Umzug verwehrt wird. Denn wenn man die Argumente kennt, dann kann man gezielt nach Gegenargumenten suchen und damit Erfolg haben.

Sollte es an den Fahrtkosten liegen, dann macht es Sinn herauszufinden, ob mit speziellen Abos oder Mitfahrgelegenheiten, die Kosten auf mindestens genauso hoch oder vielleicht niedriger ausfallen als aktuell. Sollte Frau X kurz vor dem Abschluss stehen und sich mitten in der Bewerbungsphase befinden, dann kann es gut sein, dass der bessere Stellenmarkt ein Argument ist.

Ansonsten sollte sich X auch nach Zuschüssen für die Wohnkosten erkundigen sofern diese noch nicht beantragt wurden. So könnte die Situation auch entschärft werden.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Deine Bekannte bezieht doch sicherlich Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 Topf. Denn du schreibst, sie ist schon mehrere Jahre arbeitslos. Das heißt dann aber ja auch, dass das zuständige Amt die Miete übernimmt, da Arbeitslosengeld 2 ja die Kosten der Unterkunft deckt. Wenn die Wohnung von der Miethöhe und der Größe entsprechend ist, dann wird die Miete auch komplett übernommen. Deshalb verstehe ich nicht, warum deine Bekannte nun ihre Mietkosten senken will. Klar würde sie damit dem Staat weniger auf der Tasche liegen. Aber sonst sehe ich keinen Grund.

Problem an der Sache dürfte weiter sein, wenn deine Bekannte über einen Bildungsgutschein eine Umschulung macht und somit weiterhin Arbeitslosengeld 2 bezieht, ist der Umzug in eine Stadt, für die ein anderes Amt zuständig ist, schwierig. Weil dann nämlich das Amt in der neuen Stadt zuständig ist. Da ein Umzug aber aus Sicht des Amtes nicht notwendig sein wird, da die Unterkunft angemessen ist, werden sich wahrscheinlich beide Ämter quer stellen. Da geht es weniger um den Standort der Schule, sondern auch um das Budget der einzelnen Ämter.

Wenn das zuständige Amt deiner Bekannten bisher nicht gefordert hat, dass sie die Kosten der Unterkunft senken muss, ist es generell schwierig einen Umzug genehmigt zu bekommen. Noch dazu in eine Stadt, für die ein anderes Amt zuständig ist. Machbar ist so was an sich nur, wenn man alle Kosten selber übernimmt. Hier hängt allerdings noch die Leistung durch den Bildungsgutschein mit drin. Da sieht die Sachlage dann noch mal anders aus.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


@LittleSister: Von Arbeitslosengeld II stand im Eröffnungsthread nichts. Nur dass die Bekannte vor etwa einem Jahr den Job verloren hat. Allerdings bekommt man während einer Umschulung kein Arbeitslosengeld II sondern sogenanntes Unterhaltsgeld. Denn während dieser Maßnahme wird man ja schließlich auch in der Statistik nicht mehr als Arbeit suchend geführt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ups da steht wirklich ein Jahr sorry. Da man aber, wenn man zu wenig Arbeitslosengeld 1 bekommt, aufstockende Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 Topf bekommen kann, vermute ich weiter, dass hier das Problem liegt.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



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