Foto von Kuh für gewerbliche Zwecke
Frau A. betreibt einen Bauernhof mit Viehzucht. Vor kurzem entdeckte sie im Internet eine Auktion, deren Zweck es ist, eine Kuh vor der Schlachtung zu retten. In der Auktion wird damit „geworben“, die arme Kuh hätte nur ein gebrochenes Bein und sollte nun zwangsgeschlachtet werden. Frau A. tut das arme Tier leid und sie sieht es sich näher an. Dabei stellte sie dann anhand der Ohrmarke fest, dass es sich um eines ihrer Tiere handelt.
Frau A. ist nun natürlich sehr aufgebracht, dass mit einem Foto ihres Tieres für etwas geworben wird, was nicht den Tatsachen entspricht, denn die Kuh erfreut sich bester Gesundheit. Noch dazu hat sie niemanden erlaubt, ihre Tiere zu fotografieren. Erst Recht nicht die Fotos ins Internet zu stellen. Was kann Frau A. nun unternehmen?
Da der Einsteller des Bildes keinerlei Rechte am Foto hat, hätte er das Bild gar nicht so einfach ins Internet stellen dürfen. Frau A kann nun rechtlich dagegen vorgehen und der Einsteller muss das Bild wieder entfernen und sogar eventuell mit einer Geldstrafe rechnen.
Frau A sollte sich dafür einen Anwalt suchen und diesem den Fall schildern. Dieser sollte dann den Einsteller anschreiben und alles weitere in die Wege leiten. Es weiß eigentlich jeder, dass man keine Bilder im Internet verwenden darf, an denen man eben keine Recht hat bzw. die Erlaubnis diese zu benutzen.
Frau A. sollte zu einem Anwalt gehen, da es sich ja um ihr Tier handelt und nicht um das Tier, was da geschlachtet werden soll. Man hätte also das Bild nicht online stellen dürfen, ohne nachzufragen. Hat der Seitenbetreiber keine Erlaubnis eingeholt kann man es verbieten lassen dieses Bild weiterhin auf der Seite zu zeigen und A. kann gegebenenfalls mit einer Entschädigung rechnen.
Möglicherweise geht das Problem aus juristischer Sicht noch weiter: Wenn die Ohrmarke eindeutig sagt, dass das Tier Frau A gehört und dieses nachweislich gesund ist, könnte hier sogar ein Betrug oder Betrugsversuch vorliegen. Könnte ja sein, dass der Seitenbetreiber die Spenden für andere Zwecke verwenden will.
Ich würde da auch mal zur Polizei gehen und dort meinen Verdacht schildern. Gegebenenfalls kann man da auch Strafanzeige stellen.
Genau das ist ein Problem, was nicht so einfach zu beantworten ist. Manch Einer wird behaupten, wenn es das Tier der Bäuerin, also ihr "Besitz" ist, darf niemand davon Fotos machen und veröffentlichen. Sollte die Bäuerin das Foto gemacht haben, ist dies auch vollkommen richtig so, wenn sie dies nicht ausdrücklich erlaubt hat. Da ich aber davon ausgehe, dass sie dieses Foto nicht gemacht hat, sieht die rechtliche Lage gänzlich anders aus. Fotos von Sachen (Gebäuden, Autos, Tieren) dürfen ohne Genehmigung des Besitzers (der Sache) veröffentlicht werden! Ein Recht am eigenen Bild hat die Kuh nicht! Und das wäre der einzige Knackpunkt, der die Veröffentlichung verbieten würde. Auch die Bäuerin hat kein Recht am Bild ihres Eigentums.
Ist die Bäuerin oder eine andere Person nicht mit auf dem Bild und das Grundstück der Bäuerin wurde zum fotografieren der Kuh nicht betreten, ist das Veröffentlichen und kommerzielle Vermarkten des Fotos rechtlich zulässig, so ärgerlich das auch manchem erscheinen mag. Wenn ihr Grundstück nicht betreten wurde, gilt hier die sogenannte Panoramafreiheit. Dies gilt ebenso für Fotos von Haustieren.
Was sie tun kann, weil ein Verdacht auf Betrug vorliegt, ist eine wiederum gänzlich andere Sache und ein Fall für einen versierten Rechtsanwalt. Allerdings bezweifle ich, dass dieser sich dafür interessiert. Die Polizei wird wohl einer Anzeige nachgehen, fraglich jedoch, mit welchem Ergebnis.
@TheDutschess: Fotos von privatem Besitz dürfen zwar gemacht werden, aber nicht einfach so veröffentlicht werden. Die Besitzerin des Tieres hätte also ihre Zustimmung geben müssen, damit das Foto überhaupt genutzt werden darf. Die Rechte am Bild liegen hier eindeutig bei Frau A.
Daher sollte Frau A. schnellstens einen Anwalt mit entsprechender Fachrichtung aufsuchen. Der Anwalt wird dann auch entscheiden in wie weit eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten ist. Denn neben der unerlaubten Nutzung des Fotos kommt eben hier noch mehr zusammen, da hier auch eine falsche Behauptung verbreitet wird.
@punktedieb: Das stimmt so leider nicht. Fotos von privatem Besitz dürfen nur dann nicht gemacht werden, wenn dies das Betreten des Privatgrundstücks nötig macht. Ein Foto von einem öffentlichen Grund aus auf ein Privatgrundstück zu machen und zu veröffentlichen ist nicht verboten. So lange man dabei keinen Sichtschutz oder Ähnliches umgeht oder zum Beispiel erst mit einer Leiter einen solchen Blick hat, wie man ihn denn gern hätte. Dementsprechend hat die Bäuerin keinerlei Rechte am Foto, weder Recht am eigenen Bild, noch Recht am Bild vom Privateigentum. So wird das Foto eben nicht unerlaubt benutzt, sondern völlig legal.
Das Ganze ändert sich natürlich, wenn die Bäuerin das Urheberrecht als Architektin am Bauernhausgebäude hätte und dies mit auf dem Foto wäre. Ich glaube aber, das ist hier eher unwahrscheinlich.
Hier und hier findet sich weiterer Lesestoff. Auszug aus der Quelle:
Voraussetzung ist jedoch, dass die Aufnahme nicht von einem Privatgrundstück, sondern von öffentlicher Straße (Straße ist der öffentlich gewidmete Verkehrsraum inkl. Fahrbahn, Gehweg und Radweg) ohne Hilfsmittel (z.B. Leiter, Hubschrauber) aus aufgenommen wurde. Auch darf kein anderer Aufnahmestandpunkt als ein allgemein zugänglicher gewählt werden, also nur von der Straße aus fotografiert werden und nicht etwa von einem gegenüberliegenden Haus. Dann bedarf es auch keiner Zustimmung des Gebäude-Eigentümers, da dessen Grundstück ja nicht betreten wird und damit keine Verletzung des Eigentumsrechts und des daraus abgeleiteten Hausrechts erfolgt.
aus dem letzteren Link.
Trotzdem kann ein Hausbesitzer immer widersprechen, wenn er Aufnahmen von seinem Eigentum irgendwo entdeckt. Und bei Tieren sieht das eben noch einmal anders aus. Das Ganze nennt sich dabei Modelrelease und ohne Zustimmung des Besitzers, darf ich keines der Fotos veröffentlichen.
Die gesamte Problematik haben wir erst in diesem Jahr in einem Autorenforum diskutiert und dort sind auch einige Juristen selbst tätig, welche das Thema umfassend erläutert haben. Keine Genehmigung heißt auch keine Veröffentlichung. Ansonsten droht einem eben eine Anzeige.
Es geht ja hier nicht um einen Hausbesitzer oder eine Abbildung eines Hauses. Da wären wohl datenschutzrechtliche Dinge relevant, die eine Veröffentlichung verhindern würden. Tiere haben kein Recht am eigenen Bild, darum kann man darüber eben auch kein "Model Release", sondern höchstens ein "Property Release" erstellen. Dabei ginge es dann darum, dass ich ein Foto eines Haus- oder Nutztieres verwerte, dass ich auf Privatgrundstücken geschossen habe. Dann (und nur dann) muss ich die Erlaubnis zur Veröffentlichung einholen. Mache ich ein Bild von beispielsweise einer Streunerkatze auf einer öffentlichen Straße, brauche ich keine Genehmigung, um dieses zu veröffentlichen.
Da bist du wohl falsch informiert worden. Informiere dich doch selber einmal über die tatsächliche Lage, indem du zum Beispiel die oben zitierten oder verlinkten Quellen liest. Gute Quellen wären auch diese:
Der Bundesgerichtshof hat in der so genannten Friesenhaus-Entscheidung festgestellt, dass auch das ungenehmigte Fotografieren von Privateigentum keine rechtswidrige Einwirkung auf das fremde Eigentum darstellt, also auch eine werbliche Verwertung der Fotos fremden Eigentums ohne Zustimmung des Eigentümers [..] zulässig ist [..]. Diese Rechtsprechung ist entsprechend auch auf Tiere, die in fremdem Eigentum stehen, dem Grundsatz nach anwendbar.
oder diese:
Allein das Eigentum an einer Sache gibt somit noch kein Recht, eine Ablichtung und eine spätere Verwertung der Fotos zu verbieten.
Es mag sein, dass irgendwelche Juristen etwas anderes sagen. Fakt ist aber, dass es Gesetze für so etwas gibt, die eine definitive Aussage dazu machen und für alle gleich gelten. Vielleicht sind sie selber nicht auf neuestem Stand, die ganze Sache ist ja teilweise auch kompliziert. Ich habe aber ehrlich gesagt auch noch nie seriöse, fundierte Quellen gesehen, die Gegenteiliges behaupten. Man findet zahlreiches Infomaterial, wenn man sich selbst erkundigt.
Was mir noch etwas später eingefallen ist: Bevor die Bäuerin eine Anzeige erstattet oder ähnliche Schritte geht, sollte sie ihre eigenen Kinder und die Dorfjugend mal ausfragen, ob es da vielleicht jemanden gibt, der der Meinung ist, zu wenig Taschengeld zu bekommen. Vielleicht klärt sich das ja als dummer Kinderstreich auf. Hier mit einer Anzeige zu kommen wäre dann meiner Ansicht nach so, als ob man mit Kanonen auf Spatzen los ginge. So etwas ließe sich mit einem freundlichen Gespräch unter Eltern schnell regeln.
Zudem kann man den Betreiber einer Webseite ja relativ schnell heraus finden. Entweder ist der Ersteller der rührenden Spendenaktion selbst der Seitenbetreiber oder der Seitenbetreiber kann in so einem Fall vielleicht den Namen desjenigen sagen, der die Anzeige gestellt hat. Ich glaube kaum, dass das vollkommen anonym geregelt wurde.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-199134.html
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