Bernhardiner im Gemeinschaftsgarten

vom 12.10.2012, 11:23 Uhr

Familie A. und Familie B. wohnen in einem Zweifamilienhaus. Familie A. hat eine Tochter von 11 Jahren und wohnt im Erdgeschoss. Familie B. hat zwei Kinder, im Alter von 2 und 4 Jahren und wohnt im oberen Geschoss. Der Garten wird gemeinschaftlich genutzt, was auch im Mietvertrag festgelegt ist. Beide Familien sind nur Mieter und keine Eigentümer.

Die Tochter von Familie A. wünscht sich sehnlichst einen Bernhardiner. Die Eltern erfüllen ihrer Tochter den Wunsch und das Kind tollt mit dem Hund auch im Garten herum. Die Kinder von Familie B. haben aber Angst vor dem Hund und verlangen, dass der Hund im Garten angeleint wird.

Familie A. meint aber, der Hund sei ja in umzäuntem Gelände und deshalb besteht keine Leinenpflicht. Wer hat nun Recht? Darf Familie A. ihre Tochter weiterhin mit dem Hund nicht angeleint im Garten spielen lassen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das ist eine schwierige Lage und generell würde ich sagen, dass der Hund ohne Leine im Garten herum laufen darf. Da es sich aber um einen Gemeinschaftsgarten der Mieter handelt, denke ich, dass es da schon wieder anders aussieht.

Vielleicht können Familie A und Familie B einen Kompromiss finden. Das der Hund ohne Leine dort laufen darf, wenn nur Familie A im Garten ist. Kommt Familie B oder eben deren Kinder dazu, könnte Familie A den Bernhardiner an die Leine nehmen. Ansonsten sollten die Familien eben den Vermieter einschalten und schauen, dass dieser eine Lösung findet. Aber zuerst würde ich versuchen, dass Problem untereinander zu beheben.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Generell darf der Hund ohne Leine laufen und man kann ihm auch beibringen auf seinen Platz zu gehen, wenn die anderen Kinder draußen sind. Auch kann er in der Zeit ja hereingebracht oder angeleint werden. Man kann da sicherlich nur über einen Kompromiss eine Lösung finden. Man sollte die Angst der Kinder Ernst nehmen und daher würde ich, den vielleicht auch stürmischen Hund einfach so lange in der Wohnung lassen. Vielleicht können sich die Mietparteien auch über Nutzungszeiten einig werden oder die Kinder gemeinsam langsam und behutsam an den Hund gewöhnen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Wenn beide Mieter in dem Haus sind, muss es ja auch einen Vermieter geben. Was sagt der denn dazu, dass man in einer Mietwohnung einen Bernhardiner hält? Vielleicht ist da das Problem schon gelöst, wenn der Vermieter gar nicht will, dass so ein großer Hund in dem Gemeinschaftsgarten ist.

Wenn der Vermieter nichts dagegen hat, wird keiner was daran machen können. Denn der Vermieter sollte da das Sagen haben und sagen, ob ein Hund ohne oder mit Leine in den Garten darf.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn laut dem Mietvertrag ein Hund in den gemieteten Gegebenheiten erlaubt ist, dann darf er dort wie die Halter möchten gehalten werden, so lange nicht gegen das Tierschutzgesetz oder gegen andere Regelungen verstoßen wird. Und das bedeutet auch, das der Hund ohne Leine frei im Garten herum laufen darf. Die gemietete Fläche darf genutzt werden, auch dazu, dem Haustier Freilauf zu verschaffen. Ob nun die anderen Nutzer des Gartens damit einverstanden sind oder nicht, das spielt rechtlich gesehen keine Rolle.

Nun sollte man aber immer auch das gute nachbarschaftliche Verhältnis im Auge behalten und ich denke, dass man eine gute Lösung für dieses Problem finden sollte, mit der beide Parteien einverstanden sind. Zum Beispiel die Einteilung des gemeinsam genutzten Gartens in zwei Parzelle oder etwas vergleichbares, was aber unter Umständen schwierig zu realisieren sein wird. Es kann aber auch keine Lösung sein, wenn der Hund immer nur angeleint sein muss oder wenn er immer in das Haus geschickt werden muss, wenn die Nachbarn in den Garten gehen wollen. Das ist doch alles nicht das Wahre.

Vielleicht ist es wirklich eine kluge Idee, den Vermieter in dieser Sache als eine Art Vermittler hinzu zu ziehen und ihn um Rat zu fragen oder auch ganz klar von ihm zu verlangen, dass er eine Lösung für dieses Problem findet. Diese sollte man dann aber lieber gleich schriftlich festhalten.

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» olisykes91 » Beiträge: 5370 » Talkpoints: 24,75 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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