Muss ein Fernstudium genehmigt werden?
Frau A. ist als Rechtspflegerin tätig. Sie würde nun gerne ein Fernstudium machen. Die Prüfungen wären außerhalb ihrer Arbeitszeiten am Wochenende. Ansonsten würde sie dafür Urlaub nehmen. Nun meinte aber eine Bekannte, Frau A. müsse das Fernstudium ihren Dienstherren melden und der muss das erst genehmigen.
Stimmt diese Aussage? Denn das Fernstudium beeinflusst ja nicht ihre Tätigkeit. Aber sie möchte auch auf keinen Fall ihren sicheren Job riskieren.
Die genaue Rechtslage ist meiner Meinung nach nicht so klar; so kann es sich bei Beschäftigten aus dem öffentlichen Dienst ganz anders verhalten als bei "normalen" Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft.
Fakt ist aber: Ein Fernstudium (sofern es ernst genommen wird) wird auf jeden Fall Auswirkungen auf den Job haben! Schließlich muss man mindestens 10 Stunden aufwärts für dieses Studium jede Woche investieren. Das kann mit nicht mit einem normalen Hobby vergleichen. Die Phase vor den Prüfungen ist eine enorme Stressphase; da ist man beruflich einfach nicht so belastbar. Und das Studium geht über viele Jahre, in denen man immer wieder solchen Stressphasen ausgesetzt ist.
Andererseits kann das Studium natürlich auch viele Vorteile mit sich bringen. Man lernt sehr viel neues Wissen, das man normalerweise auch im Beruf umsetzen kann. Es verhindert die typische "Betriebsblindheit", die man fast zwangsläufig entwickelt, wenn man viele Jahre auf der gleichen Stelle sitzt. Man bekommt viele neue Eindrücke und Sichtweisen gezeigt, weil man ja meist auch in Kontakt mit Kommilitonen steht, die ebenfalls berufstätig sind.
Gut, das hilft jetzt nicht beim ursprünglichen Problem. Meiner Meinung nach ist es besser, wenn man von dem Studium erzählt. Ich halte es aber für unbedenklich, wenn man damit das erste Semester abwartet, schließlich kann man auch schnell feststellen, dass einem das Studium überhaupt nicht liegt. Und ich denke, man kann es vertreten, wenn man sagt, dass man es erst einmal ausprobieren möchte. Sobald man das Studium aber richtig ernsthaft angeht, ist es sicherlich etwas, was der Arbeitgeber wissen sollte.
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