Eigenes Logo auf Ebook - als Wiedererkennung?

vom 10.10.2012, 08:41 Uhr

Wenn man ein eigenes Logo entwirft, erstellt und veröffentlich hat man ja eigentlich auch die Rechte an dem Logo. Also darf es niemand anders einfach so verwenden, schon gar nicht veröffentlichen. Oder ist das nur so, wenn man das Logo mit einem Copyright schützen lässt? Würde das was kosten? Wer kennt sich damit aus?

Würde es Sinn machen, ein eigenes Logo auf ein eigenes Ebook zu bringen und bei weiteren Ebooks dann wieder zu verwenden, damit es als Wiedererkennungswert gilt und man dann auch weitere Bücher kauft?

Was dürfte man alles für das Logo verwenden? Darf man 2 Striche verwenden, die orthogonal zueinander stehen? Da ist doch nichts geschützt, oder? Weil ich denke dabei gerade an den Streit von Apple und Samsung.

» flopost » Beiträge: 594 » Talkpoints: 5,93 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn du ein Logo erstellst bist du der Eigentümer daran. Es ist völlig egal, ob du es veröffentlichst oder nicht, keiner hat das Recht dieses (von dir erstellte) Logo zu verwenden. Sollte jemand dieses Logo vor dir veröffentlichen, hast du das Problem, dass du nachweisen musst, das es von dir erstellt wurde und nicht von dem anderen. Solltest du dein Logo schützen wollen, ist die einfachste Möglichkeit sie beim Notar oder Anwalt hinterlegen zu lassen.

Das Copyrighting kommt aus dem Amerikanischenraum, dort ist das Urheberrecht anders als in Deutschland. Dort musst du dein Zeichen schützen lassen, damit es in deinem Eigentum steht (grob gesagt). In Deutschland ist es wie gesagt so, dass du mit der Erstellung das Eigentum erwirbst( bei ausreichende Schöpfungshöhe).

Ob deine Idee mit dem Ebook Sinn ergibt musst du selber entscheiden. Klingt für mich jetzt nicht sonderlich werbewirksam. Wie oft hast du ein Buch auf Grund eines Logos gekauft?

Als Logo darfst du zunächst alles verwenden. Es sollte jedoch nicht zu alltäglich sein, denn dann ist dein Urheberrechtsschutz schwer durch zu setzten. Beispiel: Firma A möchte auf Grund ihres Firmennamens gerne ein großes "A" als Logo. Sie lässt es beim Notar hinterlegen. Auf einer Homepage veröffentlicht jemand einen Artikel mit groß "A". Die Firma sieht sich im Urheberrecht angegriffen und erhebt Klage. Diesen Rechtsstreit wird die Firma sicherlich verlieren, den ein A hat nicht die erforderliche Schöpfungshöhe. Das heißt es muss eine geistige Schöpfung sein, die ein gewisses Ausmaß besitzt.

Darum denk dir ein Logo mit Wiedererkennungswert aus, welches nicht zu alltäglich ist. Die zwei Striche besitzen keine ausreichende Schöpfungshöhe und würden somit nicht unter das Urheberrecht fallen.

» frankiskrank » Beiträge: 289 » Talkpoints: 15,61 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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