Sind diese 2 Wochen wirklich unentschuldigt?
X befindet sich in der Ausbildung und wurde letzte Woche operiert. Insgesamt ist er jetzt seit 2 Wochen krank geschrieben. Leider hat es sich ergeben, dass X die Krankmeldung zu Anfang seines Krankenstandes um zwei Tage zu spät abgegeben hat, woraufhin sein Chef nun meint, dass die gesamten zwei Wochen als unentschuldigt gelten. Er hat diesbezüglich auch eine Abmahnung erhalten.
X versteht nun die Welt nicht mehr. Er hatte vorher über ein Jahr lang keinen einzigen Krankenstandstag. Handelt der Chef hier richtig? Ich würde es ja noch verstehen wenn die ersten zwei Tage nicht gelten würden, aber so...?
Ich weiß, dass es schnell zu Problemen führen kann, wenn eine Krankmeldung nicht rechtzeitig eingereicht wird. Ich denke daher schon, dass der Chef von X so handeln darf. Allerdings finde ich es schon übertrieben, dass der Chef wegen 2 Tage Verspätung gleich die gesamten 2 Wochen als unentschuldigt ansieht. Ich denke, dass X da versuchen sollte, nochmal mit seinem Chef zu reden.
Am ersten Tag der Erkrankung muss man als Arbeitnehmer sich vor oder spätestens zum Arbeitsbeginn zumindest telefonisch krank melden. Gesetzlich ist es so geregelt, dass ab dem 3. Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest eingereicht werden muss. Der Arbeitgeber kann aber auch bereits ab dem 1. Krankheitstag ein ärztliches Attest fordern. Wenn man nun aufgrund der Erkrankung - wenn man wie hier im Krankenhaus liegt - die Krankschreibung nicht rechtzeitig einreichen kann, sollte man versuchen, entweder einen Boten zur Überbringung zu finden oder zumindest den Arbeitgeber verständigen, dass man die Krankschreibung per Post schickt und sie eventuell nicht fristgerecht ankommen könnte.
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer X nun eine Abmahnung wegen verspäteter Vorlage des ärztlichen Attests erteilen. Bis eine Krankschreibung beim Arbeitgeber eintrifft, kann sich der Arbeitgeber auch weigern, den Arbeitnehmer weiter zu bezahlen. Wenn jedoch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, ist der Arbeitgeber laut Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, für den gesamten Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit den Lohn zu bezahlen.
X hat ja nicht unentschuldigt gefehlt, er hat die Entschuldigung - also die Krankmeldung- zu spät abgegeben. Dafür hat er seine Abmahnung bekommen. Trotzdem ist es eine gültige Krankmeldung, mit der die Dauer der Krankheit durch einen Arzt bestätigt wird. Damit greift das Gesetz zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das kann der Arbeitgeber nicht einfach so außer Kraft setzen. Selbst die ersten zwei Tage müssen bezahlt werden, sofern sie in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt werden.
So wie ich die Situation interpretiere war es X. scheinbar bekannt, dass diese Operation ansteht. Und da ist er auch im Vorfeld schon in der Pflicht seinen Arbeitgeber darauf hinzuweisen. Die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit ist ja vor der Operation ausgestellt worden. Das macht man üblicherweise nicht im Krankenhaus, sondern bekommt das von einem niedergelassenen Arzt.
Es wäre X. also durchaus möglich gewesen, die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit entweder im Betrieb abzugeben oder aber per Post zu schicken. Da dies verspätet passiert ist, ist der Arbeitgeber zumindest bei der Abmahnung im Recht. Da kann X. nichts dagegen machen. Und die Bestimmungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat Missi ja schon erklärt.
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