Anlaufstelle, wenn Kind/ Jugendlicher in WG ziehen möchte
Das Jugendamt ist ja in erster Linie Ansprechpartner, wenn zu Hause das Kindeswohl gefährdet ist und gegebenenfalls auch das Kind oder der Jugendliche aus der Familie herausgenommen werden muss. Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde, ist, an welche Stelle des Jugendamtes man sich wenden muss, wenn es um so etwas geht.
Immerhin ist das Jugendamt an sich ja auch noch aufgeteilt, sodass mehrere Ansprechpartner für unterschiedliche Situationen zur Verfügung stehen, oder? Kann man sich als Kind/ Jugendlicher oder auch als Elternteil selbst an eine entsprechende Wohngruppe wenden und dort um Obhut bitten? Wie steht generell das Jugendamt zu solchen Wohngruppen? Inwiefern ist dies auch in der Arbeit solcher Wohngruppen involviert?
Hier glaube ich nicht, dass es sinnvoll ist, sich selbst an eine Wohngruppe zu wenden. Diese dürfte vom Jugendamt getragen werden und sollte damit nicht autonom entscheiden können, wer aufgenommen wird und wer nicht! Hier entscheidet das Jugendamt nach deren Kriterien. Allein schon die Frage, ob überhaupt die Sorge abgegeben werden kann, ist hier ja fraglich bzw. sollte nur dann der Fall sein, wenn massive Probleme vorliegen.
Wenn es zu einer Situation kommt, in der innerhalb der Familie ernsthaft darüber nachgedacht wird, dass das Kind (oder ein Kind) herausgenommen werden soll, dann kann das Jugendamt sicher anderer Ansicht sein und andere Lösungen vorschlagen.
Als Jugendlicher oder auch als Elternteil kann man sich sicher immer an das Jugendamt wenden und Probleme ansprechen. Man muss aber auch damit rechnen, dass eben das Jugendamt alternative Vorschläge macht und eben nicht den letzten Ausweg (was ja der Auszug wäre) vorschlägt.
Glauben ist ja nicht wissen. Im Übrigen sind scheinbar die wenigsten Heime oder Wohngruppen dem Jugendamt angegliedert, es besteht natürlich ein Austausch, aber hier in der Umgebung sind es eher eigenständige, kleine Häuser, die privat geführt werden. Die dürfen natürlich nicht einfach so eröffnen, sondern müssen wohl auch abgenommen werden, ein Konzept muss erstellt werden, zumindest gehe ich davon aus.
Ja, ein Auszug vermag oft der letzte Schritt sein, aber allein, um vielleicht eine Situation zu deeskalieren oder kurze Klärung zu schaffen, kann eine Wohngruppe genauso hilfreich sein. Es kommt ja auch immer auf den Bedarf an, den das Kind/ der Jugendliche hat und was wichtig für das Kind oder den Jugendlichen ist. Manchmal existiert der Wunsch auf beiden Seiten, sprich Eltern und deren Kind.
Ursachen und Gründe können es sehr viele geben, aber darum geht es ja weniger. Abgesehen davon ist es ja auch so, dass man mit dem Jugendamt kaum etwas zu tun haben möchte, weil es immer mit etwas Negativem assoziiert wird und in der jüngsten Vergangenheit sind ja leider auch diese ins Gerede gekommen. Insofern stelle ich es mir schon recht schwierig vor, dass gerade bei so etwas man doch direkt zum Jugendamt geht, dazu muss auch ein gewisses Vertrauensverhältnis haben. Und ich wüsste nun aber auch zum Beispiel gern, wie ein Kind oder ein Jugendlicher außerhalb der Öffnungszeiten Kontakt aufnehmen kann. Zum Beispiel, wenn es von zu Hause vor die Tür gesetzt wird, mag ja sein, dass man da als erstes zur Polizei gehen würde, aber die werden vermutlich auch eher versuchen, mit den Eltern zu reden.
Ich habe bei dem Wort WG eher an Wohngemeinschaft gedacht. Und da wäre die einfachste Lösung in meinen Augen eben, das Kind einfach in einer Wohngemeinschaft unter zu bringen. Wobei da sicherlich noch so Punkte wie Sorgerecht etc. zu klären wären. Vor allem die Aufsichtspflicht müsste ein Thema sein.
Daraus resultierend denke ich, was genau wird von einer Wohngruppe erwartet. Im Sinne von, soll das Kind einfach irgendwo wohnen oder soll es auch betreut werden. Denn im Endeffekt ist nirgends fest gelegt, wo ein Kind zu leben hat. Sprich theoretisch kann man als Eltern auch einfach eine Wohnung für sein Kind mieten. Ich verweise hier dann aber auch noch mal auf die Aufsichtspflicht. Beziehungsweise ist das unterbringen in einem Internat ja auch möglich.
Deshalb würde mich nun eher interessieren, geht es hier um eine betreute Wohngruppe als Alternative zur familiären Wohnsituation, weil in der Ursprungsfamilie Probleme aufgetreten sind oder geht es einfach generell eher darum, das Kind eben einfach wo anders wohnen zu lassen.
Aus den genannten Gründen denke ich deshalb nicht, dass unbedingt das Jugendamt Ansprechpartner ist. Kommt auf die Art der Gründe der anderen Unterbringung an.
LittleSister hat geschrieben:Deshalb würde mich nun eher interessieren, geht es hier um eine betreute Wohngruppe als Alternative zur familiären Wohnsituation, weil in der Ursprungsfamilie Probleme aufgetreten sind oder geht es einfach generell eher darum, das Kind eben einfach wo anders wohnen zu lassen.
Es geht definitiv darum, dass Kinder und Jugendliche vernachlässigt werden, beziehungsweise ihrem Bedarf gemäß nicht entsprechend gefördert werden. Noch schlimmer sind Geschehnisse in der Vergangenheit, wie Missbrauch, sowohl sexuellen als auch anderweitigen oder auch, wenn Eltern einfach damit überfordert sind, ihr Kind anzunehmen und es auch zu erziehen. So könnten Behinderungen überfordernd sein, aber auch Kinder mit Erkrankungen, wie AD(H)S und Co. In solchen Fällen ist man sicherlich in einer Beratungsstelle besser aufgehoben, aber ich kann mir gut vorstellen, dass Eltern manchmal auch gar nichts damit anfangen können, und Probleme haben, ihr Kind mitsamt dieser Erkrankung oder Behinderung zu akzeptieren.
Willst du von zu Hause ausziehen, benötigst du dafür die Einverständniserklärung deiner Eltern, so lange du unter 18 Jahre bist. Die elterliche Sorgepflicht macht es daher unmöglich ohne triftigen Grund in eine Wohngruppe zu kommen. Deine Anlaufstelle ist das Jugendamt, sollte das Jugendamt entscheiden, dass es für dich besser ist auszuziehen, dann hast du die Chance in eine Wohngruppe zu kommen. Die Wohngruppe hat nichts mit dem Jugendamt zu tun, außer das sie natürlich gesetzliche Auflagen erfüllen muss. Sieht das Jugendamt keinen Anlass deinen Eltern das Sorgerecht zu entziehen, musst du bei deinen Eltern bleiben oder dich mit ihnen einvernehmlich einigen, damit du ausziehen darfst.
Das Jugendamt hat natürlich mehrere Mitarbeiter, die ihre speziellen Aufgaben haben, soviel zu deiner Frage. Weiterhin macht es wenig Sinn sich zu erst an eine Wohngruppe zu wenden. Sollte das Jugendamt entscheiden, dass du in eine solche Einrichtung darfst, dann wird es dir bei der Wahl der Wohngruppe helfen und du kannst dir verschiedene Einrichtungen anschauen und entscheiden in welche du gerne möchtest. Oftmals haben die Gruppen aber nicht genug Plätze und man muss warten oder in eine andere Gruppe gehen.
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