Polizeischreiben: Unfallbericht - was muss rein?

vom 08.10.2012, 12:06 Uhr

Wir hatten vor Kurzem einen kleinen Unfall gehabt. Besser gesagt handelte es sich dabei um einen Unfall, der durch uns verursacht wurde. Mein Mann war etwas im Baumarkt mit dem Hänger holen. Er sicherte die Überlänge der Ware richtig ab. Er hatte somit ein Fähnchen dabei und die Ware mit Spanngurten gesichert. Allerdings wusste er nicht, dass man die Heckklappe vom Hänger ab machen musste bzw. konnte. Diese blieb dann einfach hängen und ist während der Fahrt auf der Autobahn abgefallen. Er ist dann anschließend noch mal zurück gefahren und sah, dass die Klappe komplett auf der Seite lag.

Irgendwann bekamen wir dann Besuch von der Polizei, da durch die Klappe ein Schaden verursacht wurde. Auch bekamen wir kurz darauf ein Schreiben, wo wir uns zu der „Tat“ äußern sollten. Was hättet ihr in den Brief geschrieben? Wir waren ganz ehrlich und haben geschrieben, dass wir es wirklich nicht besser wussten! Hättet ihr noch etwas geschummelt? Was meint ihr was da auch einen zukommt? Hattet ihr schon mal einen solchen Fall und wie sah eure Stellungnahme aus?

» Lara2011 » Beiträge: 1466 » Talkpoints: 0,19 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Bei Anfragen der Polizei (also nicht, wenn man selbst etwas vortragen will oder gar eine Anzeige aufgeben will) muss man lediglich Angaben zur Person machen. Alles andere ist "nicht klug", weil es zu keinem Zeitpunkt der Geschichte positiv ausgelegt wurde, wenn Angaben zu Sache als Beschuldigter gemacht wurden. Es bringt also gar nichts, sich zur Sache zu äußern und macht die ganze Geschichte (ganz gleich um was es sich handelt) im besten Fall (!) nicht schlimmer.

Wenn man aber schon (ausführliche) Angaben macht und diese auch noch schriftlich festhält oder festhalten lässt, indem man sein Protokoll unterschreibt, dann sollte wirklich peinlichst genau darauf geachtet werden, dass nicht offensichtlich wird, dass hier bewusst gelogen wird. Zwar werden solche Schutzbehauptungen dann letztlich auch "ignoriert". Aber am Ende, wenn es vor Gericht kommt, sitzen wieder Menschen die Entscheiden. Und hier hat es einen faden Beigeschmack, wenn klar wird, dass ein Angeklagter oder Beschuldigter sich für gerissen genug hält, die Sache bewusst falsch darzustellen, um selbst besser wegzukommen. Wie schon geschrieben: einen positiven Beigeschmack hat es nicht, wenn der Beschuldigte praktisch alles zugibt.

Die wichtigste Regel lautet also, egal ob im Straßenverkehr oder nach einer Festnahme: keine Angaben zu Sache gegenüber der Polizei. Schließlich hat die ja schon alles, was sie braucht und daher ist es müßig, noch was "beisteuern" zu wollen. Einzige Ausnahme wäre, wenn man tatsächlich nichts mit der Sache zu tun hat und dies - ohne Dritte zu belasten - einfach nachweisen kann. Muss man Dritte dafür belasten, wird es wieder schwerer und hier sollte man lediglich den zur Last gelegten Vorwurf abstreiten. Der Rest wird dann über den gewohnten Weg gehen.

Wichtig wird so ein Unfallschreiben höchsten gegenüber der Versicherung. Aber je höher der Schaden, desto eher sollte man da Geld für einen spezialisierten Anwalt ausgeben, um hier eben gegenüber der Versicherung nicht Gefahr zu laufen, sich um Kopf und Kragen zu reden/schreiben.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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