Reinigung von defekten Geräten bei Auszug

vom 30.09.2012, 01:21 Uhr

Herr A. wohnt seit knapp 20 Jahren in seiner Wohnung. Die Wohnung ist möbliert. Laut Mietvertrag muss die Wohnung bei Auszug Besenrein und sauber übergeben werden. Herr A. wird demnächst umziehen und macht sich um den Passus nun natürlich Gedanken.

Zur Wohnung gehört auch ein Kühlschrank, der bei Einzug schon ein paar Jahre auf dem Buckel hatte. Dieser ging auch vor ein paar Jahren kaputt. Herr A. teilte das dem Vermieter auch mit. Allerdings bekam Herr A. ein Ersatzgerät von Freunden geschenkt, welches er nun natürlich mitnehmen wird. Der alte Kühlschrank steht aber noch in der Wohnung und wurde von Herrn A. als Vorratsschrank genutzt. Aber von außen sieht der Kühlschrank nicht mehr wirklich hübsch aus und ist eher ungepflegt.

Wie sieht das aber nun mit der mietvertraglichen Endreinigung aus. Das Gerät ist ja eh kaputt, gehört aber nun mal zu den mitgemieteten Einrichtungsgegenständen. In wie weit muss das Gerät von Herrn A. gesäubert werden? Oder kann man davon ausgehen, da der Kühlschrank seine Lebenserwartung eh überschritten hat, braucht Herr A. den nur grob auswaschen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Mir persönlich ist es nicht bekannt, dass ein Kühlschrank zur Grundausstattung einer Wohnung gehört, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Wenn der Vermieter bereits in Kenntnis darüber gesetzt worden ist, dass der Kühlschrank defekt ist, würde ich ihn wahrscheinlich nur einmal gründlich auswischen und ihn bei Übergabe nochmal informieren.

Einen Herd hingegen würde ich allein schon aus Anstand, dass man sauber ist und seine Sachen pflegt etwas gründlicher sauber machen, irrelevant ob er heil oder defekt ist.

» Parzival » Beiträge: 888 » Talkpoints: 0,70 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ist würde den Vermieter einfach mal fragen, was man mit dem defekten Kühlschrank machen solle. Wenn der Vermieter dann sagt, dass er entsorgt wird, dann würde ich ihn nicht mehr sauber machen. Wenn der Vermieter allerdings meint, dass er sich diesen erst mal anschauen will, dann würde ich ihn schon irgendwie nochmal versuche sauber zu machen. Ansonsten würde ich sagen, dass du nicht verpflichtet bist, diesen Kühlschrank sauber zu machen und schon gar nicht, wenn er defekt ist.

Benutzeravatar

» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^