Welche Auskunftspflicht gegenüber Krankenversicherung?

vom 02.10.2012, 22:46 Uhr

Herr A ist nach einem etwas größeren operativen Eingriff momentan noch in stationärer Behandlung. Kaum auf dem Wege der Besserung tritt nun schon die Krankenkasse mit einer Art Einwilligungserklärung an Herrn A heran, die Krankenhausakten und Reha-Berichte zur Einsicht anfordern zu dürfen heran. Die genauen Hintergründe erschließen sich Herrn A jedenfalls nicht wirklich. Bekommt ja die Krankenkasse ja eh eine Rechnung seitens der behandelnden Klinik. Daraus sollten ja alle notwendigen Informationen hervor gehen.

Wie würdet ihr an Herrn A´s Stelle reagieren? Meint ihr dass eine derartige Einwilligungserklärung unter eine Art Mitwirkungspflicht eines jeden Versicherten fällt? Wer hat ähnliche Fälle schon erlebt und wie wurde darauf reagiert?

» baerbel » Beiträge: 1518 » Talkpoints: 601,94 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Dies betrifft weniger die Auskunftspflicht, denn Herr A ist nicht in der Lage der Krankenkasse genaue Auskünfte über seine Behandlung im Krankenhaus zu machen, sondern die Entbindung der Schweigepflicht und die Zustimmung zur Aushändigung der Krankenakte an die Krankenkasse. Dies mag kleinlich wirken, aber da ist ein himmelweiter Unterschied.

Anhand der Rechnungsstellung des Krankenhauses an die Krankenkasse kann diese nicht immer erkennen was im einzelnen gemacht wurde, da vieles pauschal abgerechnet wird. Für artverwandte Tätigkeiten gibt es z. B. nur einen Code.

Wenn bei Herrn A. keine weiteren Komplikationen aufgetreten sind und er sich auch sonst nicht erklären kann, warum seine Krankenkasse diese Einwilligung von ihm haben will, sollte er sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und dies erfragen. Auch Krankenkassen sind gegenüber ihrer Mitglieder Auskunftspflichtig.

» Happeningwithyou » Beiträge: 20 » Talkpoints: 11,76 »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^