Joint zertreten- wer ist in der Beweispflicht?
Herr A., Herr B. und Herr C. sitzen in einem öffentlichen Park auf einer Bank und unterhalten sich ein wenig. Herr A. raucht dabei einen Joint. Irgendwann sehen die drei Herren Ordnungsbeamten auf sich zukommen. Herr A. lässt seinen Joint daraufhin fallen und zertritt ihn auf dem Boden.
Die Polizisten untersuchen alle drei und sichern auch die Reste der zertretenen Joints. Gegen alle drei läuft nun eine Anzeige. Genaueres haben die Polizisten wohl nicht gesehen. Wer muss nun beweisen, wem und ob jemand der Joint gehört? Mit welchen Konsequenzen müssen die drei Herren rechnen?
Die Polizei, bzw. die Staatsanwaltschaft hat natürlich die Beweispflicht, wer sonst? Man muss doch nicht beweisen, das man unschuldig ist, sondern in unserem Rechtssystem ist es Gott sei Dank genau anders herum. Wenn jeder leugnet, kann keiner betraft werden. Aber im Normalfall hätten die Polizisten doch einen Drogentest gemacht. Warum ist das nicht passiert?
Sie müssen mit gar nichts rechnen. Denn es ist ja nicht bewiesen, wer die Drogen zu sich genommen hat und offensichtlich hat es auch keiner gesehen, sonst wäre ja nur A angezeigt wurden. Ansonsten müssen die Angezeigten nichts beweisen und sich die Tat nachweisen lassen, das Ganze wird im Sand verlaufen und es wird nichts passieren. Ansonsten muss man vielleicht noch ein paar Euro wegen dem Wegwerfen des Joints bezahlen, aber selbst da ist ja nicht klar, wer es war.
Fugasi hat geschrieben:Gegen alle drei läuft nun eine Anzeige.
Eine Anzeige wegen was? Der Konsum von Rauschgift wäre nicht verboten. Wenn, dann wäre dies der Besitz und/oder Handel damit. Aber selbst der Besitz wird eigentlich nicht mehr überall verfolgt (unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland - und der gefundenen Menge). Daher sollte man schon genau wissen, wogegen sich die Anzeige richtet und in welche Richtung ein Staatsanwalt ermitteln sollte.
Fugasi hat geschrieben:Wer muss nun beweisen, wem und ob jemand der Joint gehört?
Das ist jetzt recht einfach: derjenige, der einem eine Strafe aufdrücken möchte, muss natürlich die "Beweise" oder "Hinweise" dafür liefern, dass die Strafe gerechtfertigt ist. Daher muss derjenige denjenigen ausfindig machen, welcher für den Verstoß (wobei hier der Verstoß nicht erkennbar ist) verantwortlich zu machen ist. Das könnte dann eben der Besitz des Joints sein.
Fugasi hat geschrieben:Mit welchen Konsequenzen müssen die drei Herren rechnen?
Ich unterstelle mal, dass die "Herren" untersucht wurden und bei der Gelegenheit die Taschen leeren mussten. Wenn dann nichts weiter gefunden wurde, dürfte alles andere eingestellt werden. Natürlich nur dann, wenn die "Herren" nicht schon vorher einschlägig aufgefallen sind. Denn dann wird die Staatsanwaltschaft genauer prüfen. Und hier könnte es schon zu Problemen für denjenigen geben, bei dem das Feuerzeug gefunden wurde (sofern die anderen "Herren" keine Feuerzeuge hatten). Denn das wäre ein Indiz dafür, dass es sich hierbei um den Besitzer des Joints handelt. Aber ehrlich gesagt würde ich in jedem Fall damit rechnen, dass hier nichts weiter geschieht. Denn in so einem Fall würde nur viel Arbeit für die Justiz herauskommen - und der Aufwand der Verfolgung würde in keinem Verhältnis zu dem stehen, was an Strafe (bei einer Verurteilung) zu erwarten wäre. Handelt es sich bei den "Herren" um Jugendliche, wird wohl zur Abschreckung auch das Jugendamt sowie die Eltern (peinlich) informiert.
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