Zwei Elektrogroßgeräte über Steckerleiste betreibbar?

vom 19.02.2018, 16:36 Uhr

Familie Klein hat nur eine Wohnung mit einen sehr kleinen Waschkellerraum, indem sie eine Waschmaschine und einen Trockner haben. In dem Waschkellerraum stehen auch die Waschmaschinen der anderen beiden Mieter. Es ist aber nur eine Steckdose da für die Familie Klein. Nun hat Herr Klein an diese Steckdose eine Steckerleiste angebracht mit drei Steckplätzen. Wenn die Familie viel Wäsche hat, dann lassen sie die Geräte beide zusammen laufen.

Das hat der Vermieter gesehen und hat die Steckerleiste abgemacht und der Familie an die Tür gehängt mit einem Zettel, dass man keine Steckerleiste mit zwei Großgeräten zusammen laufen lassen kann. Es reicht die eine Steckdose und die müssen sie halt wechseln.

Darf man wirklich keine zwei Großgeräte an eine Steckdosenleiste betreiben? Was kann im schlimmsten Fall passieren? Ist es gut, dass der Vermieter diese Leiste einfach abgemacht hat oder hätte er einfach der Familie Bescheid sagen sollen? Ein Nachbar meinte, dass er sich an dem Eigentum von Familie Klein vergriffen hat und sie das nicht mit sich machen lassen würde.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



An Steckdosenleisten findet man eigentlich eine maximale Wattzahl mit der man diese betreiben darf und an elektrischen Geräten sollte man diese natürlich auch finden. Sollte die Angabe in Ampere sein, muss man es halt umrechnen. Ich habe gerade bei einer meiner dreifach Steckdosenleisten geschaut, da stehen 16 A drauf, was 3680 Watt entspricht. Waschmaschinen würde ich auf 2500-3000 Watt schätzen, je nach Alter usw. Trockner eher mehr. Daher ist es durchaus vernünftig von dem Vermieter das er darauf hingewiesen hat.

» Maysen » Beiträge: 475 » Talkpoints: 55,37 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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