Zuschlag für Sonntagsarbeit gesetzlich geregelt oder Kulanz?

vom 22.10.2017, 12:15 Uhr

A arbeitet im Einzelhandel und seit einiger Zeit macht dieses Geschäft auch bei den verkaufsoffenen Sonntagen mit und jeder ist dort mal eingeteilt, was auch nicht schlimm ist. Allerdings bekommt keiner von den Verkäufern und Einzelhandelskaufleuten einen Sonntagszuschlag für die geleistete Arbeit am Sonntag. Der Arbeitgeber meint, dass es reine Kulanz wäre, wenn er die Sonntagsarbeit mit einem Zuschlag belohnen würde.

Nun fragt sich A, ob das so rechtens ist und ob man nicht doch einen Zuschlag erhalten müsste. Gibt es eine gesetzliche Regelung für den Sonntagszuschlag oder ist es wirklich reine Kulanz. Kann der Arbeitgeber, wenn die Sonntagsarbeit nicht im Vertrag verankert ist verlangen, dass die Mitarbeiter auch Sonntags kommen? Würdet ihr auch ohne Zuschlag am Sonntag arbeiten?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe auch schon oftmals Sonntags gearbeitet, nur wurde da die Vergütung tarifvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Ein Gesetz welches Sonntagszuschläge regeln würde, das wäre mir unbekannt und reine Kulanzregelungen kann ich mir auch nicht vorstellen. Vielleicht steht ja auch noch etwas erleuchtendes in Zuschläge bei Sonntagsarbeit gesetzlich verankert? drin, aber ob der Arbeitgeber Sonntagsarbeit verlangen kann, da wird es wohl darauf ankommen, was arbeitsvertraglich vereinbart wurde.

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» Passport » Beiträge: 197 » Talkpoints: 44,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Zuschläge für Sonntagsarbeit sind tatsächlich nicht gesetzlich geregelt. Hier lassen sich nur Angaben zu den zulässigen Zeiten im Arbeitszeitgesetz finden oder wie gezahlte Zuschläge für Sonntagsarbeit steuerlich zu betrachten sind. Aber die Zuschläge selbst nicht.

Wenn welche gezahlt werden, dann ist das entweder in einem Tarifvertrag geregelt, wenn das Unternehmen dort angeschlossen ist, dann müssen diese auch gezahlt werden. Allerdings sind ja nicht alle Unternehmen verpflichtet einem Tarifvertrag angeschlossen zu sein. Gibt es keinen Tarifvertrag, dann können die Zuschläge auch noch in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag geregelt sein. Ist auch hier nichts zu finden, dann hat man keinen Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung. Dem Arbeitgeber steht es aber dennoch frei, Zuschläge zu zahlen, diese kann er dann aber tatsächlich frei wählen, also ob und wie hoch. Da hilft dann tatsächlich nur mit dem Arbeitgeber zu sprechen.

Generell wäre da aber die beste Möglichkeit, das der Betriebsrat (falls vorhanden) sich dafür einsetzt und eine entsprechende Betriebsvereinbarung aushandelt die Beste Möglichkeit, denn diese Betriebsvereinbarung ist dann für alle Mitarbeiter gültig und auch für jeden Sonntag.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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