Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung besser?
Wenn Verheiratete ihre Einkommensteuerunterlagen beim Finanzamt abgeben, dann können diese ja zwischen einer Zusammenveranlagung oder einer Einzelveranlagung wählen. Wann macht man das denn aber und worauf kommt es denn bei der Wahl der steuerlichen Veranlagungsart an? Welche Variante wählt ihr denn bei eurer Einkommensteuererklärung? Kann man überhaupt so pauschal sagen, ob eine Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung besser ist und was gab bei eurer Entscheidung den Ausschlag?
Im Prinzip ist die gemeinsame Veranlagung meist die bessere Wahl. Beide Einkommen addiert, dann durch zwei geteilt und versteuert, ist insbesondere bei unterschiedlichen Einkommen ideal. Die Progression würde bei getrennter Veranlagung meist höhere Steuern bedeuten.
Anders sieht das aus, wenn ein Ehepartner Lohnersatzleistungen wie Krankengeld erhält. Die sind zwar selbst steuerfrei, aber sie erhöhen die Progression. Es würde das Arbeitseinkommen des einen plus die Lohnersatzleistungen des anderen genommen, um den Steuersatz zu ermitteln.
Versteuert würde nur das steuerpflichtige Einkommen, aber der Steuersatz wäre höher. Da lohnt sich dann eher die getrennte Veranlagung. Wenn einer selbstständig ist und der andere angestellt, ist es auch günstiger, getrennt zu veranlagen, da der Selbstständige dann einen höheren Betrag für die Krankenversicherung geltend machen kann.
Wir werden gemeinsam veranlagt, obwohl ich selbstständig bin, weil ich den höheren Anrechnungsbetrag nicht brauche. Die Hälfte meiner Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung übernimmt die Künstlersozialkasse. Das ist bei mir wie bei jedem Arbeitnehmer.
Ich habe nun auch diese Glück. Frisch verheiratet macht man sich ja schon Gedanken, was besser ist: Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung? Bei unseren derzeitigen finanziellen Stand, was die Arbeit angeht, bietet sich bei uns eindeutig die Zusammenveranlagung an, denn einer von uns ist zu Hause und der andere arbeitet. Demnach wählen wir auch die Lohnsteuerklassen 3/5. Nach 3/5 werden wir dann besser behandelt, da ja komplett die Einnahmen eines Ehepartners fehlen, demnach sind es wesentlich weniger Steuern, als wenn wir mit Lohnsteuerklasse 4/4 oder sogar unverheiratet Lohnsteuerklasse 1/1 abgerechnet worden wären.
Wenn ich es richtig verstanden habe, bietet es sich immer an, eine Zusammenveranlagung zu machen, wenn man verschiedene Höhen von Einkommen untereinander hat und wenn einer nicht arbeitet. Anders kann man dann auch, wenn man sich zusammen veranlagt die mittelbare Zulagenberechtigung der Riesterrente durch den Ehepartner abholen. Mit einer Einzelveranlagung ist man nämlich, wenn man nicht arbeitet, nicht zulagenberechtigt. Bei der Bank kann man außerdem nur einen gemeinsamen Freistellungsauftrag von 1602 Euro stellen, wenn man sich zusammen veranlagt. So etwas sollte dann mitunter auch in die Berechnung mit eingehen.
Eine Einzelveranlagung bietet sich immer an, wenn man zum Beispiel selbstständig ist und derjenige seine ganzen Werbungskosten nicht nur bis zu einer Grenze absetzen kann. Demnach kann man ja dann mehr ausschöpfen.
Aber dadurch dass es mitunter sogar dafür Rechner gibt, sollte das Ausrechnen kein Problem darstellen. Hat man dazu dann auch noch etwas Ahnung mit der Steuererklärung sollte man für sich sehr schnell herausbekommen, was sich anbietet.
Iggiz, Selbständige können keine Werbungskosten absetzen, die haben Betriebsausgaben. Und die kann man entweder in voller Höhe oder über Pauschalen geltend machen. Ob man zusammen oder getrennt veranlagt wird, das ist dabei unerheblich.
@cooper75: Man kann sich auch kleinlich haben. Ja, Selbstständige können nur Betriebsausgaben absetzen, aber im Grunde ist dies mit den Werbungskosten des Arbeitnehmers gleichzusetzen. Von daher ist es fast das gleiche. Ich habe es wenig merkwürdig ausgedrückt, Entschuldigung hierfür.
Steuertipps zeigt auf, wofür man die Einzelveranlagung anwenden kann. Demnach sind dort die Kriterien. Wenn es darunter nicht aufgezählt ist, lohnt es sich, wenn man der Zusammenveranlagung mit den Ehepartner nachgeht.
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