Zum Röntgen ins KKH überwiesen, KKH weigert sich
A ist ein Brett auf den Fuß gefallen und der Fuß ist im Bereich des kleinen Zehs und der Außenkante recht schnell angeschwollen. Die Beule ist etwa so groß wie ein halbes Ei. Mit Nachbarhilfe kam A in eine sehr dicht an ihrer Wohnung liegende Praxis eines Orthopäden, wo sie auch sofort als Notfall dran kam. Der Arzt vermutete einen Mittelfußbruch und bräuchte eine Röntgenaufnahme.
Nun gab es aber ein Problem: Infolge der Unwetter in letzter Zeit war das Röntgengerät des Orthopäden beschädigt und funktionierte nicht. Er gab A daher eine Überweisung für das nächstgelegene Krankenhaus, da auch keine andere Praxis in der Nähe einen Röntgenapparat hat. A ließ sich dann ins Krankenhaus fahren und wurde mit der Überweisung vorstellig.
Das Krankenhaus weigerte sich aber, aufgrund der Überweisung den Fuß von A zu röntgen. Sie seien nicht zuständig dafür, sie nähmen keine Überweisung an, und A solle irgendwo anders hin gehen. A zog unverrichteter Dinge wieder ab mit einem schmerzenden und stark geschwollenen Fuß.
Als ich dies eben vernommen habe, fiel ich vom Glauben ab. Ich kann das einfach nicht glauben. Da versucht man wirklich einmal, nicht die Notaufnahme zu belästigen, weil es andere Möglichkeiten gab, aber dann wird man abgewiesen. Ich glaube, ich hätte vor den Augen der Dame an der Anmeldung die Überweisung zerrissen und mich als Notfall dort vorgestellt. Und wenn sie mich dann abgelehnt hätten, hätte ich noch im Krankenhaus die Polizei angerufen und eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt.
Könnt Ihr das ganze verstehen? Was hat es für einen Grund, dass A dort abgewiesen wird? Und was hätte A alternativ tun sollen? Ich weiß, meine Lösung wäre wohl auch nicht ideal gewesen, aber mit einem wohl gebrochenen, schmerzenden Fuß ist man auf ärztliche Behandlung angewiesen!
SonjaB hat geschrieben:Ich glaube, ich hätte vor den Augen der Dame an der Anmeldung die Überweisung zerrissen und mich als Notfall dort vorgestellt.
Für die meisten Krankenhäuser wäre genau das der einzig gangbare Weg gewesen. In aller Regel haben Krankenhäuser keine Kassenzulassung und/oder auch keine Ermächtigungszulassung. Das heißt man kann entgegen dem niedergelassen Facharzt eben nicht per Überweisung arbeiten und abrechnen.
Selbst wenn das Krankenhaus, in diesem Fall die Radiologie, eine Zulassung hat, indem ein MVZ zum Beispiel angegliedert ist, kann es trotzdem sein, dass er für diese Radiologie auch nur an bestimmten Tagen erlaubt ist als Praxis zu arbeiten und abzurechnen.
Das klingt jetzt für den Laien verrückt, ist aber in Deutschland nunmal so geregelt. Und am Ende des Tages sind eben mittlerweile auch Krankenhäuser unternehmerisch geführt und wollen und müssen Geld verdienen. Das hat der Staat so gewollt. Und dann sieht man eben zu, dass man für seine erbrachte Leistung auch Geld bekommt. Und ohne Zulassung notfallmäßig röntgen bringt gar kein Geld. Das hätte aber auch der Orthopäde wissen können.
Die zugegeben nicht ganz feine Art der Problemlösung ist dann eben sich als Notfallpatient vorzustellen. Dann gibt es zumindest eine Notfallpauschale, die ggf. um ein paar Euro aufgestockt werden kann, wenn Erschwerniszulagen dazukommen. Das ist für ein Krankenhaus nicht die Welt und immer noch Verlustgeschäft, aber allemal besser als für die Leistung gar keinen Cent zu bekommen.
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