Zieht das Bafög Amt im Nachhinein Bafög wieder ab?

vom 30.01.2016, 11:14 Uhr

Der Vater von X war eine Zeit lang arbeitslos, allerdings nur drei oder vier Monate. Mittlerweile hat er wieder einen Job gefunden und X hat durch einen Aktualisierungsantrag im Bafög-Amt in der Zeit natürlich mehr Bafög und auch eine dicke Nachzahlung kassiert.

Da X' Vater nun mehr verdient als im alten Job, wird X vermutlich kein Bafög mehr bekommen. Allerdings hat X jetzt Angst, nicht nur das Bafög gestrichen zu bekommen, sondern auch noch das Geld für die vergangenen Monate ebenfalls zurückzahlen zu müssen. Es ist eine Summe im vierstelligen Bereich und das ist natürlich viel Geld, was dann plötzlich fehlen würde.

Soweit ich weiß, wird das Bafög ja auf ein Jahr hochgerechnet, jedoch war X' Vater ja gar nicht ein Jahr arbeitslos, sondern nur wenige Monate. Kann das Bafög Amt nun für die Monate das Geld tatsächlich zurückverlangen?

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn man beim Bafögamt einen Aktualisierungsantrag stellt, muss man denen in der Regel unverzüglich Bescheid geben, wenn sich etwas am Einkommen ändert, sodass eine Neuberechnung durchgeführt werden kann.

Es ist auch so, dass am Ende des Bewilligungszeitraums überprüft wird, wie hoch das Einkommen tatsächlich war und falls die ausgezahlte Summe nicht passt, kann sie wieder zurückgefordert werden! Bei solchen Unsicherheiten ist das Bafögamt häufig auch ein guter Ansprechpartner, die sollten darüber Auskunft geben können.

» Plastic93 » Beiträge: 13 » Talkpoints: 2,84 »


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