Zeitraum und Zuständigkeit für Parkett abschleifen

vom 30.12.2014, 14:34 Uhr

Familie B wohnt seit 8 Jahren in einer 4 Raum Wohnung. Da die Kinder zum Studieren in eine andere Stadt gezogen sind, wollen nun das Ehepaar B aus dieser Wohnung ausziehen. Sie haben das beim Vermieter angesprochen und dieser meinte, dass sie aber verpflichtet sind nach dieser langen Mietzeit auch das Parkett abzuschleifen. Eigentlich müsste das alle 5 Jahre von den Mietern gemacht werden.

Wie oft muss man Parkett abschleifen lassen? Wenn man das machen muss, wenn man sogar noch in der Wohnung wohnt ist das ja auch sehr umständlich, wenn man die Möbel dann aus dem Raum komplett ausräumen muss. Kann der Vermieter wirklich darauf bestehen? Ist das denn überhaupt Sache der Mieter oder zahlt man für die Abnutzung nicht Miete? Ist das Ehepaar A verpflichtet bei Auszug auch das Parkett abzuschleifen und zu versiegeln?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das die Pflicht der Mieter ist. Dass man die Wände weiß streicht und so, das ist ja üblich. Aber solche Renovierungsarbeiten gehen ja weit über Schönheitsreparaturen hinaus. Und Parkettarbeiten sind ja nicht gerade das, was jeder Heimwerker im Schlaf kann. Das heißt immerhin, dass man dafür meist eine Firma beauftragen muss. Und das kann nicht einfach so Mieterpflicht sein.

Wenn der Mietvertrag acht Jahre alt ist, ist gut möglich, dass er zu einem derjenigen gehört, die Klauseln enthalten, die mittlerweile nichtig sind. Falls überhaupt etwas über das Parkett darin steht. Ich würde noch mal nachlesen, was in dem Mietvertrag steht und den Vermieter dann mal zu Rede stellen. Das würde ich dem Vermieter mal klipp und klar sagen, dass Parkettarbeiten nicht üblich sind.

Sollte er nicht einlenken: In solchen Dingen würde mich der Gang ziemlich schnell zum Mieterbund oder notfalls zum Fachanwalt führen, wenn der Vermieter nicht einlenkt. So ein Gang zum Anwalt hat uns auch schon mal eine Menge Geld gespart, als der Vermieter der Meinung war, dass unsere Art zu Streichen nicht fachmännisch genug gewesen sein solle. Der Anwalt kostete zwar auch Geld, aber deutlich weniger als ein Maler genommen hätte, um die ganze Wohnung nochmal zu tapezieren und anschließend zu streichen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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