Zahlt bei Heizfehlern die Privathaftpflicht?

vom 21.07.2017, 18:06 Uhr

Frau B hat in Ihrer Wohnung noch nie die Heizung betätigt, denn sie hat auch ohne Heizung eine Temperatur von 20 Grad in den Zimmern. Als sie dann allerdings auszog aus der Wohnung gab es ein Problem, denn es wurde in den Räumen Schimmel festgestellt. Die Ursache dafür soll das nicht durchgeführte Heizen sein. Das hat ein Sachverständiger dem Vermieter so bestätigt. Frau B hat eine private Haftpflichtversicherung. Zahlt diese Versicherung dem Vermieter den entstandenen Schaden?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Eigentlich kann man sagen, Nein sie zahlt nicht. Ohne einen Einschluss von Mietsachschäden ist gar nichts zu machen. In Verträgen nach älteren Versicherungsbedingungen sind Allmählichkeitsschäden, also Schaden die über einen längeren Zeitraum entstehen, ausgeschlossen. Bei neueren Verträgen sind die eingeschlossen.

Jetzt kommt aber der nächste Haken: Die Versicherung zahlt nur Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen. Ist der Mieter nachweislich Schuld am Schimmel, dann gilt das meist als grob fahrlässig. Nie zu heizen kann zum Beispiel so ausgelegt werden.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Eine Haftpflichtversicherung übernimmt im besten Falle die Schäden, die der Versicherungsnehmer anderen Personen oder dessen Eigentum zufügt. Das betrifft nicht den eigenen Wohnraum, auch wenn der eine Mietsache ist. Bei permanenten 20 Grad schimmelt doch nichts weg. Wenn sie Wäsche in der Wohnung trocknete, kann es schon eher passieren. Aber das gibt doch irgendwann schlechte Luft, so etwas bemerkt man doch.

Wie will der Vermieter denn beweisen, dass sie die Schimmelbildung verursacht hat? Sie kann ja auch anderweitig geheizt haben. Ich würde mich da gar nicht verunsichern lassen. Und es auch auf eine Klage ankommen lassen. So ein Fehlverhalten muss mir erst einmal nachgewiesen werden.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Quasselfee hat geschrieben:Eine Haftpflichtversicherung übernimmt im besten Falle die Schäden, die der Versicherungsnehmer anderen Personen oder dessen Eigentum zufügt. Das betrifft nicht den eigenen Wohnraum, auch wenn der eine Mietsache ist.

Das ist falsch. Natürlich ist die selbst genutzte Mietwohnung im Tarifbaustein Mietsachschäden mitversichert. Wenn dir ein Topf auf die Fliesen fällt, bezahlt die Versicherung den Schaden ebenso wie einen Sprung im Waschbecken oder Macken in den Türen. Nur Abnutzung und Verschleiß sind ausgeschlossen.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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